
Die Senioren Wohnpark-Weser GmbH hat das gegen ihre Betriebsräte ausgesprochene Hausverbot zurückgenommen. Sie hat damit eine von den betroffenen Mitarbeiterinnen beim Arbeitsgericht Bremen beantragte einstweilige Verfügung gegen das Verbot überflüssig gemacht. Das Gericht hatte an diesem Mittwoch bereits knapp zwei Stunden über die Rechtmäßigkeit eines solchen Hausverbots verhandelt, bevor das Unternehmen zurückruderte. Die Richterin hatte dabei mehrfach gesagt, dass sie keine offensichtlichen Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Mitarbeiter erkenne, die ein Hausverbot rechtfertigten.
Das Verfahren um das Hausverbot ist eines von mehreren, die die Senioren Wohnpark-Weser GmbH und der Gesamtbetriebsrat des Unternehmens derzeit vor verschiedenen Arbeitsgerichten führen. Das Unternehmen aus Weyhe betreibt unter dem Namen Residenz-Gruppe in ganz Nordwestdeutschland 40 Pflegeheime, unter anderem an sechs Standorten in Bremen mit insgesamt über 400 Pflegeplätzen. Der Gesamtbetriebsrat vertritt rund 2500 Mitarbeiter.
Der Grundkonflikt ist ein derzeit gegenüber allen vier Angehörigen des Gesamtbetriebsrats betriebenes Kündigungsverfahren. Das Unternehmen hat dazu eine sogenannte Zustimmungsersetzung beim Arbeitsgericht beantragt, weil der Betriebsrat seine Zustimmung zu den Kündigungen verweigert. Auslöser der Auseinandersetzungen sind unterschiedliche Auffassungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung für die Einführung einer neuen Software. Auch über eine Corona-Prämie wurde man sich im vorigen Jahr nicht einig.
Im Zuge des Konflikts hatte das Unternehmen nicht nur das Hausverbot ausgesprochen, sondern einzelnen Betriebsräten zusätzlich Gehaltszahlungen für den Februar gekürzt sowie angekündigt, ab März und April überhaupt kein Gehalt mehr zu zahlen. Begründet wird das jeweils mit persönlichen Verfehlungen der Betroffenen. Gegen die Kürzungen klagen die Betriebsräte derzeit in weiteren gesonderten Verfahren.
Bei der Verhandlung über das Hausverbot kamen die übrigen Aspekte wiederholt zur Sprache, vor allem bei den Versuchen des Gerichts, doch noch eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Arbeitgeberseite bot die Rücknahme des Hausverbots zunächst an, wenn die Betriebsräte zusagten, nicht mehr mit der Presse über den Konflikt zu sprechen. Der Anwalt der Betriebsräte konnte sich so eine Zusage nur vorstellen, wenn zugleich die Gehaltskürzungen zurückgenommen werden. Darüber wiederum wollte das Unternehmen nicht verhandeln.
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