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Teilerfolg für die Hochschulen
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Senat wendet Kürzungen im Wissenschaftsetat ab

Jürgen Theiner 07.03.2021 0 Kommentare

Der Bremer Senat hat am Sonnabend die Kürzungspläne für den Wissenschaftsbereich im Haushalt 2022/23 ad acta gelegt. Mehrausgaben, die ursprünglich vorgesehen waren, wird es allerdings ebenfalls nicht geben.

  • Keinen Anstieg, aber auch keine Kürzungen soll es 2022/23 bei den Ausgaben für die Wissenschaft in Bremen geben.
    Keinen Anstieg, aber auch keine Kürzungen soll es 2022/23 bei den Ausgaben für die Wissenschaft in Bremen geben. (Frank Dederichs)

    Die Wissenschaftsausgaben im Bremer Etat 2022/23 sollen nicht gekürzt werden: Darauf hat sich der Senat am Sonnabend auf einer Haushaltsklausur verständigt. Die ursprünglich beabsichtigten Steigerungen in den kommenden Jahren wird es allerdings ebenfalls nicht geben. Mit ihren heftigen Protesten der vergangenen Tage haben Studenten und Hochschulleitungen also einen Teilerfolg erzielt. Vehement war zuletzt die Absicht der Finanzbehörde kritisiert worden, den Etatansatz für den Wissenschaftsbereich 2022 auf 390 Millionen Euro gegenüber 420 Millionen im laufenden Jahr herunterzufahren. 2023 sollten nur noch 381 Millionen Euro ausgegeben werden.

    Diese Pläne sind jetzt vom Tisch. Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) sagte dem WESER-KURIER nach der sechsstündigen Videokonferenz der Senatsmitglieder, man habe sich auf eine Fortschreibung des 2021er-Niveaus in den kommenden Jahren verständigt. Außerdem könnten für einzelne Projekte – wie etwa Gebäudesanierungen – zusätzlich Mittel aus dem Bremen-Fonds herangezogen werden. Diesen kreditfinanzierten Sondertopf hatte die Bürgerschaft 2020 bereitgestellt.

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    Mit dem Einfrieren der Wissenschaftsausgaben bei 420 Millionen Euro in den Etats der nächsten beiden Jahre ist allerdings auch der Wissenschaftsplan 2025 Makulatur. Dieses Perspektivpapier war 2019 von der Bürgerschaft beschlossen worden. Es sah eine deutliche mittelfristige Aufstockung der Mittel für den Hochschulbereich vor, um Bremen als Wissenschafts- und Innovationsstandort einen deutlichen Impuls zu geben.

    2019 war indes nicht absehbar, dass sich die finanzielle Lage Bremens innerhalb kürzester Zeit dramatisch verschlechtern würde. Die Corona-Krise hat zu Mindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe geführt, und diese Einbrüche müssen aufgefangen werden. Wie vor diesem Hintergrund ein verfassungskonformer Doppelhaushalt 2022/23 für Stadt und Land Bremen aufgestellt werden kann, ist die zentrale Frage, mit der sich der Senat seit Wochen beschäftigt. Ende Januar hatten die Vorstellungen der Fachressorts und der federführenden Finanzbehörde von Senator Strehl noch weit auseinandergelegen. Jeweils 500 Millionen Euro mehr als in den beiden Haushaltsjahren zur Verfügung steht, hatten die Ressorts als Ausgabewünsche angemeldet. In beiden Jahren sollten zudem rund 1000 zusätzliche Planstellen in der Verwaltung geschaffen werden.

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    Dass dies unrealistisch ist und die Wünsche den vorhandenen Spielräumen angenähert werden müssen, darüber bestand laut Strehl am Sonnabend Konsens. Nach Darstellung von Teilnehmern stimmte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) seine Senatskollegen zu Beginn der Klausur mit deutlichen Worten auf die Mühen der Haushaltskonsolidierung ein. Rot-Grün-Rot sei unter dem Eindruck der Corona-Krise „von einer Aufbruchskoalition zu einer Sanierungskoalition“ geworden, wird Bovenschulte zitiert.

    Konkrete Beschlüsse, die über das Wissenschaftsthema hinausgehen, gab es am Sonnabend noch nicht. Erst in einer weiteren Senatsklausur Ende März sollen die sogenannten Eckwerte für den Haushaltsentwurf 2022/23 verabschiedet werden. Dabei handelt es um die Budgetrahmen für die einzelnen Senatsressorts. Anschließend entwerfen die Ressorts auf dieser Grundlage konkrete Verwendungspläne für die ihnen zugeteilten Mittel. Nach den Sommerferien geht der Haushaltsentwurf 2022/23 in die politische Beratung in der Bürgerschaft. Sie kann den Etatentwurf des Senats noch verändern, wenn es dafür parlamentarische Mehrheiten gibt.

    Einig war sich der Senat am Sonnabend, dass für Bremen das Verbot der Neuverschuldung auch 2022/23 ausgesetzt werden soll. Die Schuldenbremse in der Landesverfassung sieht diese Möglichkeit für den Fall außergewöhnlicher Notlagen vor. Da die finanziellen Folgen von Corona noch weit in den kommenden Doppelhaushalt hineinwirken werden, sei ein solcher Schritt geboten, sagte Finanzsenator Strehl. Für 2022/23 plane man deshalb eine Fortschreibung des Bremen-Fonds  – also des Kreditrahmens, der für krisenbedingte Ausgaben zur Verfügung steht.

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