
In anderen Bundesländern ächzen die Wohngeldstellen als Folge der Senkung der Zugangshürden zu Jahresbeginn und den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie angesichts einer Flut von Anträgen. Das bedeutet in vielen Fällen, dass es dauern kann, bis Anträge bearbeitet sind – eine Situation, die es 2019 auch in Bremen gab. Im Moment aber ist die Wohngeldstelle im Ressort von Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) noch nicht wieder überlastet, wie Sprecher Jens Tittmann auf Nachfrage des WESER-KURIER mitteilt.
Auch in Bremen haben aber in diesem Jahr bislang mehr Menschen als sonst Wohngeld beantragt, also einen monatlichen Zuschuss zur Miete oder bei Eigentümern zu den Wohnkosten. Gab es 2019 im Bundesland insgesamt 8259 Haushalte (Stadt Bremen 5829), die Hilfen bewilligt bekommen hatten, waren es bis Ende September landesweit 8425 Haushalte (Stadt Bremen 5974).
Der Rückstau, der 2019 aufgrund der Gesetzesnovellierungen und des Personalmangels in der Stelle aufgelaufen war, war laut Tittmann bis zum Frühjahr abgearbeitet gewesen. Hinzu kam, dass wegen Corona bis auf Weiteres auf detaillierte Prüfungen verzichtet wird und Anträge somit schneller bearbeitet werden können. Insgesamt sitzen die knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle im Moment an 3436 Akten, 129 davon haben den Stempel „mit Priorität zu behandeln“. Unbearbeitete Anträge, die älter als drei Monate sind, gibt es laut dem Sprecher derzeit nicht. Im Zeitraum zwischen Anfang September und Ende November waren 1542 neue Anträge eingegangen – was ungefähr dem normalen Aufkommen entspricht (zwischen 500 und 700 Anträgen pro Monat).
Was bei Wohngeldformularen häufig vorkommt: Sie werden oft unvollständig eingereicht, nach Schätzungen von Abteilungsleiter Arne Sünnemann haben rund 60 Prozent Nachfragen der Behörde zur Folge. Im Moment gibt es 721 solcher Anträge aus den vergangenen drei Monaten, die nach Wiedervorlage weiterbearbeitet werden, und 296 aus dem Zeitraum davor. In 737 Fällen warten die Mitarbeiter darauf, dass die Antragsteller etwa fehlende Dokumente nachreichen. Abgelehnt worden sind im Zeitraum September bis November insgesamt elf Anträge, weil die Antragsteller ihrer Pflicht zur Mithilfe nicht nachgekommen waren.
Dass sich die Bearbeitungszeiten in den kommenden Monaten auch in Bremen wieder erhöhen, kann laut Tittmann nicht ausgeschlossen werden. Ab 2021 greifen die nächsten Änderungen im Wohngeldgesetz – sie umzusetzen, bedeutet für die Ämter neuen Aufwand.
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