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Mutter beim Duschen verbrüht: Sohn zu Bewährungsstrafe verurteilt

Björn Struß 11.03.2020 0 Kommentare

Das Bremer Amtsgericht hat einen 55-Jährigen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er seine pflegebedürftige Mutter unter der Dusche mit heißem Wasser verbrüht hat.

  • Wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen wurde ein 55-Jähriger vom Amtsgericht Bremen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
    Wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen wurde ein 55-Jähriger vom Amtsgericht Bremen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (China Hopson)

    „Es ist anzuerkennen, dass Sie sich als einziges von drei Kindern um die demente Mutter gekümmert haben“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Wer eine solche Verantwortung auf sich nehme, müsse diese dann aber auch ausfüllen. „Sie hätten definitiv einen Notarzt rufen müssen, die Verbrühung am Kopf war klar zu erkennen.“ Weil er seine Mutter in der Dusche mit heißem Wasser verbrüht hat, ist ein 55-Jähriger am Dienstag wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mit acht Monaten blieb das Gericht unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten zehn Monaten.

    Was war passiert? Nachdem die pflegebedürftige und demente Mutter  offenbar über Wochen nicht gewaschen worden war, hatte der Angeklagte im November 2016 in der Dusche das heiße Wasser aufgedreht. Dadurch erlitt die damals 74-Jährige und mittlerweile verstorbene Frau Verbrühungen an einer Hand und auf dem Kopf. Weder der Sohn noch seine ebenfalls angeklagte und damalige Ehefrau alarmierten einen Arzt. Diesen Ablauf der Tat sah die Richterin in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an.

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    Nachdem der 55-Jährige am ersten Verhandlungstag noch geschwiegen hatte, äußerte sich nun sein Verteidiger sehr ausführlich. Er überraschte mit einer anderen Darstellung des Ablaufs: Sein Mandant sei an dem Duschen gar nicht beteiligt gewesen. Während der Sohn mit seiner damaligen Ehefrau einkaufen war, sei die Mutter selbst unter die Dusche gestiegen. Bei der Rückkehr habe sie dann in der Dusche gelegen, sie sei von einem Klapphocker gestürzt. 

    Der Verteidiger stellte auch infrage, ob die Verbrühungen überhaupt durch das Duschen entstanden seien. Die Verletzung an der Hand habe es schon zuvor gegeben. Die Seniorin habe immer wieder Wärmflaschen mit kochendem Wasser befüllt. Wie es zu der Verletzung am Kopf gekommen sei, könne sich der Angeklagte bis heute nicht erklären. Der Verteidiger forderte deshalb einen Freispruch.

    Sohn beteuert Unschuld

    Der angeklagte Sohn beteuerte am Dienstag, dass seine Mutter selbst in die Dusche gestiegen sei. „Das entspricht der Wahrheit, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.“ Die Mutter habe ihren eigenen Kopf gehabt. „Sie war der Auffassung, als gelernte Krankenpflegerin ihre Gesundheit selbst beurteilen zu können“, sagte er. Seine Mutter sei durchaus in der Lage gewesen, sich selbst zu duschen. Er habe ihr nie geholfen, die Scham sei zu groß gewesen.

    Sein Verteidiger kritisierte den „Zick-Zack-Kurs“ der damaligen Ehefrau. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft fuße auf zahlreichen Falschaussagen der 63-Jährigen. In aller Ausführlichkeit stellte er die Glaubwürdigkeit der einzigen unmittelbaren Zeugin infrage. Dies ging nicht nur der Verteidigerin der Mitangeklagten zu weit. „Wir können kein Glaubwürdigkeitsgutachten für die Angeklagte einholen. Das geht nun mal nicht“, intervenierte die Richterin. Wie schwierig die Ermittlungen waren, verdeutlichte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter. Die damalige Ehefrau habe nur einen Tag nach einer abgebrochenen Vernehmung „ein Schauspiel“ aufgeführt und behauptet, den Polizeibeamten nie gesehen zu haben. Sie hatte die Ermittlungen allerdings ins Rollen gebracht.

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    Spätestens durch die Aussage einer Nachbarin kamen Zweifel an der Version des Sohnes auf. Der 55-Jährige hatte der Frau im Treppenhaus Handy-Fotos gezeigt, auf denen die Mutter mithilfe der damaligen Ehefrau geduscht wurde. Für den Staatsanwalt und die Richterin war dies ein wesentliches Indiz: Die Scham des Angeklagten sei wohl doch nicht so groß gewesen, sonst hätte er diese Fotos nicht ohne Weiteres gezeigt. Zudem habe die pflegebedürftige Frau auf dem Bild nicht so gewirkt, als habe sie noch alleine in eine Dusche steigen können. 

    Der Staatsanwalt kam in seinem Plädoyer zu einer klaren Aussage: Schutzbehauptung des Angeklagten. „Für die großflächige Verletzung am Kopf gibt es keine andere Erklärung als das Duschen“, sagte er. Die Mitangeklagte habe trotz vieler Widersprüche in den Vernehmungen und auch vor Gericht von Schmerzensschreien der Mutter berichtet. Deshalb bestehe kein Zweifel daran, dass der Angeklagte seine Mutter mit dem heißen Wasser verbrüht habe.

    „Gleichgültig und eigensüchtig“

    Der Staatsanwalt bezeichnete es zudem als „Gleichgültig und eigensüchtig“, dass der Sohn keinen Arzt alarmiert hatte. Damit habe er versucht, seine Überforderung mit der häuslichen Pflege zu vertuschen. Von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung rückte die Staatsanwaltschaft allerdings ab und sprach nur noch von Fahrlässigkeit. Die mitangeklagte Ehefrau musste sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten, weil sie keinen Arzt gerufen hatte. Dieser Vorwurf wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Dennoch wurde die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt, sie hatte einen Polizisten mit einer Hantel bedroht.

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    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

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