
Kein einziger Infektionsfall, ja nicht einmal mehr Verdachtsfälle, weder im offenen noch im geschlossenen Vollzug – die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oslebshausen erweisen sich als wirkungsvoll. Die JVA ist auf dem Weg, schrittweise wieder zum regulären Betrieb zurückzukehren. Selbst bei den strikten Regeln zum Besuchsverbot stehen Lockerungen unmittelbar bevor.
Etwa 600 Inhaftierte und mehrere Hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf engstem Raum zusammentreffen, vor Infektionsgefahren zu schützen – keine kleine Herausforderung, die die JVA seit Monaten zu bewältigen hat. Bereits im März reagierte die Justizbehörde darauf mit einer Reihe von Regelungen: Bremer, die eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe hätten absitzen müssen, erhielten einen Aufschub für ihren Haftantritt.
Und wer bereits wegen einer solchen Strafe einsaß, kam auf freien Fuß. Die Haft wurde bis Mitte Mai unterbrochen. Außerdem wurde die Besucherregelung ausgesetzt: Besuche von Familienangehörigen oder Freunden waren nicht mehr möglich, nur noch Verteidigerbesuche wurden gestattet. Noch im selben Monat legte das Justizressort mit weiteren Maßnahmen nach: Gefangene, deren Entlassung ohnehin unmittelbar bevorstand, konnten unter bestimmten Bedingungen auf dem Gnadenwege vorzeitig entlassen werden.
Gefangene, die sich bereits im offenen Vollzug befanden und deren Strafende innerhalb der nächsten sechs Monate lag, konnten Langzeitausgang erhalten. Außerdem gab es den Vollstreckungsaufschub: Bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und sechs Monaten wurde der Haftantritt ausgesetzt; wer mindestens 50 Jahre alt war oder aufgrund einer Vorerkrankung einer Corona-Risikogruppe angehörte, konnte sogar bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren mit Haftaufschub rechnen.
Dennoch schienen sich im April die schlimmsten Befürchtungen zu bestätigen. Bei zwei Berufsfreigängern und zwei Beschäftigten wurden Corona-Infektionen bestätigt. Die JVA reagierte mit einer umgehenden Reihentestung aller Gefangenen und Beschäftigten der offenen Vollzugsabteilung. Nur bei einem weiteren Gefangenen fiel der Test positiv aus, er kurierte die Erkrankung in einem Isolierraum der Krankenstation aus.
Dabei blieb es bis heute. Die damals Betroffenen sind allesamt genesen, berichtet Matthias Koch, Sprecher der Justizbehörde. „Es gibt mittlerweile in der JVA im geschlossenen und im offenen Vollzug keinen einzigen Infektionsfall und auch keine Verdachtsfälle.“ Um das Einschleppen des Virus zu verhindert, würden alle Neuzugänge, egal ob offener oder geschlossener Vollzug, in Oslebshausen zunächst vom ärztlichen Dienst der JVA untersucht und anschließend 14 Tage abgesondert untergebracht, erklärt der Behördensprecher. Bei Verdachtsfällen würden diese in der Krankenabteilung isoliert.
In der Justizvollzugsanstalt bestehe für alle Mitarbeiter Maskenpflicht. Nach anfänglichen Schwierigkeiten verfüge man inzwischen über den notwendigen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Zudem seien alle Vollzugsabteilungen mit je drei Masken für jeden Gefangenen ausgestattet. Diese Masken sollen die Gefangenen bei jeder Kontaktaufnahme zu Bediensteten tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In bestimmten Bereichen des Zentralgebäudes wie etwa der Kranken- oder der Besuchsabteilung gelte ebenfalls Maskenpflicht für die Gefangenen.
Die verfügten Regelungen zum Haftantritt oder zu vorzeitigen Entlassungen wurden zum Teil verlängert, manche aber auch aufgehoben. Bis zum 31. August verlängert wurde die Unterbrechung der Haft für diejenigen, die Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA absaßen. Betroffen sind davon 26 Häftlinge. Verlängert wurde außerdem der Langzeitausgang für Gefangene des offenen Vollzugs, und zwar bis zum 31. Juli. Hiervon profitieren 38 Gefangene. Die Bedingungen für eine Risikogruppenamnestie (ohnehin bevorstehende Entlassung/mindestens 50 oder Risikogruppe) erfüllte lediglich ein Häftling. Er hatte wegen Diebstahls mit Waffen eingesessen.
Ansonsten werde seit dem 18. Mai nach und nach der reguläre Betrieb der JVA wieder aufgenommen, erklärt Koch. Es gingen wieder Ladungen zum Strafantritt raus, und auch mit der Rückführung aller alten und bislang ausgesetzten Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und sechs Monaten sowie der parallelen Ladung neuer Freiheitsstrafen ohne zeitliche Begrenzung sei begonnen worden.
Schließlich gebe es auch Vorbereitungen, wieder Besuche zu ermöglichen. Dazu würden gegenwärtig noch letzte Plexiglas-Absperrungen installiert, was aber in den nächsten Tagen abgeschlossen sei. Innerhalb der nächsten zehn Tage sollen dann zunächst Besuche von jeweils einem Angehörigen mit jeweils einem Kind wieder möglich sein.
„Die Justizvollzugsanstalt hat schnell auf die neue Situation reagiert und geht äußerst besonnen vor“, zieht Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) ein positives Corona-Zwischenfazit. Von „Sorgenkind“ könne keine Rede sein, im Gegenteil: „Die JVA Bremen steht besser da, als viele andere Justizvollzugsanstalten oder Einrichtungen, in denen viele Menschen auf begrenztem Raum untergebracht sind.“
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