
Die meisten Bremer halten sich an die Vorgaben und Regeln der Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus, fasst Nils Matthiesen, Sprecher der Bremer Polizei, die vergangenen gut zwei Wochen aus Sicht der Ordnungshüter zusammen. 350 Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz musste die Polizei seit dem 16. März trotzdem fertigen. Der Ordnungsdienst verhängte im selben Zeitraum knapp 100 Verwarn- oder Bußgelder.
Seit die Allgemeinverfügung in Kraft ist, patrouilliert die Bremer Polizei rund um die Uhr durch Bremen. Hinzu kommen Hinweise von Bürgern, die sich bei der Leitstelle melden und die Polizei auf Verstöße hinweisen. Anfangs habe es vor allem die Betreiber diverser Geschäfte wie Friseursalons, Nagelstudios, Bäckereien, Restaurants oder auch Kioske und Imbisse getroffen, in denen mehr als die erlaubte Personenzahl zusammenkam, berichtet Matthiesen.
Weitere Beispiele für festgestellte Verstöße waren häufig Gruppen, die auf Sportanlagen Mannschaftssport betrieben, Menschen, die im Freien oder an öffentlichen Orten den Mindestabstand nicht einhielten, Personen aus verschiedenen Haushalten, die sich besuchten, Partys feierten oder auch Personen, die zusammen in einem Pkw unterwegs waren, ohne zu einem Haushalt zu gehören, zählt Matthiesen auf.
Auf ihr Fehlverhalten angesprochen, verhalte sich die weit überwiegende Mehrheit der Angesprochenen kooperativ und zeige sich einsichtig. In der Regel werde als Grund für den Verstoß Unwissenheit angegeben. „Die Bürger sind dann sogar dankbar über das Einschreiten der Polizei.“
Lediglich in Einzelfällen hätten Bürger mit Unverständnis reagiert, die Sinnhaftigkeit der Allgemeinverfügung in Frage gestellt oder ihren Unmut darüber kund getan. „Es ist vorgekommen, dass Polizistinnen und Polizisten in Bremen während Einsätzen gezielt angehustet oder angespuckt wurden“, berichtet der Polizeisprecher.
Mehrfach seien zudem auch polizeiliche Maßnahmen nötig gewesen, weil Bürger durch andere Personen gezielt angehustet oder angespuckt wurden. In diesen Fällen wurden entsprechende Strafanzeigen gefertigt, die von Verstoß gegen die Allgemeinverfügung und Beleidigung bis hin zu tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung reichten.
Als besonders hartnäckig erwies sich ein 31 Jahre alter Autohändler aus Vegesack, so Matthiesen. Das erste Mal verstieß er bereits Mitte März gegen das Infektionsschutzgesetz, als er Freunde zur Zusammenkunft in sein Geschäft ließ. Am vergangenen Wochenende feierte er dann eine Party mit mehreren Personen. Als die Polizei einschritt, widersetzte er sich, bespuckte und beleidigte die Beamten. Vergangenen Montag trafen Einsatzkräfte den 31-Jährigen erneut in seiner Firma an, dieses Mal in Gesellschaft von drei Männern. Die Polizei fertigte eine Strafanzeige, sprach Platzverweise aus und verschloss und versiegelte den Autohandel. Die Schlüssel wurden sichergestellt, das Ordnungsamt prüft nun die Schließung des Geschäftes.
Auch in Blumenthal musste die Polizei eine Party beenden. Hier hatte ein 35 Jahre alter Vater Freunde und Verwandte zur Geburtstagsfeier seines Sohnes eingeladen. In der Wohnung hielten sich 14 Personen auf, darunter Kinder im Alter zwischen zwei und 13 Jahren, berichtet Matthiesen. Auch hier wurden Platzverweise erteilt und Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gestellt. Ebenso erging es sieben Männern aus einer islamischen Gemeinde in Gröpelingen. Die Gruppe hatte sich in den Räumen der Gemeinde in der Gröpelinger Heerstraße getroffen, um Gesellschaftsspiele zu spielen.
Drei Beispiele für strafrechtlich relevantes und uneinsichtigem Verhalten. Trotzdem lasse sich zusammenfassend feststellen, „dass das Bewusstsein der Bürger über die Gefährlichkeit des Coronavirus größtenteils vorhanden ist und damit auch das Verständnis für erforderliche polizeiliche Maßnahmen“, resümiert Matthiesen.
Und hofft, dass dies auch so bleibt. Auch und gerade angesichts des für die nächsten Tage angesagten schönen Wetters. Was unter der neuen Rechtsverordnung so eben noch zulässig sei, könne er pauschal nicht sagen. „Das bleibt eine Einzelfallbewertung“, erklärt der Polizeisprecher. „Wir appellieren da aber an die Vernunft der Menschen: Lassen Sie es gar nicht erst darauf ankommen. Wenn Sie zu Hause bleiben können, dann tun Sie das bitte auch.“
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