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Ein Jahr nach der Umsetzung
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Warum Bremen Probleme mit dem Prostitutionsgesetz hat

Sabine Doll 21.10.2018 0 Kommentare

Bremen ist seit über einem Jahr säumig bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes: Die zuständige Wirtschaftsbehörde nennt Personalprobleme als Grund. Die Grünen halten das „nicht nachzuvollziehen“.

  • Auch in Niedersachsen sind Zahlen und Erkenntnisse über ein Jahr nach der Einführung überschaubar.
    Auch in Niedersachsen sind Zahlen und Erkenntnisse über ein Jahr nach der Einführung überschaubar. (Andreas Arnold/dpa)

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes kommt auch mehr als ein Jahr nach seiner Einführung nur schwer in Gang: Von schätzungsweise 20 000 Prostituierten in Niedersachsen haben sich erst 2426 Frauen und Männer angemeldet und an den verpflichtenden Beratungen teilgenommen. Bremen hinkt massiv hinterher: In der Stadtgemeinde hat die Behörde überhaupt erst in diesem Monat damit begonnen, Anmeldungen zu bearbeiten und andere Vorgaben des Gesetzes anzuwenden.

    Die in Bremen zuständige Behörde von Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) macht Probleme bei der Personalsuche für die über einjährige Verzögerung verantwortlich. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Noch nicht alle ausgeschriebenen Stellen seien besetzt, und einige der neuen Mitarbeiter hätten erst nach dem 1. Oktober 2018 ihren Dienst angetreten.

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    Das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz soll die Situation von Frauen und Männern in der Prostitution verbessern sowie mehr Schutz vor Zwangsprostitution bieten. Neben der Anmeldepflicht und Gesundheitsberatungen für Prostituierte sind auch Betreiber entsprechender Etablissements betroffen. Sie müssen nun eine Erlaubnis beantragen.

    Die Ordnungsbehörden sollen die Betriebe außerdem stichprobenartig kontrollieren. Ursprünglich sollten die Länder das Gesetz seit spätestens Ende 2017 Jahres anwenden. Der innenpolitische Sprecher der Bremer Grünen-Fraktion, Björn Fecker, wirft der Wirtschaftsbehörde massive Fehler vor: „Man hat hier ein Bundesgesetz, das in Kraft ist, aber nicht angewandt wird. Die Argumente, dass man kein Personal gefunden hat, sind schwer nachvollziehbar. Das Gesetz ist nicht aus heiterem Himmel gekommen.“

    Am Sinn des Gesetzes vorbei

    Bis Anfang Oktober haben laut der Senatsantwort 502 Prostituierte angezeigt, dass sie sexuelle Dienstleistungen anbieten. Das Anmeldeverfahren sowie die Beratungen durch die Behörde hätten bis dahin aber noch nicht stattgefunden. Die Frauen und Männer, die sich gemeldet hatten, sollen jetzt erneut für einen Termin angeschrieben werden. Die Polizei gehe von 850 bis 950 Prostituierten in der Stadtgemeinde aus, wie es in dem Papier heißt.

    Eine statistische Erfassung etwa nach Geschlecht, Alter, Wohnort und Staatsangehörigkeit soll es künftig aber nicht geben. Das zielt laut Fecker komplett am Sinn des Gesetzes vorbei: „Durch eine statistische Erfassung der Staatsangehörigkeit könnten Trends abgelesen werden. Wenn es einen Zuzug aus bestimmten Ländern und Regionen gibt, könnten das potenzielle Anzeichen für Zwangsprostitution sein.“

    Laut der Senatsantwort haben bis Ende September 54 Betreiber einen Erlaubnisantrag zum Betrieb einer Prostitutionsstätte gestellt. Die Polizei geht von rund 310 Stätten aus. Die Anträge seien noch nicht abschließend bearbeitet, wie es heißt. Und: Die vorgeschriebenen Kontrollen sollen erst in diesem Quartal beginnen – vorwiegend in Etablissements, über die Erkenntnisse vorlägen und für die kein oder noch kein Erlaubnisantrag gestellt worden sei.

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    „Das wundert mich ernsthaft. Es muss auch anlasslose Kontrollen von angemeldeten Betrieben geben“, kritisiert Fecker. „Wie unter all diesen Bedingungen in den vergangenen Monaten eine verlässliche Kontrolle der Betriebe und ein wirksamer Schutz der Prostituierten stattgefunden haben sollen, ist mir schleierhaft. Wir reden von einem Umfeld, in dem auch schwerste Straftaten wie Zwangsprostitution stattfinden könnten.“ Im Herbst kommenden Jahres will die Behörde des Wirtschaftssenators einen Bericht über erste Erkenntnisse und Zahlen vorlegen. „Das ist uns zu lange, deshalb werden wir im Frühjahr erneut eine Anfrage stellen“, kündigt der innenpolitische Sprecher der Grünen an.

    Auch in Niedersachsen sind Zahlen und Erkenntnisse über ein Jahr nach der Einführung überschaubar. Angaben etwa, wie viele Betreiber eine Erlaubnis beantragt haben und wie oft diese verweigert wurde, liegen laut einer Sprecherin des Sozialministeriums noch nicht vor. „Da sich in Niedersachsen – wie in anderen Ländern auch – ein routiniertes Verwaltungsverfahren zur Umsetzung erst etablieren musste, wird mit aussagekräftigen Zahlen erst Anfang nächsten Jahres für 2018 gerechnet“, betont Sprecherin Stefanie Geisler.

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    bremischbynature am 25.02.2021 12:39
    😂😂😂 Der war gut. Und beschreibt sehr anschaulich, wie es dann laufen wird.

    Bovenschultes Termin-Shopping-Vorschlag ist mal wieder so ...
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    AnnBar am 25.02.2021 12:38
    Keine Sorge, der Bürgerpark gehört nicht der Stadt Bremen sondern ist Privatbesitz.
    Da wird so schnell keine Strassenbahn durchfahren
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