
Tempo 30 soll vor bestimmten sensiblen Bereichen wie etwa Kitas, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern in Bremen nicht mehr die Ausnahme sein, sondern die Regel. Das Bremer Amt für Straßen und Verkehr (ASV) beginnt nun damit, die ersten Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen und Kitas aufzubauen, wie die Bremer Verkehrsbehörde am Freitag mitteilt.
Grundlage für die Umsetzung sind zum einen der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2015 sowie die Novellierung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2016, wonach Tempo 30 bei Schulen und Kindergärten, aber auch Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen als gesetzliche Regelgeschwindigkeit anzuordnen ist.
Die Verkehrsplaner haben das gesamte Bremer Stadtgebiet überprüft und insgesamt 178 Einrichtungen ausgemacht, bei der diese neue Regel angewendet werden könnte. In einem ersten Schritt werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen nun vor 68 Einrichtungen in der Hansestadt umgesetzt. Die Kosten für die erste Stufe belaufen sich auf 16.000 Euro. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.
Das ASV hatte zuvor die Stadtteilbeiräte an den Plänen beteiligt. Die vorgesehenen Standorte gelten demnach als unkritisch, da an diesen Stellen keine negativen Auswirkungen durch Ausweichverkehre in Wohngebiete oder auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erwarten seien, heißt es aus der Verkehrsbehörde.
Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) begrüßt die Umsetzung: „Es ist gut, dass wir die Herabsetzung der Geschwindigkeit an diesen Punkten in der Stadt jetzt durchführen. Hier geht es in erster Linie um Sicherheit für die allerschwächsten Verkehrsteilnehmer, das sind Kinder sowie alte und kranke Menschen.“ Zugleich zeigte Lohse aber auch Verständnis für die sorgfältige Prüfung. „Bei den abzuwägenden Zielkonflikten hat eine sehr konstruktive Zusammenarbeit mit den Beiräten und der BSAG stattgefunden.“
Die Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung besagen, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Einrichtungen dieser Art in der Regel auf Tempo 30 Stundenkilometer zu beschränken ist. Voraussetzung müsse sein, dass die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist.
Beispiele sind unter anderem: Ein Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, viele Autofahrer, die Parkplätze suchen oder häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger und Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern. Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, wenn ein Ausweichen von Verkehren in das Wohnumfeld oder relevante Auswirkungen auf den ÖPNV-Taktfahrplan zu befürchten sind, teilt die Behörde mit.
In der weiteren Prüfung wird aus diesem Grund aktuell vor 107 Einrichtungen im Stadtgebiet die Umsetzbarkeit dahingehend geprüft, ob im Falle einer Geschwindigkeitsreduzierung negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu erwarten sind.
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egal, wie es am ende steht.