
Der Bremer Klinikverbund Geno, der insolvente Jugendhilfeträger Akademie Kannenberg und das Bremerhavener Jobcenter ‒ diese drei Institutionen haben aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gravierende Beispiele für fahrlässigen Umgang mit dem Geld der Bürger geliefert. Sie tauchen deshalb im aktuellen Schwarzbuch des Verbandes auf, das an diesem Dienstag in Berlin und Hannover vorgestellt worden ist. Auch aus Niedersachsen finden sich darin einige Beispiele, in denen die Öffentliche Hand Steuermittel vergeudet haben soll.
Der spektakulärste Fall, der zudem einen mutmaßlich kriminellen Hintergrund hat, ist zweifellos der massenhafte Sozialleistungsbetrug in Bremerhaven. Die Fälle ereigneten sich bereits in den Jahren 2013 bis 2016, waren aber erst im vergangenen Jahr Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Bremischen Bürgerschaft.
Unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit hatten zwei Vereine aus der Seestadt das dortige Jobcenter und die kommunale Sozialbehörde um einen Millionenbetrag erleichtert. Sie statteten südosteuropäische Migranten zum Schein mit Arbeitsverträgen aus, sodass diese Personen Anspruch auf Aufstockerleistungen nach Hartz IV hatten.
Schon der Untersuchungsausschuss übte in seinem Abschlussbericht Kritik an Bremerhavener Amtsträgern, die diesem Treiben viel zu lange untätig gegenübergestanden hätten. Carl Kau, Vorstandsmitglied im BdSt-Landesverband Niedersachsen/Bremen, schließt sich diesem Urteil an. Er beklagt, „dass verantwortliche Behördenleiter bis heute keine Konsequenzen zu tragen haben“.
Ein „unverzeihliches Behördenversagen“ sieht Kau auch im Verlust jener rund vier Millionen Euro, die die Bremer Sozialbehörde nicht mehr bei der Akademie Kannenberg eintreiben konnte. Der Jugendhilfeträger hatte die Stadt mit seinen Einrichtungen auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise erheblich entlastet, schaffte es aber nicht, sich angesichts nachlassender Auslastung seiner Häuser rechtzeitig gesund zu schrumpfen.
Als die Akademie schließlich pleite ging, waren pauschale Vorauszahlungen der Stadt an Kannenberg nicht mehr zurückzuholen. Die Kritik weist Senatorin Anja Stahmann zurück. „Es wäre schön gewesen, wenn der Steuerzahlerbund alle verfügbaren Informationen berücksichtigt hätte“, sagt sie. So verkenne der entsprechende Abschnitt im Schwarzbuch die seinerzeit herrschende Ausnahmesituation.
Ein drittes Bremer Millionenloch ortet der Steuerzahlerbund bei der Gesundheit Nord (Geno), dem städtischen Klinikkonzern mit vier Standorten. Er taucht nicht zum ersten Mal im Schwarzbuch auf. Vor der Sommerpause hatte die Bürgerschaft der Geno eine Finanzspritze in Höhe von 205 Millionen Euro verabreicht. Zum einen, um die Kreditlasten durch den Klinikneubau am Standort Mitte zu mindern, zum anderen zur Verbesserung der Liquidität. BdSt-Vorstand Kau weist darauf hin, dass die Stadt der Geno bereits vor fünf Jahren beigesprungen sei, damals mit rund 110 Millionen Euro. Er bezweifelt, dass der Klinikkonzern diesmal die Kurve kriegt. Dafür seien die Fortschritte auf dem Sanierungskurs viel zu gering.
In Niedersachsen wurde der Steuerzahlerbund auf der Suche nach Fällen von Verschwendung unter anderem in der Region Hannover fündig. Dort wurde Anfang 2017 –bundesweit einmalig ‒ ein Spezialanhänger zum Transport von bei Verkehrsunfällen verletzten Wölfen angeschafft. Kostenpunkt: 11 000 Euro. Benutzt wurde der „Wolfskrankenwagen“ bisher kein einziges Mal.
Von der Öffentlichen Hand bezahlt, aber nicht gebraucht, wird auch eine 142 000 Euro teure Brücke im Landkreis Holzminden. Sie sollte insbesondere dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen, löste bei den Bauern vor Ort aber nur Kopfschütteln aus. Sie ist nämlich mit 3,50 Metern zu schmal für größere landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Der Verband listet in seinem neuen „Schwarzbuch“ bundesweit insgesamt 109 Fälle auf. Enthalten darin sind auch die sechs U-Boote der deutschen Marine, die drei Milliarden Euro gekostet haben. Obwohl die Boote mit ihrem Brennstoffzellenantrieb zu den modernsten Einheiten der Nato gehören, stehe für Einsätze derzeit kein einziges zur Verfügung. Der BdSt spricht von einer „desolaten Situation“.
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