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Beschwerde gegen Demo-Verbot
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Querdenker ziehen vor das Oberverwaltungsgericht

Justus Randt 03.12.2020 9 Kommentare

Die Anmelder der Querdenker-Demonstration gegen Coronamaßnahmen wehren sich gegen ein Verbot ihrer Veranstaltung und rufen das Oberverwaltungsgericht an.

  • Eine frühere Veranstaltung auf dem Bremer Marktplatz.
    Eine frühere Veranstaltung auf dem Bremer Marktplatz. (Frank Thomas Koch)

    Die Anmelder der Querdenker-Demonstration haben Beschwerde gegen die Bestätigung des Veranstaltungsverbots beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Morgen. Zu der Kundgebung am Sonnabend, die zunächst das Ordnungsamt verboten hatte, erwarten die Veranstalter bis zu 20.000 Teilnehmer.

    Das Verwaltungsgericht Bremen hatte am Mittwochabend seinen Beschluss verkündet, den Eilantrag der Querdenker gegen das Verbot abzulehnen. Zur Begründung teilte die Kammer die Auffassung der Ordnungsbehörde, das Verbot sei „zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit erforderlich und im Übrigen verhältnismäßig“.

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    Das Oberverwaltungsgericht, so der Sprecher, werde nun die Behörde „zu einer umgehenden Stellungnahme“ auffordern. Mit einem Ergebnis der Beratung sei an diesem Donnerstag vermutlich nicht mehr zu rechnen.

    Das Verwaltungsgericht Bremen hatte am Mittwoch innerhalb eines halben Tages mit einer Entscheidung reagiert: Der Eilantrag der Querdenker-Initiative gegen das Verbot der für Sonnabend geplanten Versammlung auf der Bürgerweide wurde abgelehnt. Zuvor hatte am Dienstag das Ordnungsamt die Kundgebung mit Verweis auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit untersagt.

    Das Verwaltungsgericht bewertete das öffentliche Interesse am Vollzug des Demonstrationsverbots höher als das private Interesse an dessen Aussetzung. Von der Großdemonstration gehe eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus. Die Vorhersage der Ordnungsbehörde, dass von der Demonstration „eine erhebliche Infektionsgefahr für die Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamten und Passanten“ ausgehe, sei „nicht zu beanstanden“. Die öffentliche Sicherheit sei unmittelbar gefährdet. So hatte auch die Ordnungsbehörde ihre Untersagungsverfügung begründet. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte diese Sichtweise bekräftigt und gesagt, vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsrate sei es „hanebüchen und geradezu irre, was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen“.

    Das Bremer Bündnis gegen Rechts, Anmelder einer der fünf Gegendemonstrationen, hält an seinem Protest fest: Eine Kundgebung soll am Sonnabend ab zwölf Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz über die Bühne gehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in der Region Bremen-Weser-Elbe ruft zwar ausdrücklich nicht zur Gegenkundgebung auf, „um unsere Kolleginnen und Kollegen nicht zu gefährden“, teilt eine Sprecherin mit. Aber: „Wir stellen uns inhaltlich den Forderungen der Querdenker entschieden entgegen.“

    ++ Dieser Artikel wurde um 15.59 Uhr aktualisiert. ++

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    Sebaldsbrueck_Hustler am 26.01.2021 20:38
    @ adagiobarber: Die Coffeeshops schließen zur Zeit bereits um 20 Uhr, eine Stunde vor der Ausgangssperre.
    Warum C&A den Bremer Hanseatenhof verlässt
    Torfkahn am 26.01.2021 20:34
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