
Bremen will ab Januar in Zeiten der Pandemie anders mit dem Kita-Betrieb umgehen. Für jede Kita soll nun anhand von drei Kriterien geprüft werden, wie stark sie von Corona betroffen ist. Je nachdem, welche dieser Kriterien erfüllt sind, gelten dann unterschiedliche Regeln für die Kita.
Die Kriterien hat die Bildungsbehörde nun in einer Art Ampel-System festgelegt. Ausschlaggebend ist demnach die Zahl der mit Corona infizerten Personen in der Kita, die Zahl der Kinder in Quarantäne und die Anzahl der Beschäftigten in Quarantäne. Wenn zum Beispiel zwei Kinder in der Kita positiv getestet wurden und mehr als ein Viertel des Personals in Quarantäne ist, schaltet die Ampel auf Rot. Diese Kita darf dann nur noch eine Notbetreuung für maximal zehn Kinder gleichzeitig anbieten. Es kann nach diesem Modell also sein, dass von drei Kitas im selben Stadtteil eine fast normal mit wenig Einschränkungen arbeiten kann, eine zweite keine Angebote für Kinder verschiedener Gruppen machen darf und eine dritte in der Notbetreuung ist.
Diese Ampel solle nun in jeder einzelnen Einrichtung sicher angewendet werden können, schreibt Thomas Jablonski, Abteilungsleiter für Kitas bei der Bildungsbehörde, in einem Brief an alle Kita-Träger und Einrichtungsleitungen. „Die konkrete Situation vor Ort wird dazu ausschlaggebend sein.“
Einen sogenannten Reaktionsstufen-Plan gab es für Kitas bereits zuvor. Benannt wurden darin vier verschiedene Betriebsformen für Kitas, also vier Stufen. Zuletzt waren die Kitas im Modus „Eingeschränkter Regelbetrieb - Stufe 1“. Dabei sind die Einrichtungen offen, es sollen aber maximal Kinder und Beschäftigte aus zwei Gruppen Kontakt haben. Gruppenübergreifende Angebote für alle Kinder einer Kita fallen damit weg.
Mit den neuen Kriterien ist die Situation für Kitas dann ähnlich wie für Schulen geregelt: Auch bei Schulen gilt nicht für alle dasselbe, sondern es gibt für jede Schule individuell je nach Corona-Betroffenheit andere Regeln. Und auch für die Schulen hatte die Behörde zuletzt Kriterien genauer fest gelegt, anhand derer entschieden werden soll, in welchem Modus die Schule arbeitet.
Zudem bietet die Behörde allen Kita-Trägern an, ihre Beschäftigten flächendeckend testen zu lassen. Jeder Träger könne dazu einen formlosen Antrag an die Behörde stellen, in dem steht, wie viele Personen getestet werden sollen und wie hoch die Kosten sind. Letztlich entscheiden also offenbar die verschiedenen Kita-Träger wie die Kirchen oder das Rote Kreuz, ob ihre Beschäftigten durchgetestet werden.
Die Bildungsbehörde weist in ihrem Schreiben an die Träger darauf hin, dass sich die Regeln für Kitas nach dem geplanten Bund-Länder-Treffen am 5. Januar bundesweit noch einmal ändern könnten.
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