
Die für den Sonnabend geplante Großdemonstration der „Querdenker“-Initiative in der Bremer Innenstadt bleibt verboten. Nach dem Verwaltungsgericht lehnte auch das Oberverwaltungsgericht Bremen am Freitag einen Eilantrag der „Querdenker“ gegen das erlassene Demonstrationsverbot ab. Am Nachmittag legte das Ordnungsamt mit dem Verbot von Ersatzkundgebungen sowie „jeglicher Eil- und Spontanversammlungen“ am 5. Dezember nach. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte, es werde immer deutlicher, wie groß der Einfluss jener auf die politische Ausrichtung der Veranstaltung sei, die rechtsextremistische Positionen vertreten. Er wolle in der kommenden Woche auf der Innenministerkonferenz „für eine bundesweite Beobachtung der “Querdenker„-Gruppierung durch den Verfassungsschutz aussprechen“.
In der Begründung teilte das Oberverwaltungsgericht die Ansicht, dass mit der geplanten Versammlung eine „erhebliche Infektionsgefahr für die Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamten und Passanten verbunden sei“. Dabei sei es unerheblich, dass eine Infektion mit dem Coronavirus nicht immer mit dem Auftreten von Symptomen verbunden sei, weil gerade von symptomfreien Erkrankten ein erhebliches Risiko ausgehe.
Das Bremer Ordnungsamt hatte am Dienstag die beiden angemeldeten Demonstrationen auf der Bürgerweide und dem Marktplatz mit Verweis auf die „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Bremen vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung“ untersagt. Das Verwaltungsgericht Bremen hatte am Folgetag den Eilantrag mit der Begründung abgewiesen, dass das öffentliche Interesse am Vollzug des Verbots höher als das private Interesse an dessen Aussetzung sei. Das Verbot sei „zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit erforderlich und im Übrigen verhältnismäßig“.
Diese Einschätzung teilt das Oberverwaltungsgericht. In der Mitteilung heißt es, dass „Verwaltungsgericht habe zu Recht die im Zusammenhang mit früheren vergleichbaren Versammlungen gemachten Erfahrungen herangezogen, in deren Verlauf es zu schweren Verstößen gegen die Eindämmung des Infektionsrisikos bezweckenden Auflagen gekommen sei.“ Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot, heißt es in der Begründung. Der Antragssteller habe zudem nicht darlegen können, dass es überhaupt ein als milderes Mittel vorzuziehendes Schutz- oder Hygienekonzept für die geplanten Demonstrationen gegeben hätte - zumal es auf der Bürgerweide nicht genügend Platz gebe, um bei einer geplanten Teilnehmerzahl von 20.000 Demonstranten den Mindestabstand einhalten zu können.
Mit dem Beschluss sind alle Instanzen in Bremen ausgeschöpft. Die Organisatoren können nun noch mit einem Eilantrag vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob das geschieht, war am Abend noch unklar.
Am Donnerstag waren nach Bekanntwerden der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zwei weitere Veranstaltungen angemeldet worden. Der verbotene Aufzug „Lichtermeer für den Frieden“ sollte nun am Sonnabend mit 1000 Teilnehmenden, statt ursprünglich geplanter 10.000, über die Bühnen gehen. Eine zweite Versammlung mit 598 Teilnehmenden sollte es vor dem Überseemuseum geben. Laut Innenbehörde lautet der Titel: „Wir knacken das System an seiner Sollbruchstelle. Mindestens der Wahlkreis 75 Berlin gehört nach der nächsten Bundestagswahl uns. Wir wählen 598 ehrliche, anständige, zuverlässige gemeinwohlorientierte und parteiunabhängige Abgeordnete in den nächsten Deutschen Bundestag.“
Zur Verbotsbegründung heißt es, die Versammlungsbehörde sei der Auffassung, „dass es sich in beiden Fällen zweifelsfrei um Aktionen mit der absolut identischen Sogwirkung zu den verbotenen Protesten“ handle und sie als Ersatzveranstaltung bereits durch das ursprüngliche Verbot des Ordnungsamts untersagt seien. Zudem wurden alle weiteren Versammlungen per Verbotsverfügung untersagt, die nicht bis zum 3. Dezember angemeldet wurden. Das betreffe auch Spontan- und Eilversammlungen, nicht aber die zuvor angemeldeten Gegendemonstrationen. Mit Stand von Freitagnachmittag waren nach Behördenangaben acht Gegenkundgebungen mit insgesamt rund 1700 zu erwartenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern angemeldet.
Kevin Lenkeit, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, begrüßte die Entscheidung: „Das Oberverwaltungsgericht hat die vorige Instanz bestätigt, und damit in meinen Augen eine kluge Entscheidung getroffen.“ Vorherige „Querdenker“-Demonstrationen hätten gezeigt, dass die Menschen nicht bereit seien, sich an die Vorgaben der Behörden zu halten. Auch die Bremer Bundestagsabgeordnete Sarah Ryglewski (SPD) hält die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für richtig. Zwar müsse die Meinungs- und Versammlungsfreiheit „mit aller Macht“ verteidigt werden, aber „die Ignoranz der Corona-Leugner gegenüber der Realität ist eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und darf keine Lobby haben“.
Die Polizei Bremen bereitet sich unterdessen mit einem Großaufgebot auf den Samstag vor, „um je nach gerichtlicher Entscheidung erlaubte Versammlungen zu begleiten oder ausgesprochene Verbote durchzusetzen“, wie eine Polizeisprecherin erklärte. Es sei mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Es seien bereits mehrfach in den sozialen Medien zur Teilnahme an den Demonstrationen aufgerufen worden, selbst wenn diese verboten bleibe. Zudem seien Tipps verbreitet worden, Kinder, Haustiere und Großeltern in die ersten Reihen zu stellen, um die Polizei vor dem Einsatz von Zwangsmitteln abzuschrecken. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gefertigt.
Die Corona-Ambulanz in der Messe Bremen bleibt aus Sicherheitsgründen am Sonnabend, 5. Dezember geschlossen. Das teilte die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz mit. Man könne nicht gewährleisten, dass es nicht zu Störungen seitens der sogenannten Querdenker komme. „Es ist erschreckend, welche Auswirkungen diese Demonstrationen der Querdenker haben. Die Schließung der Ambulanz ist nur ein Symptom davon. Offenbar geht von diesen Demonstrationen nicht nur ein erhebliches Infektionsrisiko für Teilnehmende aber auch Unbeteiligte aus, sondern auch eine Störung unserer Testabläufe", sagte Senatorin Claudia Bernhard (Linke).
Ob Bahnhof, Marktplatz, Weserstadion oder Schlachte: Das Bremer Stadtbild hat sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Wir berichten über vergessene Bauten, alte Geschichten und historische Ereignisse.
Welcher Verein wann in Bremen oder der Region spielt und wie die Begegnung ausgegangen ist, erfahren Sie in unserem Tabellenbereich. Auch die Ergebnisse der Spiele der höheren Ligen finden Sie dort.
job4u ist die regionale Plattform, wenn es um Lehren und Lernen geht. Neben dem WESER-KURIER, der Handelskammer und der Handwerkskammer Bremen machen sich hiesige Firmen für junge Leute stark.