
Eine Art Kirchensteuer auch für muslimische Gemeinden einzuführen, damit sie finanziell unabhängig sind und nicht von Staaten oder beispielsweise den Muslimbrüdern beeinflusst werden – diese Überlegung brachten Aussagen von Seyran Ates von der liberalen Moschee Berlin ins Spiel. Während Ates sich für eine freiwillige Abgabe der muslimischen Gemeinden ausspricht, bewerten die Bremer Fraktionen eine sogenannte Moschee-Steuer unterschiedlich.
Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Björn Tschöpe wäre eine Moschee-Steuer „ein sehr erwägenswerter Vorschlag, um die Einflussnahme fremder, oft undemokratischer Staaten auf den Islam in Deutschland zu begrenzen“. Darüber müsse man aber zunächst mit den betroffenen Gemeinden sprechen. Zu bedenken sei aber auch, dass der zwangsweise Einzug von Mitgliedsbeiträgen für die Amtskirchen schon heute erheblich in der Kritik stehe. Und wenn man diese Möglichkeit auf die Moscheevereine erweitere, dann lege das auch für alle anderen Religionsgesellschaften einen vergleichbaren Umgang nahe.
Die Kirchensteuer sei eine freiwillige Abgabe, die der Staat eintreibe, von daher sei der Begriff irreführend, betont der Landesvorstandssprecher der Grünen, Hermann Kuhn. Einflussnahme per Geld von außen sei grundsätzlich gefährlich, deshalb müsse man Religionsgemeinschaften unterstützen und positiv begleiten, damit sie eigene Einkommensquellen hätten. Die Diskussion müsse aber von den Muslimen ausgehen.
Dass Moschee-Vereine von fremden Staaten Geld erhalten, sieht die CDU als gravierendes Problem an. Eine auswärtige Einflussnahme ist laut Fraktionschef Thomas Röwekamp nicht hinnehmbar. „Die Moschee-Vereine müssen sich selbst finanzieren und ihre Imame bezahlen.“ Möglich sei ein solches Modell aber nur, wenn sie sich in Körperschaften öffentlichen Rechts umwandelten.
Das setze freilich feste Strukturen und Mitgliedschaften sowie nationale Dachverbände voraus. „Rechtlich ist so etwas nicht leicht durchzusetzen.“ Um Bewegung in die Sache zu bekommen, plädiert Röwekamp dafür, den Staatsvertrag des Landes Bremen mit den islamischen Verbänden neu zu bewerten. Funktioniere das nicht, müsse über eine Rechtsform analog zur Kirchensteuer nachgedacht werden.
Grundsätzlich positiv bewertet auch die FDP die Einführung einer Moschee-Steuer. Muslimische Gemeinden müssten die Möglichkeit haben, zu Körperschaften öffentlichen Rechts zu werden, sagt der stellvertretende Fraktionschef Hauke Hilz. „Wenn man so etwas für die eine Religionsgemeinschaft macht, muss man auch offen sein, das gleiche für eine andere zu tun.“ Vorteile sieht er dabei auch für den Staat. Eine Steuer wie die Kirchensteuer sei für den Staat ein lukratives Geschäft. „Das lässt sich der Staat gut bezahlen.“ Zu klären sei allerdings, ob die Moschee-Gemeinden einem solchen Verfahren auch zustimmten.
Die Linken dagegen plädieren grundsätzlich für eine Trennung von Kirche und Staat, wie Fraktionsvorsitzende Kristina Vogt erklärt. Sie bewerte das jetzige System der Kirchensteuer als schwierig. Glaubensgemeinschaften sollten sich selber finanzieren, betont Kristina Vogt. Und die Einflussnahme von außen könne man mit einer Steuer nicht verhindern oder eindämmen. „Das ist kein stichhaltiges Argument.“
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