
Von den über 5500 Beschäftigten in den stationären Pflegeeinrichtungen der Stadt Bremen haben sich bislang 67 Prozent für eine Impfung gegen das Coronavirus entschieden. In Bremerhaven liegt diese Quote bei 52 Prozent der dort etwa 900 Beschäftigten. In beiden Städten hat es für jede Pflegekraft die Möglichkeit der Impfung gegeben. "Nachdem zunächst die Skepsis überwog, sind die 67 Prozent ein guter Anfang", sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke). Wichtig sei jedoch, dass es dabei nicht bleibt. "Die Beschäftigten haben weiterhin jederzeit die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.“
Von den Bewohnern der Einrichtungen haben bislang deutlich mehr dieses Angebot genutzt: Das Robert-Koch-Institut meldet bis einschließlich 28. Februar für das Land Bremen über 7000 vollständige Impfungen inklusive der zweiten Spritze in dieser Gruppe. Weitere gut 1000 haben die Erstimpfung erhalten. Weil die jüngste amtliche Statistik mit Stichtag 15. Dezember 2019 insgesamt rund 7500 Pflegeheim-Bewohner für das Land ausweist, kann man daher von einer nahezu hundertprozentigen Impfquote der Betroffenen im Land Bremen ausgehen.
In Niedersachsen sind von den rund 100.000 Bewohnern in den Pflegeeinrichtungen bislang etwa 70.000 vollständig geimpft. Weitere 21.000 haben ihre Erstimpfung erhalten. Zu den Impfquoten der Beschäftigten gibt es keine landesweiten Zahlen. Diverse Verantwortliche aus Kommunen und von Heimträgern geben für ihren jeweiligen Bereich mehrheitlich Impfquoten zwischen 40 und 70 Prozent an, mit Ausreißern nach oben und unten.
Der Bremer Pflegewissenschaftler Stefan Görres bewertet die Impfquoten des Pflegepersonals als zu niedrig. „Nach rund einem Jahr Corona-Pandemie mit überproportional vielen Verstorbenen in den Einrichtungen hatte ich höhere Erwartungen.“ Der Leiter der Abteilung für Interdisziplinäre Alterns- und Pflegeforschung am Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen sieht ein grundsätzlich fehlendes Bewusstsein der Pflegenden für den Wert der eigenen Arbeit als eine mögliche Ursache. „Das macht es auch schwierig, an die Professionalität zu appellieren“, sagt Görres. Aus seiner Sicht gehört zu einer qualitativ hochwertigen Pflege auch der eigene Anspruch der Beschäftigten an einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz.
Doch vielfach wird der Anspruch auf die Impfung offenbar von den Beschäftigten als weitere berufliche Anforderung empfunden. So berichtet es zumindest eine Pflegehelferin, die in einer Huchtinger Senioreneinrichtung arbeitet und ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Die ärztliche Aufklärung vor der Impfung war sehr unbefriedigend. Meine Fragen nach möglichen Folgen wurden nicht beantwortet, stattdessen gab es einfach hohen Druck vom Arbeitgeber, sich impfen zu lassen.“ Dem hat sie bislang nicht nachgegeben. „Unsere Arbeit wird fast durchgehend fremdbestimmt, ich habe kaum Einfluss auf den Dienstplan und meine Wochenenden, hier aber geht es um meinen Körper. Da kann man mich nicht zwingen“, sagt die Pflegehelferin.
Von Druck hält auch Arnold Knigge, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Bremer Wohlfahrtsverbände, in dieser Frage wenig. Er vertritt zahlreiche Heimbetreiber. „Wir werden weiterhin aufklären und an die Pflegekräfte appellieren, sich impfen zu lassen.“ Knigge setzt dafür vor allem auf positive Rückmeldungen bereits geimpfter Mitarbeiter. „Die unmittelbare Ansprache durch Kollegen ist viel wirkungsvoller als jede Kampagne.“
Impfungen und Arbeitsrecht
Wer als Pflegekraft keine Impfung möchte, hat prinzipiell die Freiheit zu dieser Entscheidung. Offiziell ist das kein unmittelbarer Kündigungsgrund. Allerdings gibt es Arbeitsrechtler, die zumindest indirekt ein Impfgebot sehen. Demnach sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter und im Pflegebereich auch die Patienten so gesund wie möglich zu halten. Dazu gehören entsprechende Arbeitsbedingungen, zu denen eben auch eine Impfung zählen kann. Falls Ungeimpfte nicht gefahrlos beschäftigt werden könnten, sei daher eine Kündigung nicht ausgeschlossen.
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