
Der Rechtsstreit Bremens mit der Deutschen Fußball-Liga um die Kosten von Polizeieinsätzen bei Fußballspielen geht am Donnerstag, 1. Februar, vor dem Oberverwaltungsgericht in die zweite Instanz. Der WESER-KURIER beantwortet hierzu die wichtigsten Fragen.
Einige der Heimspiele von Werder Bremen werden von den Sicherheitsbehörden als Hochrisikospiele eingestuft, allen voran das Nordderby gegen den HSV. Bei diesen Spielen besteht nach Auffassung der Polizei eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Auseinandersetzungen der rivalisierenden Fans kommt. Um dafür gewappnet zu sein, werden deutlich mehr Polizisten eingesetzt. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten soll nach Auffassung des Bremer Innensenators die Deutsche Fußball-Liga (DFL) bezahlen. Seit 2015 hat es sechs solcher Spiele gegeben, für die die DFL insgesamt rund zwei Millionen Euro zahlen soll. Die jedoch lehnt dies kategorisch ab und hat gegen die entsprechenden Gebührenbescheide geklagt.
In erster Instanz hat die DFL am 17. Mai 2017 vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Das Gericht bezeichnete die Bremer Gebührenbescheide als rechtswidrig. Gegen dieses Urteil hat Bremen Berufung eingelegt, über die nun das Oberverwaltungsgericht entscheiden muss. Zwischenzeitlich gab es mehrere Versuche, den Streit außergerichtlich zu beenden. Doch letztlich scheiterten alle Gespräche zwischen Innensenator und DFL-Spitze.
„Wir sehen nicht ein, dass die enormen Polizeikosten, die mit der Durchführung der Bundesliga verbunden sind, allein vom Steuerzahler getragen werden“, erklärt Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Die DFL als Veranstalter der Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga dürfe nicht nur die Gewinne einstreichen, sondern müsse auch eine Verantwortung für die entstehenden Kosten tragen, statt sie auf die Allgemeinheit abzuwälzen.
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei eine staatliche Aufgabe, argumentiert die DFL. Die Finanzierung solcher Aufgaben durch Gebühren bedürfe einer besonderen Rechtfertigung. Die jedoch sei für die Kosten von Einsätzen im Umfeld von Fußballspielen nicht gegeben. „Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt. Von daher kommt eine Beteiligung an Polizeikosten nicht in Frage“, sagt DFL-Präsident Reinhard Rauball. Darüber hinaus hält die Fußball Liga die Bremer Gebührenerhebung in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig.
Der SV Werder Bremen steht in diesem Streit an der Seite der Fußball-Liga. „Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt“, kommentierte Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald im Mai das Urteil des Verwaltungsgerichts. Hess-Grundwald fürchtet, dass im Fall einer Niederlage der DFL am Ende Werder Bremen als Veranstalter der einzelnen Spiele zur Kasse gebeten wird. Entsprechendes hatte die DFL-Spitze angekündigt.
Das nächste Wort in diesem Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht. Die Verhandlung ist öffentlich und beginnt am 1. Februar um 10 Uhr in Saal 4 des Justizzentrums, Am Wall 198.
Neben der Berufung hat Bremen aber noch einen zweiten Pfeil im Köcher: Die Niederlage in erster Instanz ging auf formalrechtliche Mängel zurück – den Richtern fehlte eine wirksame Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebührenhöhe. Die grundsätzliche Frage, ob die Bescheide verfassungswidrig sind, ließen die Richter dagegen offen, deuteten zugleich aber trotzdem an, dass sie hier keine Bedenken hätten. Was die Interpretation zulässt, dass die Stadt Bremen lediglich die Kostenverordnung ändern muss, nach der die Gebühren erhoben werden, um damit vor Gericht zu bestehen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dürfte aber in jedem Fall nicht mehr als eine Zwischenetappe sein. DFL-Präsident Rauball hat bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
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