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Windpocken-Ausbruch an Bremer Schule: Ungeimpfte Kinder müssen zu Hause bleiben

Sabine Doll und Silke Hellwig 13.02.2020 0 Kommentare

Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag die Impfausweise an einer Grundschule wegen eines Windpocken-Ausbruchs kontrolliert: Elf Kinder müssen zu Hause bleiben, weil sie nicht oder nicht ausreichend geimpft sind.

  • Wer noch keine Windpocken hatte oder keinen Impfnachweis vorlegen kann, kann bis zu 16 Tage lang vom Unterricht ausgeschlossen werden.
    Wer noch keine Windpocken hatte oder keinen Impfnachweis vorlegen kann, kann bis zu 16 Tage lang vom Unterricht ausgeschlossen werden. (imago/Westend61)

    Wegen eines Windpocken-Ausbruchs müssen elf der insgesamt 159 Kinder, die die Grundschule an der Schmidtstraße im Steintorviertel besuchen, in den nächsten 16 Tagen zu Hause bleiben. „Sie sind vom Unterricht ausgeschlossen. Vier Schüler konnten keinen Impfschutz nachweisen, sieben Kinder sind nur einmal geimpft. Für einen vollständigen Immunschutz sind aber zwei Impfungen erforderlich“, bestätigte die Sprecherin der Gesundheitsbehörde, Sylla Kahl, dem WESER-KURIER.

    Am Donnerstag hatten Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Impfnachweise vor Ort kontrolliert, weil zuvor elf Kinder an Windpocken erkrankt waren, so die Sprecherin. Die Eltern seien vorher in einem Schreiben über die Kontrolle informiert worden. Windpocken seien hoch ansteckend, deshalb müssten Erkrankungen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieser Pflicht sei die Schule nachgekommen.

    „Es kommt sehr selten vor, dass ansteckende Krankheiten in dieser Häufung auftreten“, sagte Annette Kemp, Sprecherin des Bildungsressorts. Das Gesundheitsamt sei in solchen Fällen Herr des Verfahrens und damit betraut, zu überprüfen, ob die Kinder, die die Schule weiterhin besuchen, geimpft oder durch eine Erkrankung in der Vergangenheit immunisiert seien. Auch in anderen Städten, Schulen und Kindergärten seien solche Schritte gelegentlich unumgänglich. Es liege jeweils im Ermessen des Gesundheitsamts, weitere Schritte festzulegen, wenn es zu Auffälligkeiten komme – wie im Fall der Klasse an der Grundschule an der Schmidtstraße, so Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD). Es sei bedauerlich, dass berufstätige Eltern nun womöglich vor einem großen Betreuungsproblem stünden. „Aber das Gesundheitsamt nimmt den Schutzauftrag des Staates wahr, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.“

    Impfquote in Bremen am niedrigsten

    73 Kinder an der Schule waren laut Kahl zweimal geimpft, wie es die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (RKI) empfehle. „In 41 Fällen versicherten die Eltern den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, dass ihre Kinder die Erkrankung bereits hatten“, so die Sprecherin des Gesundheitsressorts. Diese Kinder dürften bis auf Weiteres am Unterricht teilnehmen, allerdings seien die Eltern dazu verpflichtet worden, zeitnah ein Attest mit einem entsprechenden Labornachweis – einer sogenannten Titer-Bestimmung auf Antikörper – vorzulegen. Kahl: „Das Gesundheitsamt fasst in jedem einzelnen Fall nach.“

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    In keinem anderen Bundesland sind so wenige Kinder gegen Windpocken geimpft wie in Bremen: Das zeigen die aktuellsten RKI-Zahlen der Schuleingangsuntersuchungen 2017. Die Quoten für die erste und zweite Impfung lagen bei 75,0 und 68,8 Prozent, deutlich unter dem Bundesschnitt von 87,3 und 83,7 Prozent. Laut Landesgesundheitsbericht gab es 2017 in Bremen insgesamt 367 Windpocken-Fälle.

    Mit dem Ausschluss ungeimpfter oder nicht ausreichend geimpfter Kinder solle die Ausbreitung der Windpocken verhindert werden. Auch wenn diese Kinder derzeit keine Symptome zeigten, könnten sie infiziert sein. Die Inkubationszeit, der Zeitraum von der Ansteckung bis zu ersten Symptomen, betrage laut RKI 14 bis 16 Tage. „Ganz im Gegenteil sogar. Wenn bestimmte meldepflichtige Infektionserkrankungen in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule ausbrechen, in diesem Fall die Windpocken, empfiehlt das Robert-Koch-Institut die Überprüfung vor Ort – in diesem Fall der Impfpässe“, betonte die Sprecherin. “Zwar gibt es eine Schulpflicht, diese widerspricht aber nicht dem Ausschluss ungeimpfter Kinder. Es geht um den Schutz der Gemeinschaft.“

    Geregelt ist dies im Infektionsschutzgesetz. In Paragraf 34 ist aufgelistet, bei welchen ansteckenden Krankheiten im Erkrankungsfall oder bei Verdacht eine Gemeinschaftseinrichtung solange nicht besucht werden darf, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Dazu zählen die Windpocken. Kahl: „Der Impfstatus von Lehrern und anderen Erwachsene an der Schule wurde nicht überprüft, weil man davon ausgeht, dass sie die Erkrankung bereits hatten. Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission seit 2004 empfohlen.“

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