
Kommt es vor der Bundestagswahl 2021 zu Gebietsverschiebungen zwischen den beiden Bremer Bundestagswahlkreisen? Diese Möglichkeit steht im Raum, weil bereits seit einigen Jahren ein Ungleichgewicht bei der Bevölkerungszahl existiert, das vom Gesetzgeber in diesem Maße nicht gewollt ist. Im Land Bremen gibt es zwei Bundestagswahlkreise. Bremen I umfasst den Stadtkern sowie den Süden und Osten, zu Bremen II gehört neben Bremerhaven und Bremen-Nord auch der Bremer Westen bis hinunter ins Niedervieland.
Wie für alle Wahlkreise im Bundesgebiet gilt auch für die Bremer, dass "die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten abweichen soll". So steht es im Bundeswahlgesetz. Bei mehr als 25 Prozent wird eine Änderung zwingend. Über die Einhaltung dieser Bestimmung wacht eine Wahlkreiskommission, die dem Bundesinnenministerium zuarbeitet.
Spätestens 15 Monate nach der jeweils zurückliegenden Bundestagswahl muss sie einen Bericht mit Vorschlägen für Korrekturen am Zuschnitt der Wahlkreise vorlegen. Der nächste Bericht mit Handlungsempfehlungen ist also Ende des Jahres fällig. Die letzte Entscheidung trifft der Bundestag selbst.
Die Bundesländer können der Wahlkreiskommission eigene Vorschläge unterbreiten, wenn sich Änderungsbedarf abzeichnet, und an dieser Stelle kommt Bremens Landeswahlleiter Jürgen Weyand ins Spiel. Der Chef des Statistischen Landesamtes hat im Wahlkreis Bremen I deutliche Abweichungen der Bevölkerungszahl vom Bundesschnitt ermittelt.
Bei den Bürgern mit deutschem Pass beträgt er aktuell 22,6 Prozent, bei der volljährigen Bevölkerung sogar 24,3 Prozent. Laut Wahlgesetz sollte vor diesem Hintergrund also ein Neuzuschnitt vorgenommen werden, er wäre aber noch nicht verpflichtend. "Wir müssen uns dazu verhalten, sonst könnte es sein, dass über unsere Köpfe hinweg entschieden wird", sagt Weyand.
Das Innenressort des Senats hat inzwischen den Vorschlag unterbreitet, Huchting oder Horn-Lehe – gegenwärtig Bestandteile von Bremen I – künftig dem Wahlkreis Bremen II zuzuschlagen. Beide Stadtteile liegen an der Nahtstelle beider Wahlkreise, was eine Voraussetzung für den Wechsel wäre.
Im Huchtinger Beirat ist die Idee bereits auf Ablehnung gestoßen. Dort äußerten Vertreter der Fraktionen und Ortsamtsleiter Christian Schlesselmann Bedenken gegen eine Zuordnung zum Wahlkreis Bremen II / Bremerhaven, der in den vergangenen Jahrzehnten ein Erbhof der Bremerhavener war.
Womöglich erledigt sich das Thema allerdings von selbst, weil es wie schon 2014 auf Bundesebene ausgesessen wird. Damals lag das Ungleichgewicht in Bremen I sogar über der 25-Prozent-Marke, bei der ein Neuzuschnitt eigentlich zwingend ist. Trotzdem wurde das Thema Bremen I im zuständigen Bundestagsausschuss zu den Akten gelegt.
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