
Der AfD-Bundesvorstand hat den Bremer Abgeordneten Frank Magnitz dazu aufgefordert, sich bis spätestens 1. September für eines seiner Mandate zu entscheiden – entweder Bundestags- oder Bürgerschaftsmandat. Magnitz wird dies nicht tun. „Mit Sicherheit nicht“, erklärt er am Freitag dem WESER-KURIER. Womit ihm Ärger ins Haus steht. Denn der Bundesverband hat Magnitz für diesen Fall eine Ordnungsmaßnahme angedroht. Allerdings ficht auch dies den Bremer AfD-Landesvorsitzenden nicht an. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, sagt er.
Der Beschluss, Magnitz zur Rückgabe eines seiner Mandate aufzufordern, hat der AfD-Bundesvorstand Anfang Juli getroffen. Magnitz hatte davon – urlaubsbedingt, wie er sagt – bis Mitte Juli keine Kenntnis. Inzwischen wisse er aber auch offiziell davon. „An der Sachlage hat sich aber nichts geändert.“ Soll aus seiner Sicht heißen, dass ihn niemand dazu zwingen könne, eines seiner Mandate niederzulegen. „Es ist nicht Sache des Bundesvorstandes, darüber zu befinden oder zu entscheiden.“
Grundsätzlich schließen sich Bürgerschafts- und Bundestagsmandat nicht aus. Diese Form des Doppelmandats wird wegen der doppelten Arbeitsbelastung zwar nur selten ausgeübt, kommt aber immer mal wieder vor und ist gesetzlich auch nicht verboten. Beispiel hierfür ist derzeit die ehemalige AfD-Sprecherin Frauke Petry, die, wenn auch inzwischen als Fraktionslose, sowohl im Bundestag als auch im sächsischen Landtag sitzt.
Dessen ungeachtet, versucht der AfD-Bundesvorstand jetzt, bei Magnitz die Daumenschrauben anzuziehen. Dem Bremer Abgeordneten droht eine Ordnungsmaßnahme bis hin zur Enthebung aus einem Parteiamt oder der Aberkennung der Fähigkeit, ein bestimmtes oder jegliches Parteiamt zu bekleiden. Und dies bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren, bestätigte Michael Pfalzgraf aus der Pressestelle der Bundes-AfD die Anfrage.
Die Grundlage dafür findet sich in Paragraf 7 der AfD-Bundessatzung. „Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei und fügt es der Partei dadurch einen Ansehensverlust oder in anderer Weise einen Schaden zu“, könne der zuständige Vorstand bei dem für das Mitglied zuständigen Landesschiedsgericht die genannten Ordnungsmaßnahmen beantragen. Der zuständige Vorstand ist in diesem Fall der Bundesvorstand, erläuterte Pfalzgraf. Und der hat laut Bundesgeschäftsführung der AfD am 19. Juli beschlossen, diese Ordnungsmaßnahmen gegen Magnitz tatsächlich einzuleiten, so dieser nicht bis zum 1. September eines seiner beiden Mandate niedergelegt hat.
Frank Magnitz sieht dem Ganzen gelassen entgegen. Es gebe in seinem Fall keinen stichhaltigen Grund für derartige Ordnungsmaßnahmen. Für ihn sei dies eine Frage der inneren Logik: „Wenn es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, mir ein Mandat zu entziehen, kann es hierzu auch keine Ordnungsmaßnahme geben.“
Von daher werde er „vorerst“ beide Mandate behalten, bekräftigt Magnitz noch einmal, sich nicht an die Frist 1. September gebunden zu fühlen. Schon allein aus einem Verantwortungsbewusstsein heraus, wie er betont. „Ich glaube, es wäre ungehörig, die Partei in diesem Moment sich selbst oder bestimmten Leuten zu überlassen.“
Nach wie vor für denkbar hält Frank Magnitz allerdings, dass sich das Thema ohnehin von alleine erledigt. Die Chancen stünden nicht schlecht, dass die Große Koalition in Berlin die im Herbst anstehenden drei Landtagswahlen in Ostdeutschland nicht überstehe und es zu Neuwahlen komm, sagt er. In diesem Fall hätte sich sein Bundestagsmandat erledigt.
Und wenn nicht? Könnte es sein, dass er tatsächlich eines der Mandate niederlegt, so Magnitz mit Blick auf die zeitaufwendige und kraftzehrende Doppelbelastung. Sicher sei das aber nicht.
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