
Großeinsatz für die Polizei: Das „bundesweite Fest für Frieden und Freiheit“, zu dem die Initiative „Querdenken421“ nach Bremen eingeladen hatte, war am Sonnabend wenige Stunden vor Kundgebungsbeginn vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden. Dennoch hielten sich offensichtlich viele Anhängerinnen und Anhänger der Bewegung gegen Corona-Schutzmaßnahmen in Bremen auf und versammelten sich – verbotenerweise. Denn nicht nur die Großdemonstration mit erwarteten 20 000 Personen war untersagt. Die Bremer Versammlungsbehörde hatte auch sämtliche Ersatzkundgebungen und -versammlungen verboten. Dagegen gab es im Verlauf des Sonnabends zu Hunderten Verstößen im Stadtgebiet.
Schon zuvor waren Gruppen im Bürgerpark, an der Hollerallee und Am Stern aufgelöst worden. Am Abend kam es erneut zu verbotenen Versammlungen in der Sögestraße und auf dem Marktplatz, die ebenfalls „mit starken Einsatzkräften“ aufgelöst wurden. Insgesamt schrieben die Beamten rund 700 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten, ein Teil davon wegen Corona-Verstößen. Auch „bis zu 70“ Strafanzeigen wurden gestellt – unter anderem wegen Landfriedensbruchs. Es wurden im Laufe des Tages mehr als 900 Platzverweise erteilt, in Hunderten von Fällen stellte die Polizei Personalien fest.
Nach früheren „Querdenken“-Demonstrationen in Leipzig und Berlin beispielsweise, bei denen massenhaft Hygienevorgaben unterlaufen worden waren, hatte sich die Polizei mit einem Großaufgebot gewappnet: Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein waren angereist. Zwei Polizisten erlitten im Einsatz Verletzungen, einer von ihnen so schwere, dass er den Dienst nicht fortsetzen konnte.
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