
Kunden von Bus und Bahn im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) erhalten voraussichtlich ab 2020 einen Entschädigungsanspruch, wenn sich ihr Fahrtantritt länger als 20 Minuten verzögert. 50 Prozent des Ticketpreises – mindestens aber zwei Euro – sollen dann erstattet werden. Das hat Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) am Mittwoch in der Fragestunde der Bürgerschaft angekündigt. Hintergrund war eine Auskunftsbitte des SPD-Abgeordneten Falk Wagner zur aktuellen Lage bei der Nordwestbahn (NWB). Das Nahverkehrsunternehmen steht derzeit wegen Zugausfällen und -verspätungen in der Kritik. Es hatte selbst öffentlich eingeräumt, wegen Mangels an Lokführern die Einhaltung der Fahrpläne bis auf Weiteres nicht garantieren zu können.
Nach Schaefers Darstellung hat das Verkehrsressort des Senats bereits seit rund anderthalb Jahren mit dem VBN und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen Möglichkeiten ausgelotet, wie Fahrgäste bei massiver Unpünktlichkeit ihrer Verbindungen im Nahverkehr entschädigt werden könnten. Ergebnis ist nun eine „Mobilitätsgarantie“, die faktisch eher eine Art Erstattungsanspruch in der eingangs genannten Höhe darstellt. Noch im September sollen in Bremen und Niedersachsen die notwendigen Beschlüsse politischer Gremien herbeigeführt werden. Gegenüber der Deutsche Bahn AG haben Kunden bereits heutzutage Erstattungsansprüche bei Unpünktlichkeit. Ist ein Zug der DB mindestens eine Stunde später als die voraussichtliche Ankunftszeit am Zielbahnhof, können Reisende fordern, dass ihnen eine Entschädigung entweder im Verhältnis zum Fahrkartenpreis ausgezahlt oder in Form eines Gutscheins ausgestellt wird.
Zur Situation bei der Nordwestbahn hakte auch die FDP nach. In ihrer Anfrage ging es zunächst um die aktuelle Lage insbesondere auf der Linie RS1 zwischen Bremen-Nord und Verden, einem der Hauptverkehrsstränge des schienengebundenen Nahverkehrs innerhalb Bremens, der viel von Berufspendlern genutzt wird. Die Nordwestbahn hatte angekündigt, zur Stabilisierung ihres Fahrplans an Wochenenden weniger Züge auf der RS1 verkehren zu lassen. Auf die Frage, „wie der Senat gedenkt, den Folgen entgegenzusteuern“, wies Maike Schaefer die Verantwortung klar der Nordwestbahn zu. Deren Aufgabe sei es, „im Falle von planmäßigen Zugausfällen für einen Schienenersatzverkehr zu sorgen“. Ärgerlich sind die Schwierigkeiten bei der NWB aus Sicht der Senatorin allemal. Es bestehe „die Gefahr, dass die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs dadurch stark negativ beeinflusst wird und Menschen auf den motorisierten Individualverkehr ausweichen“. sagte Schaefer. „Dies steht den Zielen des Senats entgegen.“
Die Frage, ob Bremen für den Verkehrsvertrag mit der Nordwestbahn ein Sonderkündigungsrecht wegen wiederholter Schlechtleistung habe, verneinte Schaefer. Ein Ausstieg aus dem Vertrag sei erst dann möglich, wenn die Bahngesellschaft „dauerhaft oder wiederholt trotz mindestens zweimaliger Abmahnung gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt“. Eine solche Abmahnung hat es bisher nicht gegeben, die erste ist laut Schaefer jedoch in Vorbereitung. Bei einer Entscheidung über einen Vertragsausstieg müssten nach Schaefers Worten „auch die möglichen Auswirkungen auf die Fährgäste berücksichtigt“ werden. Im ersten Halbjahr 2019 hat die NWB wegen der Probleme in ihrem Netz bereits 1,5 Millionen Euro an Vertragsstrafen zahlen müssen.
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