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  • » Bremer Haushalt 2022/23: Pandemie hat finanzielle Folgen
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Senat berät über Etat 2022/23
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Pandemie setzt den Bremer Haushältern zu

Jürgen Theiner 30.01.2021 0 Kommentare

Große finanzielle Belastungen durch die Corona-Pandemie liegen wie ein Schatten auf der Haushaltsklausur, zu der die Mitglieder des Bremer Senats an diesem Sonnabend zusammenkommen.

  • Der Bildungsbereich ist einer der größten Ausgabenposten. 2020 begann die Beschaffung von 100.000 Tablet-PCs.
    Der Bildungsbereich ist einer der größten Ausgabenposten. 2020 begann die Beschaffung von 100.000 Tablet-PCs. (Julian Stratenschulte)

    Die Landesregierung stellt an diesem Sonnabend die Weichen für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/23. Die Senatoren und Staatsräte kommen per Videokonferenz zu einer Klausur zusammen, um sich grundsätzlich über die finanziellen Spielräume und die Wünsche und Erwartungen der einzelnen Ressorts auszutauschen. Klar ist dabei: Die Etataufstellung wird deutlich schwieriger als in den vergangenen Jahren, als sprudelnde Steuereinnahmen und sinkende Zinsbelastungen für eine gewisse Bewegungsfreiheit sorgten – trotz gleichzeitiger Haushaltskonsolidierung.

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    So komfortabel sich die Situation in den vergangenen zwei, drei Jahren darstellte, so angespannt ist sie jetzt. Das Einnahmeminus wird sich im städtischen Haushalt in 2022 und 2023 bei jeweils gut 160 Millionen Euro bewegen, im Landeshaushalt bei rund 140 Millionen. Gemessen am Gesamtvolumen der Haushalte von zuletzt 5,5 Milliarden Euro (Land) und 3,4 Milliarden (Stadt) sind das Größenordnungen, die schwer zu verkraften sind, zumal große Ausgabenblöcke wie Soziales und Personal weiter wachsen und auch der Bildungsetat, der 2020 erstmals die Milliardengrenze übersprang, auf hohem Niveau gehalten werden muss.

    Doppelspitze führt Chefgespräche

    Im Grundsatz gilt seit 2020, dass die Haushalte ohne neue Kredite aufzustellen sind. Von diesem Verfassungsgrundsatz rückte Bremen ähnlich wie der Bund und die anderen Länder vor dem Hintergrund der Corona-Seuche ab, Ausnahmetatbestände der Schuldenbremse ermöglichen dies. Doch selbst wenn Bremen für 2022 und auch 2023 nochmals eine pandemiebedingte Notlage erklären sollte, nimmt das nicht viel Druck vom Kessel. Die dann möglichen Kredite dürfen nämlich nur zur Linderung der Corona-Folgen genutzt werden, nicht um Löcher im normalen Etat zu stopfen.

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    Das ist also die Ausgangslage, der sich die Senatsmitglieder gegenübersehen. Besondere Situationen verlangen nach besonderen Maßnahmen, und so ist innerhalb des Senats für das weitere Vorgehen eine Neuerung verabredet worden. Nach der Klausur werden in den kommenden Wochen Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) und Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) gemeinsam die sogenannten Chefgespräche mit den Spitzen der Fachressorts führen. Bisher lag diese Aufgabe stets nur beim Finanzressort. Die Erwartung, die sich an das neue Gesprächsformat knüpft, ist klar: Das gemeinsame politische Gewicht der Doppelspitze Bovenschulte/Strehl soll in den Fachressorts Eindruck machen und die Einigungsbereitschaft fördern. Ein nächster, wichtiger Zwischenschritt bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes soll dann im März der sogenannte Eckwertebeschluss sein.

    Beschluss vor Ende des Jahres

    Das bedeutet, dass das insgesamt zur Verfügung stehende Geld auf die einzelnen Senatsressorts wie Wirtschaft, Bau/Umwelt oder Wissenschaft/Häfen verteilt wird. Innerhalb ihrer Eckwerte können die Ressorts dann ihre geplanten Ausgaben relativ eigenständig disponieren. Der weitere Zeitplan sieht derzeit vor, dass der fertige Haushaltsentwurf nach den Sommerferien zur parlamentarischen Beratung in die Bürgerschaft und ihre Gremien gegeben wird. Ziel ist ein Beschluss des Parlaments vor Jahresende.

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    Zur eingeübten Folklore von Haushaltsverhandlungen gehört nach wie vor, dass sich die einzelnen Ressorts im Vorfeld der Chefgespräche in Stellung bringen und die Unverzichtbarkeit ihrer finanziellen Ansprüche betonen. Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) hat dies schon vor zwei Wochen getan. In einem Brief an ihre Senatskollegen warb sie „dringend dafür, die Bereiche Wirtschaft und Arbeit, aber auch Gesundheit, Bildung und Wissenschaft zu priorisieren“. Wichtig sei es zum Beispiel, „kleine und mittlere Unternehmen und die Weiterbildungsträger bei der Digitalisierung zu unterstützen“. Bei Finanzsenator Strehl kam dieses Empfehlungsschreiben in eigener Sache nicht besonders gut an, wie aus seiner Umgebung zu hören ist.

    Zur Sache

    Bremen-Fonds

    Zur Abdeckung pandemiebedingter Sonderausgaben hatte die Bürgerschaft 2020 einen Kreditrahmen von 1,2 Milliarden Euro gespannt. Der größte Teil dieses sogenannten Bremen-Fonds wurde nicht verbraucht und auf 2021 übertragen. Bei seiner Haushaltsklausur wird der Senat auch darüber diskutieren, in welchem Umfang 2022 und womöglich auch 2023 weitere Bremen-Fonds aufgelegt werden sollen, um die dann immer noch spürbaren finanziellen Folgen der Pandemie aufzufangen. Gefragt wäre dann die erneute Erklärung einer außergewöhnlichen Notlage durch die Bürgerschaft. Dies ist zwingende Voraussetzung für eine Abweichung vom Verbot der Neuverschuldung.

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    • Jürgen Theiner
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