
Seit Donnerstag gehören in Bremen die E-Scooter zum Stadtbild. Der Anbieter Voi hat 150 Roller in der Bremer Innenstadt stationiert. Doch gerade vor der Jungfernfahrt mit den Rollern sollten einige Dinge beachtet werden. Wir geben Tipps zur Sicherheit.
Im Prinzip schon. Ungeübten Fahrern wird jedoch empfohlen, auf einem ruhigen Platz oder einer großen freien Fläche zu üben, bevor sie sich in den Verkehr begeben.
Um Unfälle zu vermeiden, sollten E-Scooter-Fahrer Richtungswechsel frühzeitig anzeigen. Außerdem sollte nie zu zweit auf einem Roller gefahren werden. Und wer zu mehreren mit den Rollern fährt, sollte möglichst hintereinander und nicht nebeneinander fahren. Zudem gilt: Niemals freihändig fahren. Das Handy sollte also in der Tasche bleiben.
Für E-Scooter-Fahrer gilt die Straßenverkehrsordnung genauso wie für Rad- oder Autofahrer. Generell dürfen die Roller nur auf Radwegen und Fahrradstraßen benutzt werden. Wenn diese fehlen, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Eine für Fahrradfahrer freigegebene Einbahnstraße darf auch von Scootern gegen die Fahrtrichtung genutzt werden. Ebenso ist es verboten eine weitere Person auf dem E-Scooter mitzunehmen.
Für die Benutzung der Roller besteht keine Helmpflicht. Experten empfehlen dennoch das Tragen eines Helms, denn Studien aus den USA zeigen, dass die häufigsten Verletzungen bei der Nutzung von E-Scootern Kopfverletzungen sind. Bei schlechter Sicht und Dunkelheit sollten zudem reflektierende Kleidung oder Warnwesten getragen werden.
Auch bei E-Scootern erhöht der Konsum von Alkohol die Unfallgefahr massiv. Daher gilt auch hier: nicht alkoholisiert fahren. Zudem gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer.
In der Regel haftet bei einem Unfall der Fahrer, daher rät die Verbraucherzentrale, vor Antritt der Fahrt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter genau zu lesen und gegebenenfalls zu prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden aufkommt.
In Bremen sind entsprechende Verbotszonen zum Abstellen der E-Scooter ausgewiesen worden. Unzulässig ist das Stehenlassen der kleinen Fahrzeuge in Grünanlagen, beispielsweise im Bürgerpark oder im Rhododendron-Park, aber auch im Hulsberg-Quartier, den Wallanlagen oder direkt auf dem Osterdeich. Auch der Innenstadtbereich zwischen Martinistraße und Am Wall gilt als Verbotszone.
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