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Worauf Drohnen-Piloten achten müssen

Helke Diers 23.02.2021 2 Kommentare

Bevor man seine neue Drohne aufsteigen lässt, sollte man die Regeln kennen. Ein Experte der Bremer Luftfahrtbehörde erklärt, worauf Piloten neuerdings achten müssen.

  • Das Weserstadion aus der Luft - ein Beispiel für eine Drohnenaufnahme aus Bremen.
    Das Weserstadion aus der Luft - ein Beispiel für eine Drohnenaufnahme aus Bremen. (Christian Walter)

    Seit Januar gelten neue Spielregeln am Himmel: Drohnen-Piloten brauchen in der Regel einen Führerschein und müssen sich registrieren. Das schreibt die EU-Drohnenverordnung vor. Es geht darum, Betreiber zu identifizieren und Unfälle zu verhindern. Auch Hobby-Flieger müssen einen Kompetenznachweis oder Fernpiloten-Zeugnis in der Tasche haben.

    Schon wer eine etwas schwerere Drohne starten will, muss sich eintragen. „Man registriert sich selbst als Betreiber, als natürliche oder juristische Person – nicht die Drohne“, sagt Florian Vogt. Er ist als Referent Flugbetrieb bei der Bremer Luftfahrtbehörde zuständig für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (kurz: UAS), wie die Drohnen in der Fachsprache bezeichnet werden. Die Registrierung findet online mit Personalausweis beim Luftfahrtbundesamt statt. „Man bekommt eine Registrierungsnummer – das ist so etwas wie ein Kfz-Kennzeichen. Damit ist der Datenschutz gewahrt.“

    Registrieren müssen sich Betreiber aller Drohnen, die ein Gewicht von mehr als 250 Gramm haben – oder eine Kamera besitzen. Ausgenommen sind Drohnen, die als Spielzeug gelten. Die Registrierungsnummer wird an der Drohne angebracht und in ein Identifizierungssystem hochgeladen, schildert Vogt. Denn zukünftig sei geplant, die Daten der Drohne auch im Flug auslesen zu können. „Die Registrierung ist momentan noch kostenlos“, sagt Vogt. Demnächst solle sie zwischen 20 und 50 Euro kosten.

    Neu sind auch die beiden Führerscheine in der für Hobbyflieger hauptsächlich relevanten „Offenen Kategorie“. „Je größer und schwerer eine Drohne ist, desto größer das Risiko, das von ihr ausgeht“, erläutert Vogt. Mit steigendem Gewicht der Drohne steigen auch die Anforderungen an die Piloten und Pilotinnen, insbesondere wenn sie in der Nähe zu Menschen fliegen möchten.

    Bremens gute Stube, der Marktplatz, aus 100 Metern Höhe. Das Gebäudeensemble ist weltberühmt, diese Perspektive allerdings ist neu.
    Das altehrwürdige Rathaus, das zusammen mit dem Bremer Roland UNESCO-Weltkulturerbe ist, hat im vergangenen Sommer gerade erst ein neues Kupferdach bekommen, mit Ausnahme des Neuen Rathauses, wie aus der Luft deutlich zu sehen ist.
    Das Haus der Bürgerschaft, Sitz des Parlaments der Stadt und des Bundeslandes Bremen, ist das jüngste Bauwerk rund um den Markplatz. Bei seiner Errichtung und Einweihung in den 60er-Jahren war es unter den Bremerinnen und Bremern umstritten, heute hat man sich mit dem Bau von Architekt Wassili Luckhardt arrangiert.
    Blick in Richtung Langenstraße: Links der Schütting, Sitz der Handelskammer Bremen.
    Fotostrecke: Bremen per Drohne

    Für Drohnen ab 250 Gramm müssen die Piloten einen „kleinen Führerschein“ machen, den Kompetenznachweis A1/3. „Der umfasst ein Onlinetraining und eine Theorieprüfung. Am Ende steht ein Multiple-Choice-Test mit 40 Fragen, von denen mindestens 75 Prozent richtig beantwortet werden müssen.“ Es gehe um Flugsicherheit, den Schutz der Privatsphäre oder Luftraumbeschränkungen. Momentan könne der Test kostenfrei auf der Website des Luftfahrtbundesamtes gemacht werden. Ab dem Frühsommer solle er 25 Euro kosten, so Vogt.

    Wer schwereres Gerät fliegen will, braucht in bestimmten Fällen zusätzlich einen „großen Führerschein“ –  das Fernpiloten-Zeugnis A2. Für Drohnen ab 900 Gramm wird dann eine Prüfung bei abgelegt. Die werde bei Unternehmen angeboten. Ein Kurs koste mehrere hundert Euro, die Preisspanne sei erheblich. „Momentan sind die meisten Prüfungen online“, erläutert Vogt. Wer das Fernpilotenzeugnis brauche, müsse außerdem versichern, praktisch geübt zu haben. Die Piloten müssten beispielsweise die „Return-to-home-Funktion“ ihrer Drohne beherrschen. Damit kann eine Drohne selbstständig zu ihrem Abflugsort zurückfliegen, wenn die Verbindung zur Fernsteuerung getrennt wurde oder der Akku schwach ist. Wartung der Drohne, Kurvenflug oder Kalibrierung der Instrumente – wer ein Fernpilotenzeugnis braucht, muss üben.

    Unabhängig vom Gewicht, Nähe zu Menschen und Kamerafunktion müssen Drohnen in Deutschland versichert sein. Diese Pflicht bestand schon vor den neuen EU-Regelungen. „Jeder, der sich eine Drohne kauft, braucht mindestens eine private Haftpflichtversicherung, die das abdeckt“, sagt Vogt. Möglich seien auch spezielle Drohnen-Versicherungen.

    Florian Vogt erläutert einige Vorgaben, die für alle Piloten gelten: Die Drohne darf nur in Sichtweite, in höchstens 120 Metern Höhe und nicht über Menschenansammlungen gesteuert werden. Sie muss sich vom bemannten Luftverkehr fernhalten und die Kontrollzone des Bremer Flughafens beachten. Außerdem ist es verboten, bestimmte Gebiete zu überfliegen. Die vier wichtigsten Verbote für Bremer betreffen Naturschutzgebiete, Bundeswasserstraßen wie die Weser, Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie das Verbot, fremde Wohngrundstücke ohne Einwilligung zu überfliegen. „Es kommt oft vor, dass sich Menschen auf ihrem Grundstück beeinträchtigt fühlen“, berichtet Vogt aus seiner Erfahrung.

    Der Referent rät allen Drohnenfliegern, mindestens den kleinen Führerschein zu machen. Wer das nicht macht, könne aus Unwissenheit leicht eine Ordnungswidrigkeit begehen. Für die ungetrübte Freude am Fliegen empfiehlt die Luftfahrtbehörde außerdem, in freie Bereiche auszuweichen. Vogt findet: „Wenn man sich mit einem Sportverein einig ist, kann man auch sehr gut Sportflächen nutzen.“

    Zur Sache

    Informationen vom Bund

    Wer die Anschaffung einer Drohne plant, hat auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de) die Möglichkeit, sich vorab über die Kategorien und die dazugehörigen Anforderungen zu informieren. Wer bereits eine Drohne besitzt, für den finden sich hier auch die Übergangsregelungen, die zum Teil einige Jahre gelten.

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    MaxHeinken am 04.03.2021 20:56
    Sie werden zu Aldi gehen.....
    Aldi hat die Lücke erkannt und sind die Ersten, die diese Test auf diesem Wege anbieten. Freie Marktwirtschaft ...
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