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Nur mit Einladung ins Impfzentrum

Timo Thalmann 09.01.2021 0 Kommentare

Die Bremer Gesundheitsbehörden wollen jeden anschreiben, der mit der Corona-Impfung an der Reihe ist. Um das hinzubekommen, ist an eine Kooperation mit den Krankenkassen gedacht.

  • In der Messehalle 7 auf der Bürgerweide ist das Impfzentrum eingerichtet worden.
    In der Messehalle 7 auf der Bürgerweide ist das Impfzentrum eingerichtet worden. (Frank Thomas Koch)

    Am Freitag hat Bremerhaven die ersten 3400 Briefe an Menschen über 85 verschickt. Sie bekamen ihre Einladung ins Impfzentrum der Seestadt. In Bremen dauert es noch etwas länger. Spätestens am 18. Januar sollen aber auch hier solche schriftlichen Einladungen das Gesundheitsamt verlassen. Der Grund für die unterschiedlichen Geschwindigkeiten: Der Corona-Impfstoff für das Bundesland Bremen wird im Verhältnis 80 zu 20 zwischen der Stadt Bremen und Bremerhaven aufgeteilt. Von den zuerst besuchten Impfberechtigten in den Pflegeeinrichtungen leben jedoch laut Gesundheitsressort 86 Prozent in Bremen und 14 Prozent in Bremerhaven.

    Ein Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeämtern macht die schriftliche Einladung möglich. Die Impfanwärter über 80 Jahre können einfach mithilfe des Geburtsjahres ermittelt werden. In der nächsten Gruppe der Bremerinnen und Bremer, die sich aufgrund ihres Alters über 70 Jahre impfen lassen können, ist das ebenfalls problemlos möglich. Allerdings nennt die Impfverordnung in dieser zweiten Gruppe auch Menschen, bei denen das risikobestimmende und zur Impfung berechtigende Merkmal nicht einfach aus dem Melderegistern hervorgeht. Dazu zählen unter anderem Kontaktpersonen von Schwangeren und enge Angehörige von Menschen, die zuhause gepflegt werden. Auch wer eine Organtransplantation erhalten hat sowie Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung gehören zu dieser zweiten Gruppe. Sie dürften nach jetzigen Schätzungen ab April mit der Möglichkeit einer Impfung rechnen.

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    Noch etwas später sind in einer dritten Gruppe neben den über 60-Jährigen nahezu alle – auch jüngere – Menschen mit Vorerkrankungen an der Reihe. Das reicht von Asthma über Rheuma, Herzerkrankungen und Diabetes bis zu Krebs. Die Verordnung listet akribisch insgesamt zehn Krankheitsgruppen auf. Auch Erzieher, Lehrer und Angestellte im Lebensmitteleinzelhandel haben dann mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfungen. Allerdings dürfte es wohl frühestens im Juni für diese Gruppen tatsächlich möglich sein, sich impfen zu lassen.

    Kooperation mit Krankenkassen

    „Unser Ziel ist, dass auch in diesen Fällen jeder angeschrieben wird und eine direkte Einladung ins Impfzentrum erhält, soweit die Impfungen dann nicht schon über die niedergelassene Ärzte angeboten werden“, sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher des Bremer Gesundheitsressorts. Wenn es irgendwie geht, wolle man vermeiden, dass die Menschen sich zuvor ärztliche Atteste oder andere Nachweise ihrer Impfberechtigung besorgen müssten. So soll verhindert werden, dass die Arztpraxen zusätzlich beansprucht werden und unter Umständen gesundheitlich belastete Menschen unnötige Wege antreten müssen.

    Um die Adressaten für die persönlichen Anschreiben zu finden, sucht das Bremer Gesundheitsamt die Kooperation mit den Krankenkassen. Denn dort sind Vorerkrankungen und andere Faktoren, die zur Impfung berechtigen, für jeden Versicherten bekannt. „Die Gespräche dazu haben begonnen, zunächst mit der AOK Bremen/Bremerhaven“, sagt Fuhrmann. Das bestätigt auch Jörn Hons, Pressesprecher der AOK. Allerdings dürfen die Kassen die sensiblen Gesundheitsdaten nicht einfach an die Behörden herausgeben.

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    Die Idee: Die Gesundheitsämter teilen den Kassen die Zahl der möglichen Impftermine für ein jeweils ausgewähltes Zeitfenster mit, die Kassen schreiben eine entsprechende Zahl ihrer Mitglieder an, auf die die Kriterien zutreffen. Dadurch können beispielsweise auch Angehörige von Personen erreicht werden, die zuhause gepflegt werden, weil die Kassen Pflegegeld an sie auszahlen. Auch Schwangere können identifiziert werden, sobald sie Leistungen ihrer Krankenversicherung in diesem Zusammenhang erhalten haben.

    „Dafür müssen wir allerdings Vereinbarungen mit allen Kassen treffen“, beschreibt Fuhrmann die Herausforderung. Weil aber bei der AOK Bremen sämtliche Daten vor Ort verfügbar sind, wird dort in einem ersten Schritt geprüft, ob und wie die Adressen der Impfanwärter aus dem Versichertenbestand herausgefiltert werden können.

    Empfehlung und Verordnung

    Wer bevorzugt geimpft wird und wer wegen aktuell knapper Impfstoffmengen später an der Reihe ist, wird durch die Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Die Grundlage für die Verordnung liefern die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko), ein wissenschaftliches Gremium mit derzeit 16 Experten. Aber nicht alles, was die Stiko empfohlen hat, wurde eins zu eins in der Verordnung realisiert. So haben die Experten beispielsweise sechs Gruppen von Impf-Anwärtern unterschieden. Die Verordnung hat daraus drei Gruppen gemacht und auch im Detail eigene Akzente gesetzt. Dadurch sind beispielsweise Polizei- und Ordnungskräfte jetzt der Gruppe zwei (von drei) zugeordnet. Die Stiko hat die Sicherheitsorgane dagegen in Gruppe fünf (von sechs) gesehen.

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    Eine Kritik sowohl an der Empfehlung wie auch an der Verordnung zielt auf die Größe der Gruppen. In beiden Papieren sind bundesweit insgesamt rund 8,6 Millionen Menschen mit der obersten Priorität benannt. Bei den derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen führt das zwangsläufig in der Praxis zu weiteren Auswahlkriterien. Diese sind aber offiziell nirgends geregelt und bleiben daher einfach den Bundesländern überlassen. „Dass wir zum Beispiel mit mobilen Impfteams in den Pflegeeinrichtungen begonnen haben, beruht auf einer nur mündlichen Verabredung der Gesundheitsminister der Länder“, bestätigt Lukas Fuhrmann, Sprecher der Bremer Gesundheitsbehörden, diesen Umstand. Und ob danach zuerst Menschen über 80 Jahre angesprochen werden oder der nächste Schwerpunkt auf dem Klinikpersonal liegt, ist ebenfalls Ländersache. Verordnung und Stiko-Empfehlung nennen beide Gruppen gleichberechtigt.

    Vor diesem Hintergrund soll die Stiko dem Vernehmen nach Ende Januar eine überarbeitete und aktualisierte Fassung ihrer Empfehlungen vorlegen. Ob in der Folge die für die Behörden maßgebliche Impfverordnung ebenfalls angepasst wird, ist derzeit offen.

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