
Im Prozess um eine misshandelte Seniorin, die 2016 durch viel zu heißes Duschwasser Verbrühungen erlitt, hat die Richterin am Amtsgericht Bremen am Dienstagnachmittag ein Urteil gesprochen. Für den angeklagten Sohn sprach sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Aus Sicht der Richterin ist der Vorwurf einer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit einer fahrlässigen Körperverletzung damit erwiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate und eine Geldstrafe von 1200 Euro gefordert. Der Verteidiger plädierte hingegen auf Freispruch.
Im Gegensatz zum ersten Verhandlungstag (wir berichteten) meldete sich der Hauptangeklagte nun zu Wort. Die Einlassung seines Verteidigers widersprach der Darstellung der Staatsanwaltschaft: Demnach habe der 55-Jährige seine demente Mutter gar nicht selbst abgeduscht. Während des Einkaufens sei die pflegebedürftige Frau selbst in die Dusche gestiegen. Erst bei der Rückkehr in die Wohnung habe der Angeklagte seine Mutter nach ihrem Sturz in der Dusche gefunden.
Der Staatsanwalt bezeichnete diese Darstellung als Schutzbehauptung. In den wesentlichen Punkten folgte die Richterin dieser Einschätzung. Sie betrachtete es als erwiesen, dass der Sohn das zu heiße Wasser aufgedreht hatte und danach nicht den Arzt alarmierte. In ihrem Strafmaß blieb die Richterin allerdings an der unteren Grenze, die laut §225 des Strafgesetzbuches möglich ist. Sie hielt dem Angeklagten unter anderem zu Gute, dass er sich als einziges von drei Kindern überhaupt um die Mutter gekümmert habe.
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