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Fahrstuhl zum Bremer Schwerbehindertenvertreter
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Nichts für Rollstuhlfahrer

Ralf Michel 16.05.2019 0 Kommentare

Marco Bockholt vertritt die Schwerbehindeten im Öffentlichen Dienst Bremens. Doch ausgerechnet der Zugang zu seinem Büro ist für einige seiner Besucher nicht zu bewältigen.

  • Barrierefrei ist anders – der Fahrstuhl in dem Gebäude, in dem Schwerbehindertenvertreter Marco Bockholt sein Büro hat, ist für Rollstuhlfahrer zu eng.
    Barrierefrei ist anders – der Fahrstuhl in dem Gebäude, in dem Schwerbehindertenvertreter Marco Bockholt sein Büro hat, ist für Rollstuhlfahrer zu eng. (Christina Kuhaupt)

    Rollstuhlfahrer können die Räume im dritten Stock der Knochenhauerstraße 20 - 25 nicht erreichen. Der Fahrstuhl des Ge­bäudes ist alles andere als behindertengerecht. Klein, eng, die Tür zur Kabine muss per Hand aufgezogen werden. Nicht unge­wöhnlich für Immobilien älterer Bauart. Dumm nur, dass hier im dritten Stock ausgerechnet Marco Bockholt seine Büroräume hat, der Ansprechpartner und Vertreter der schwerbehinderten Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst Bremens.

    Seit einem Jahr ist Bockholt Gesamtschwerbehindertenvertreter für das Land und die Stadtgemeinde Bremen. „Dass das mit dem Büro hier so nicht geht, war eigentlich ziemlich schnell klar“, erzählt der 50-Jährige. In seiner Funktion ist er in erster Linie Ansprechpartner für die  Schwerbehindertenvertreter aller Bremer Behörden, darüber hinaus aber auch direkt für etwa 40 Dienststellen zuständig, in denen es keine örtlichen Vertretungen für Schwerbehinderte gibt.

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    Die Zuständigkeiten und Befugnisse sind hier genau geregelt, aber natürlich kann sich jeder der insgesamt rund 1700 schwerbehinderten Menschen, die in Bremens Behörden arbeiten, mit Fragen, Sorgen und Nöten an ihn wenden.

    Viel Publikumsverkehr habe er nicht, räumt Bockholt ein. Was vor allem daran liege, dass er die Kollegen meist an deren Arbeitsplatz aufsuche. Aber immer sei dies nicht möglich. Manchmal müssten die Gespräche vertraulich geführt werden, ohne dass Kollegen oder Vorgesetzte davon etwas mitbekommen. „Dann muss ich mich irgendwo in der Stadt verabreden.“

    Allein aus dem Kreis der Schwerbehindertenvertreter in den örtlichen Dienststellen gebe es vier, die im Rollstuhl sitzen, berichtet Bockholt. „Auch die können mich nicht besuchen.“ Wie viele Rollstuhlfahrer es in den Dienststellen ohne gewählten Vertreter gibt, könne er nicht abschätzen. „Mir ist es aber unangenehm, bei Anrufen erst mal fragen zu müssen, ob jemand mobil ist.“ Um anschließend dann zu erklären, dass sein eigenes Büro nicht barrierefrei ist. „Ich finde, das ist bei meiner Position eigentlich vorauszusetzen.“

    Magnus Buhlert, stellvertretender Chef der FDP-Bürgerschaftsfraktion, hat sich zu diesem Thema an den Senat gewandt. Ob es stimme, dass der Zugang zur  Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie zum auf derselben Etage untergebrachten  Gesamtpersonalrat Bremens nicht barrierefrei erreichbar sei, erkundigte sich Buhlert. Und inwieweit der Senat plane, hier Abhilfe zu schaffen.

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    Tatsächlich seien die Räumlichkeiten für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar, bestätigte der Senat das Problem. Und erklärte dann auch gleich noch, welche Folgen das hat: „Rollstuhlfahrer müssten in einen Bürostuhl umgesetzt werden.“ Vielleicht dafür ist unten am Hauseingang auf dem Schild des Gesamtpersonalrats ein Rollstuhlfahrersymbol mit dem Zusatz „Nach telefonischer Absprache“ samt Telefonnummer abgebildet.

    Der Gesamtpersonalrat hat laut Senat mit alldem kein Problem, er sehe keine Veranlassung, sich räumlich zu verändern. Bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung sei die Raumsituation hingegen „aus heutiger Sicht nicht mehr vertretbar“. Im Gegensatz zum Gesamtpersonalrat gebe es hier häufig Publikumsverkehr durch unterschiedlich beeinträchtige Menschen. Bisher konnten in zentraler Lage noch keine geeigneten barrierefreie Flächen gefunden werden, heißt es in der Senatsantwort. Immobilien Bremen prüfe aber mit Hochdruck verschiedene Optionen.

    Was Bockholt auf Anfrage des WESER-KURIER bestätigt. Als er sich im Dezember erstmals an das zuständige Finanzressort wandte, habe er den Eindruck gehabt, dass das Ganze eher  schleppend voranging, erzählt er. „Aber jetzt bekomme ich fast täglich Mails mit Angeboten. Man merkt, dass sie wirklich am Suchen sind, damit ich vernünftig arbeiten kann.“ Probleme bereite wohl, dass es sich bei seiner Stelle um eine sehr kleine Einheit handele. „Und man findet auf dem Markt keine zentral gelegenen kleinen Büroeinheiten mit Barrierefreiheit.“ In vielen Fällen scheitere es tatsächlich am Fahrstuhl, für den es in Sachen Barrierefreiheit exakt vorgeschriebene DIN-Normen gibt. 

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    Ein Thema, dessen sich Bremen nicht nur in seinem Fall annehmen müsse, betont Marco Bockholt mit Blick auf das Gesetz zur Weiterbildung des Behindertengleichstellungsrechts. Bis zum 1. Januar 2023 müssen die Träger öffentlicher Gewalt Berichte zum Stand der Barrierefreiheit in ihren oder in den von ihr genutzten Gebäuden erstellen, heißt es darin. Zudem muss Bremen überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeiten.

    Bockholt fehlen in dem Gesetz verbindliche zeitliche Fristen für diesen Abbau. „Das müsste geändert werden“, fordert er. Zudem wüsste er gerne, welche Überlegungen es gibt, um das Gesetz umzusetzen. Bislang sei es ihm aber trotz Anfrage bei Immobilien Bremen noch nicht einmal gelungen, eine Liste der entsprechenden Gebäude zu bekommen.

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      Ralf Michel
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    adagiobarber am 09.12.2019 20:55
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