
Das Bundesverfassungsgericht hat am Samstagvormittag das Verbot der „Querdenker“-Demonstration in Bremen bestätigt. Das bestätigte Pressesprecher Pascal Schellenberg gegenüber dem WESER-KURIER. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Begründung dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom Freitag angeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Entscheidung damit begründet, dass mit der erwarteten hohen Teilnehmerzahl eine Gefährdung für die Öffentlichkeit einhergehe.
Dabei sei es unerheblich, dass eine Infektion mit dem Coronavirus nicht immer mit dem Auftreten von Symptomen verbunden sei, weil gerade von symptomfreien Erkrankten ein erhebliches Risiko ausgehe. Das Oberverwaltungsgericht hatte seinen Beschluss gegen die Demonstration damit gerechtfertigt, dass es kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot gebe. „Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei.“
Trotz des Verbots hat sich die Polizei Bremen auf einen Großeinsatz vorbereitet, auch eine Reiterstaffel und ein Helikopter sind im Einsatz. Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei, aus Bayern, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unterstützten die Bremer Beamten. Eine Sprecherin der Innenbehörde bezifferte die Einsatzkosten auf rund 750.000 Euro.
„Da im Vorfeld zur Teilnahme an der verbotenen Versammlung aufgerufen wurde, ist die Polizei Bremen mit Unterstützung anderer Polizeien heute im Stadtgebiet präsent“, erklärte ein Polizeisprecher. Gleichzeitig warnte er vor einer Teilnahme an den Demonstrationen. Wer an einer verbotenen Versammlung teilnimmt, begehe eine Ordnungswidrigkeit. „Die Polizei wird die Verstöße gegen das Versammlungsgesetz konsequent ahnden“, betonte der Sprecher. Er rief die Menschen dazu auf, zu Hause zu bleiben.
Nicht alle Gruppierungen hielten sich aber an das Verbot. Die Polizei teilte mittags mit, dass sich immer wieder Gruppierungen am Stern und der Hollerallee sammelten. Dort trafen sie auch auf Gegendemonstranten, die Polizei trennte die Gruppen, insgesamt rund 200 Personen, voneinander. Die Identität von 47 der Beteiligten wurde festgestellt. Wer welchem Lager zuzuordnen ist, sei noch nicht klar, hieß es am frühen Abend. Es kam zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen.
Im Bereich der Hollerallee kontrollierten Polizisten eine Gruppe - es bestehe der Verdacht eines Landfriedensbruchs, hieß es. Ein Polizeibeamter sei dabei verletzt worden. Ein zweiter Beamter erlitt Verletzungen, als sich nachmittags im Bereich des Bürgerparks verbotenerweise 300 Querdenker versammelten und die Zusammenkunft aufgelöste wurde. 170 Personen erhielten Platzverweise und Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten.
Am Morgen hatten Vermummte im Bereich der Parkallee Reifen angezündet, die Feuerwehr löschte die Brände, die Ermittlungen laufen. Nachmittags wurden zwei Rauchkörper im Findorfftunnel gezündet. Einsatzkräfte stellten 17 Personen und ermitteln wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Am frühen Abend verlagerte sich das Geschehen Richtung Innenstadt, wo schon den Tag über zwei Wasserwerfer das Rathausportal abgeriegelt hielten. Am Abend löste die Polizei weitere Versammlungen in der Innenstadt auf.
Der Eilantrag der „Querdenken421“-Initiative war am späten Freitagabend beim BVG eingegangen. „Die Grundrechte von Menschen sind von essenzieller Bedeutung und dürfen auch in einer Pandemie niemals in irgendeiner Weise eingeschränkt werden“, begründeten die Veranstalter den Gang nach Karlsruhe.
Bei der Demonstration unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ wurden bis zu 20.000 Teilnehmer auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof erwartet. Auch mehrere Gegendemonstrationen waren angekündigt, die trotz des Verbots der „Querdenken“-Demonstration am Mittag begannen. Zu einer Gegendemonstration des „Bremer Bündnis gegen Rechts“ kamen laut Polizei rund 300 Teilnehmer. Auch das Bündnisses gegen Rechtspopulismus und Rassismus war vertreten, ebenso die Omas gegen Rechts, und die Gruppe Extinction Rebellion hielt eine Mahnwache.
Unterdessen hat die Polizei gegenüber dem WESER-KURIER bestätigt, dass sie gegen den Veranstalter der „Querdenker“-Demonstration wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Der Veranstalter habe demnach in den sozialen Medien weiterhin zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen, auch wenn diese verboten werde.
+++ Dieser Artikel wurde um 20.00 Uhr aktualisiert. +++
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