
Worum handelt es sich, wenn ein Täter seinem Opfer gegen den Kopf tritt – versuchter Totschlag oder doch „nur“ gefährliche Körperverletzung? Das Landgericht hat diese Frage 2018 unterschiedlich beantwortet:
Für drei Jahre und acht Monate wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schickte das Gericht einen 46-Jährigen ins Gefängnis. Der Mann hatte spät abends gegen den Zaun des Pfarrhauses in Hastedt uriniert. Das sah zufällig der Pastor der Gemeinde, der seine Hunde ausführte. Er sprach den 46-Jährigen auf sein Verhalten an und wurde daraufhin von diesem zu Boden geschlagen und mehrfach gegen Kopf und Hals getreten. Das Gericht würdigte mit seinem Urteil die „ungeheure Brutalität des Täters“, aber auch die Teilnahmslosigkeit des Angeklagten nach der Tat. Obwohl sein Opfer mit blutenden Kopfwunden regungslos am Boden lag, war der 46-Jährige einfach davongegangen.
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde dagegen ein 42-jähriger Bremer zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Mann hatte nach einem Streit seinen Kontrahenten zu Boden geschlagen, anschließend weiter auf den wehrlos am Boden Liegenden eingeprügelt und dessen Kopf mehrfach gegen den Steinboden geschlagen. Das Urteil habe auf Messers Schneide gestanden, hätte auch versuchter Totschlag lauten können, erklärte der Vorsitzende Richter. Im Zweifel für den Angeklagten sprach jedoch, dass für das Gericht nicht zu klären war, ob der 43-Jährige während seiner Schläge tatsächlich bemerkt hatte, dass der andere längst wehrlos am Boden lag. Täter und Opfer waren zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert. Der Angeklagte muss nicht ins Gefängnis, sondern wurde in einer Entzugsklinik untergebracht.
Ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung wurden ein 20-Jähriger und sein 24-jähriger Komplize verurteilt. Zu vier Wochen Jugendarrest der eine, zu acht Monaten Gefängnis der andere. Beide waren an einer Schlägerei in einer Diskothek beteiligt, in deren Verlauf das Opfer lebensgefährliche Tritte gegen den Kopf erhielt. Die jedoch konnten keinem der beiden Angeklagten zugeordnet werden. Mit seinem Verhalten habe der 20-Jährige die Prügelei aber ausgelöst, befand das Gericht und verurteilte ihn zudem zu 5000 Euro Schmerzensgeld sowie der Übernahme eventueller medizinischer Folgekosten.
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