
Auch für viele Studierende bringt die Pandemie Härten mit sich. Bremen hat deshalb in den vergangenen Monaten einige Beschlüsse gefasst, um Nachteile auszugleichen. Die Studierendenvertretungen sehen viele ihrer Forderungen vom Senat erfüllt, sagt Marlin Meier, Sprecher der Bremer Landes-Asten-Konferenz. Langzeit-Studiengebühren wurden vom Bremer Senat bereits im Juni abgeschafft. Die Verwaltungskosten, die Studierende als Teil des Semesterbeitrags zahlen, wurden von 62 auf 50 Euro gesenkt. Und für Studierende, die coronabedingt länger studieren, wollte Bremen sicherstellen, dass sie weiterhin die staatliche Finanzhilfe Bafög bekommen können.
Allerdings: Genau bei diesem Punkt sehen die Studierendenvertretungen in der Praxis noch Probleme. „Es fliegen derzeit reihenweise Studierende aus dem Bafög raus“, sagt Meier. Viele Bafög-Anträge seien abgelehnt worden, und das gerade bei Studierenden, die es ohnehin schwer hätten.
Zuletzt hatte eine Reihe von Bundesländern – darunter auch Niedersachsen – die Regelstudienzeit um ein Semester verlängert, damit Studierende in der Pandemie nicht aus dem Bafög-Bezug fallen. Bremen traf zu diesem Problem bereits im Juni eine Regelung, ging dabei aber einen anderen Weg: Man fügte im Bremer Hochschulgesetz ein, dass coronabedingte Verzögerungen als „schwerwiegende Beeinträchtigungen“ gelten. Damit sollte ähnliches erreicht werden wie in anderen Bundesländern: Studierenden sollten durch die Pandemie keine Nachteile entstehen, betonte Wissenschaftssenatorin Claudia Schilling (SPD).
„Die bisherige Regelung war in der Praxis völlig unzureichend, ungerecht und hat vielen Studierende falsche Hoffnungen gemacht“, sagt nun aber Marlin Meier. Bremen müsse nachbessern und ebenfalls eine Verlängerung der Regelstudienzeit beschließen, fordert Meier.
Anders als von Bremen angestrebt, gebe es für einen Teil der Studierenden, die Bafög beantragt haben, doch eine Einzelfallprüfung. Sie müssten aufwendig nachweisen, dass sie aufgrund von Corona weniger schnell studieren konnten. Diese Prüfung gelte nicht für „Muster-Studis“, die bisher pro Semester genug Punkte sammelten, sondern nur für diejenigen, die bereits zuvor länger brauchten. Damit treffe es aber genau diejenigen, die ohnehin schwierige Bedingungen hätten, betont Meier, also zum Beispiel Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Studierende, die neben dem Studium ihre Kinder betreuen müssten.
Die Wissenschaftssenatorin werde auch für das laufende Semester Sorge dafür tragen, dass die Auswirkungen der Pandemie auf Studierende begrenzt würden, heißt es dazu von Behördensprecher Sebastian Rösener. Dazu seien weitere Regelungen in Vorbereitung. Diese seien aber noch in der Abstimmung und sollten Anfang 2021 in das Gesetzgebungsverfahren gehen.
Offenbar will Bremen nun nachbessern und konkret dem Beispiel der anderen Bundesländer folgen, indem man die sogenannte „individuelle Regelstudienzeit“ angesichts des Coronavirus um ein Semester verlängert. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der dem WESER-KURIER vorliegt. „Da die Pandemie anhält, soll Studierenden auch für das Wintersemester 2020/21 die unbürokratische Fortzahlung des Bafög gesichert werden“, heißt es in der Begründung.
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