
Dass künftig zuerst die Personen- und dann die Listenmandate verteilt werden, sorgt für mehr Demokratie durch Transparenz.
Wer bei dem bislang gültigen Verfahren dachte, eine Personenstimme für einen Spitzenkandidaten einer x-beliebigen Partei verhelfe diesem direkt zu einem Mandat, war auf dem Holzweg. Der einzige Effekt, den viele Personenstimmen für einen Spitzenkandidaten hatten, war, dass am Ende in der Gesamtheit mehr Abgeordnete über Personenstimmen einzogen. Konkret: Da die Spitzenkandidatinnen und –kandidaten sowieso über die Liste sicher ins Parlament einziehen, haben ihre Personenstimmen lediglich dazu geführt, dass die Chancen für Kandidaten stiegen, auf die relativ wenig Kreuze entfallen waren. De facto haben die Wählerinnen mit ihrer Wahlentscheidung also nicht dafür gesorgt, dass ihre Wunschkandidaten, sondern andere mit vergleichsweise wenigen Personenstimmen den Sprung in die Bürgerschaft schaffen konnten.
Konkret: Sie haben Kandidat A gewählt und dafür letztlich Kandidat Z bekommen.
Die Änderung, die jetzt beschlossen werden soll, beendet diesen Zustand: Künftig werden zuerst die Mandate, die sich aus der Personenstimmen-Auszählung ergeben, zugeteilt. Erst danach folgen die Listen-Mandate. Ja, hierdurch erhalten die Listenvorschläge der Parteien nach den erfolgten mathematischen Verrechnungen gegebenenfalls ein höheres Gewicht. Und: Ja, es wird unwahrscheinlicher, dass ein Kandidat mit nur 700 Stimmen in den Landtag einzieht. Wer deshalb aber meint, dass das bisherige intransparente Verfahren demokratischer sei als die breit getragene Neuregelung, der verwechselt Demokratie mit der möglichst effektiven Durchsetzungsmöglichkeit für Individual- und Partikularinteressen.
Ich bin überzeugt, dass wir keineswegs „Demokratie abbauen“, sondern im Gegenteil für mehr Klarheit und Transparenz sorgen. Für mich steht fest: Die Wähler müssen wissen, wen sie am Ende tatsächlich mit ihren Kreuzen unterstützen. Genau das leistet das neue System.
Betroffene zu Beteiligten machen – das nehmen einige Abgeordnete zu ernst und wollen das Wahlrecht ändern. Sie entscheiden in eigener Sache, und das ist selten gut. Die Abgeordneten von SPD, CDU, Grünen und Linken wollen den Einfluss der Wähler und Wählerinnen schmälern. Und zwar deutlich!
Bei der Wahl 2015 wurden 22 Kandidierende von hinteren Listenplätzen durch Personenstimmen nach vorne gewählt und haben deshalb ein Mandat erlangt. Mit der geplanten Änderung hätten nur noch sieben den Sprung nach vorne geschafft. Der Einfluss der Personenstimmen würde zurückgehen, die Reihenfolge der Parteilisten hätte wieder mehr Gewicht.
Folgende Argumente werden von den Befürwortern der Reform angeführt:
1. Jüngere hätten heute schlechtere Chancen. Stimmt nicht! 2007 (altes Wahlrecht) betrug der Altersdurchschnitt der Abgeordneten 50,5 Jahre. 2011 (neues Wahlrecht) sank dieser Wert auf 48,9 Jahre, 2015 auf 47,5 Jahre.
2. Frauen hätten schlechtere Chancen. Stimmt! Männer profitieren heute mehr von direkten Personenstimmen. Der Frauenanteil sank von 42 Prozent (2007) auf 41 Prozent (2011) und 34 Prozent (2015). Das liegt aber nur zum Teil am Wahlrecht. Schwerer wiegt, dass mit der AfD und FDP zwei Parteien gewählt wurden, die weniger Frauen aufstellen.
3. Im aktuellen Wahlrecht kann es Widersprüche geben, die zu Beginn der Debatte hervorgehoben wurden: Im Ausnahmefall würden Kandidierende davon profitieren, wenn Wähler und Wählerinnen die Liste statt die Person ankreuzen. Stimmt. Nur leider bliebe diese unerwünschte Nebenwirkung mit dem Parteienvorschlag bestehen.
Der Vorschlag scheint machtpolitisch begründet, denn er schränkt den Einfluss der Wähler und Wählerinnen ein, ohne die tatsächlichen Probleme zu lösen. Bisher halten die FDP und einzelne Abgeordnete der anderen Parteien zum aktuellen Wahlrecht. Wir hoffen, es werden noch mehr. Denn es wäre traurig, wenn der 2006 geäußerte Bürgerwille jetzt übergangen würde.
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