
Bremen. Ist eine 86-Jährige, der die Staatsanwaltschaft Mord an ihrem Lebensgefährten vorwirft, verhandlungsfähig oder nicht? Diese Frage muss das Landgericht klären, bevor der Prozess, der im September begonnen hatte, fortgesetzt werden kann. Aber auch bei der Wiederaufnahme am Mittwoch lagen noch nicht alle Gutachten über den Gesundheitszustand der Seniorin vor, die auf einen Rollator gestützt in den Ausweichsaal im Justizzentrum kam. Wegen eines Corona-Ausbruchs in einem Oldenburger Klinikum entfiel eine für Anfang Januar geplante neurologische Untersuchung der Angeklagten. Die Kammer entschied nach gemeinsamer Beratung mit Anklage und Verteidigung, diesen Befund abzuwarten und den Prozess erneut bis Anfang Februar zu unterbrechen.
Angeklagt ist die Frau, am 8. September 2017 ihrem Lebensgefährten eine größere Menge des Bluthochdruck-Medikamentes Bisoprolol ins Mittagessen gemischt zu haben. Der Mann wurde zu dieser Zeit aus anderen Gründen stationär im Roten Kreuz Krankenhaus behandelt. Er war infolge der Überdosis einen Tag später gestorben. Die Staatsanwaltschaft hält Habgier als Motiv für möglich und erwägt, dass die 86-Jährige ihren Partner umbringen wollte, weil sie so 6600 Euro, die ihm gehörten, hätte behalten können. Die Angeklagte bestreitet diesen Vorwurf. Begleitet wurde sie am Mittwoch von einem Arzt, der vor Beginn der Verhandlung und während einer Pause ihren Blutdruck überprüfte – dieser war allerdings nicht in einem gefährlichen Bereich. Stellt sich heraus, dass die 86-Jährige verhandlungsfähig ist, läuft der Prozess wie geplant. Anderenfalls könnte er abgesagt werden.
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