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Wie die Kita-Anmeldung in Bremen funktioniert

Sara Sundermann 21.01.2021 0 Kommentare

In diesem Jahr gibt es Neuerungen bei der Verteilung der Betreuungsplätze. Verändert hat sich auch der Rechtsanspruch für die Jüngsten. Hier kommen wichtige Informationen zur aktuellen Anmeldephase.

  • Die meisten Kinder kommen nach den Sommerferien neu in die Kitas. Dafür müssen ihre Eltern sie in Bremen bis Ende Januar anmelden.
    Die meisten Kinder kommen nach den Sommerferien neu in die Kitas. Dafür müssen ihre Eltern sie in Bremen bis Ende Januar anmelden. (Uwe Anspach / dpa)

    Derzeit läuft die Anmeldephase: Eltern, die ihr Kind zum Start des Kindergartenjahrs ab 1. August betreuen lassen wollen, müssen es bis Ende Januar in einer Kita anmelden. Der WESER-KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen und erklärt, welche Neuerungen Bremen beschlossen hat.


    Weshalb melden die meisten Familien ihre Kinder jetzt an?

    Der Januar ist die Hauptanmeldezeit für alle, die ihr Kind ab Sommer in eine Kita geben wollen. Die Bildungsbehörde und die Zen­trale Elternvertretung (ZEV) empfehlen, das Kind im Januar anzumelden, denn dann werden die meisten Plätze verteilt. Nach den Sommerferien sind auch Kitas besonders darauf eingestellt, dass es eine Eingewöhnungsphase für die neuen Kinder gibt. Zu anderen Zeiten im Jahr kann es laut ZEV schwieriger sein, einen Platz zu bekommen. Grundsätzlich kann man sein Kind aber in jedem Monat des Jahres anmelden, zum Beispiel, wenn man umgezogen ist. Man sollte das möglichst drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin tun.

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    Wo meldet man sein Kind an?

    Viele Eltern haben sich in den vergangenen Wochen bereits Kitas angesehen – in diesem Jahr wegen der Pandemie unter besonderen Bedingungen. Statt Tagen der offenen Tür boten Kitas Einzelgespräche an, es gab Besuche im Garten und virtuelle Treffen. Eltern melden ihr Kind direkt bei ihrer Wunsch-Einrichtung an. Soll das Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden, geht die Anmeldung an die Stelle „Pflegekinder in Bremen“ (PIB).


    Was müssen Eltern einreichen?

    Sie geben drei Dokumente ab: 1. Den Kita-Pass. 2. Die Anmeldung mit dem gewünschten Aufnahmetermin. 3. Die unterschriebene Erklärung der Eltern, wie verfahren werden soll, wenn das Kind in der Wunsch-Kita keinen Platz bekommt. Der Kita-Pass wird laut Behörde Anfang Januar den Kindern zugeschickt, die am 1. August desselben Jahres zwölf bis 23 Monate alt sind. Wer den Kita-Pass nicht vorlegen kann, braucht stattdessen zum Beispiel eine Meldebestätigung oder Geburtsurkunde für das Kind.

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    Ist die Anmeldung auch digital möglich?

    Nein, derzeit noch nicht. Die Online-Anmeldung soll laut Bildungsbehörde ab Mai in die Umsetzung gehen. Dann soll die digitale Anmeldung der bevorzugte Weg sein. Die Anmeldung in Papierform soll aber in Ausnahmen weiter möglich sein.


    Wo können Eltern sich informieren?

    Die zentrale Webseite www.kinderbetreuungskompass.de informiert gebündelt darüber, welche Kitas es in der Stadt gibt. Dort können Eltern ihre Wohn- oder Arbeits­adresse eingeben und bekommen dann Kitas im Umkreis angezeigt. Bei Fragen können sich Erziehungsberechtigte an die Kita-Hotline der Bildungsbehörde wenden, unter der Nummer 0421 / 36 19 20 00. Informationen bietet auch das Familiennetz Bremen und die ZEV. Fragen zur Betreuung bei Tageseltern beantwortet Pflegekinder in Bremen.

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    Wann bekommen Eltern eine Zusage?

    Laut Behörde sollen die Zusagen ab 4. März für Kinder bis sechs Jahren verschickt werden, für Hortkinder ab 11. März. Wenn Eltern eine Zusage von einer Kita bekommen haben, sollten sie innerhalb von zehn Tagen verbindlich zu- oder absagen. Wenn sie sich in diesen zehn Tagen nicht zurückmelden, wird der Platz an ein anderes Kind vergeben. Eltern, denen zu diesem Zeitpunkt kein Platz angeboten werden kann, sollen eine Zwischen-Nachricht mit Informationen zum weiteren Verfahren bekommen.


    Was ist in diesem Jahr neu?

    Eine wichtige Veränderung ist, dass Bremen den Rechtsanspruch für Kinder von ein bis drei Jahren aufgestockt hat. Bislang hatten diese Kinder einen Anspruch auf 20 Stunden Betreuung pro Woche. Ab dem Kindergartenjahr 2021/22 haben sie nun Anspruch auf 30 Stunden pro Woche. Dafür müssen Eltern laut Behörde nicht nachweisen, dass sie die Betreuung brauchen, zum Beispiel weil sie berufstätig sind. Verändert wurden auch die Kriterien für die Vergabe der Plätze. Bislang galt, dass Familien Vorrang haben, die in der Nähe der Kita wohnen. Nun kann auch die Nähe einer Kita zum Arbeitsplatz ein Kriterium sein. Ab jetzt sollen auch Alleinerziehende bevorzugt einen Platz bekommen. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sollen ebenfalls Vorrang haben. Bevorzugt werden sollen auch Eltern, die berufstätig sind, bald eine neue Stelle antreten, arbeitssuchend sind, eine berufliche Bildungsmaßnahme machen oder eine Schul- oder Hochschulausbildung machen.

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    Zuletzt fehlten viele Kita-Plätze in Bremen. Welche Kinder bekommen im Zweifelsfall bevorzugt einen Platz?

    Bevorzugt aufgenommen werden sollen Kinder, auf die eines der in der vorherigen Frage geschilderten Kriterien zutrifft. Ein Kind soll – wie schon zuvor – auch dann bevorzugt einen Platz in einer Kita bekommen, wenn schon sein Geschwisterkind diese Einrichtung besucht. Absoluten Vorrang haben laut Behörde zudem die Kinder, denen das Amt für Soziale Dienste bescheinigt, dass sie die Förderung in einer Kita brauchen.

    Zur Sache

    Elternvertretung plant Umfrage

    Wie empfinden Eltern derzeit die Betreuungssituation? Das möchte die Zentralelternvertretung (ZEV) von Bremer Familien mit Kleinkindern wissen. Die ZEV möchte zum Beispiel wissen, wie passend die aktuellen Betreuungsangebote für Eltern sind und wie frei sich Erziehungsberechtigte in ihrer Entscheidung fühlen, ob sie momentan ihr Kind in die Kita bringen oder nicht. Dazu können Eltern an einer Online-Umfrage teilnehmen, die zu finden ist unter zev-bremen.de.

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