
Eine Verlängerung des Lockdowns würde schwere wirtschaftliche Folgen haben. Das befürchtet Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Matthias Fonger. „Ein längerer Lockdown wird die Insolvenzen deutlich in die Höhe treiben“, sagt Fonger. Er sieht vor allem die Touristik, die Gastronomie, die Kulturbranche und Teile des Einzelhandels in Gefahr.
Der Handelsverband HDE rechnet in Folge weiterer Corona-Einschränkungen mit einer Pleitewelle im Einzelhandel. Viele Firmen, die vom Lockdown betroffen seien, hätten ihr Kapital aufgebraucht und benötigten Unterstützung. Es drohe das Aus von bis zu 50.000 Geschäften. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, befürwortet einen verlängerten Lockdown, um die zweite Infektionswelle schnell zu begrenzen. Auch Fratzscher erwartet aber eine Zunahme der Insolvenzen: „Die Frage ist jetzt nicht, ob eine Welle an Unternehmensinsolvenzen kommen wird, sondern wann.“
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Firmenpleiten auf einen Tiefstand gesunken. Laut der Wirtschaftsauskunftei Creditreform meldeten bundesweit 82.000 Firmen Insolvenz an – ein Rückgang von 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Bremen zeigten 568 Unternehmen Insolvenz an. Im Vorjahr waren es 433 Firmen. Der Anstieg erklärt sich laut Amtsgericht durch die Konzerninsolvenz der Immobilienfirma German Property Group, die Pleiten von mehr als 150 Tochterfirmen nach sich gezogen hat.
Coronabedingte Insolvenzen spielten in der Statistik für 2020 keine entscheidende Rolle. „Noch befinden wir uns vor der Welle“, sagt Cosmia Freter, Sprecherin und Richterin am Amtsgericht Bremen. Seit dem Jahreswechsel soll sich beim Amtsgericht eine weitere Richterin um Pleiten kümmern. „Die Corona-Insolvenzwelle wird kommen“, sagt Freter, „das befürchten wir, und darauf wollen wir vorbereitet sein.“
Zu Beginn der Corona-Krise mussten Unternehmen nicht Insolvenz anmelden, wenn sie wegen der Pandemie in eine Notlage geraten sind. Seit Oktober gilt dies nur noch für überschuldete Unternehmen, zahlungsunfähige Firmen müssen ihre Pleiten eigentlich wieder bekannt geben. Weil die Hilfsgelder im Zuge des erneuten Lockdown verspätet fließen, greift gerade eine weitere Ausnahme: Alle Firmen, die Anträge auf Hilfen gestellt haben und wegen der verzögerten Auszahlungen in Schwierigkeiten geraten, müssen ihre Insolvenzen nicht anzeigen. Dies gilt bis zunächst Ende Januar. Ob die Regel verlängert wird, ist noch unklar.
Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Matthias Fonger fordert, dass die zugesagten Hilfen künftig schneller bei den Firmen ankommen. Sollte dies im Januar gelingen, dürfe man die Ausnahmen im Insolvenzrecht nicht weiter verlängern. „Man muss mit diesem Instrument vorsichtig umgehen“, sagt Fonger, „wenn die Insolvenzantragspflicht deutlich länger ausgesetzt bleibt, bildet sich eine Blase, die irgendwann platzen wird und dann auch eigentlich gesunde Firmen mitreißt“.
Der Bremer Insolvenzverwalter Malte Köster warnt davor, die Pleiten aufzuschieben. Die Sonderregeln produzierten Zombieunternehmen. „Viele Unternehmen, die kaufmännisch betrachtet nicht mehr zukunftsfähig sind, werden gerade künstlich am Leben gehalten“, sagt Köster, „die Politik scheint eine Insolvenzwelle um jeden Preis vermeiden zu wollen, vielleicht sogar bis zur Bundestagswahl.“ Ein solches Vorgehen schade der gesamten Wirtschaft.
„Je länger die aktuelle Insolvenzpolitik anhält, desto problematischer sind ihre Langzeitfolgen“, sagt Peter Dahlke, Geschäftsleiter der Wirtschaftsauskunftei Creditreform in Bremen. Ein rechtzeitig gestellter Insolvenzantrag sei auch eine Chance, Arbeitsplätze zu retten und Werte für Lieferanten und Banken zu erhalten. „Wenn man mit dieser Therapie aber zu lange wartet, kann es für das Unternehmen möglicherweise zu spät sein“, sagt Dahlke.
Der Bremer Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel hält es dagegen für notwendig, dass die Sonderregeln im Insolvenzrecht über den Januar hinaus verlängert werden. „Mit dem Gespenst der Zombieunternehmen darf nicht die grundsätzliche Rettung von Unternehmen, die vor Corona erfolgreich waren, verhindert werden“, sagt Hickel. Sollte die Ausnahme ab Februar nicht mehr gelten, „dann entfaltet sich eine bisher aufgeschobene Insolvenzwelle“. Darunter würden dann auch Firmen fallen, so Hickel, die sich bei einer weiter ausgesetzten Insolvenzpflicht in den nächsten Monaten stabilisieren könnten.
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