Die Zahl der Bremerinnen und Bremer, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, steigt inzwischen fast täglich. Das bedeutet auch: Immer mehr Menschen sind damit Kontaktpersonen, für die vom Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet wird. Sie ist eine der zentralen Maßnahmen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Doch für wen gilt die Quarantäne? Müssen alle Kontaktpersonen in die häusliche Isolierung? Und wie lange? Wann wird getestet und kann ein negativer Test die Quarantäne-Zeit verkürzen?
Positiver Corona-Test: „Wer positiv getestet wird, muss sich in jedem Fall in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die 14 Tage zählen ab dem Testdatum“, betont Lukas Fuhrmann, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Ausnahmen gebe es nicht, und Quarantäne bedeute: Zwei Wochen lang müssen sich die Betroffenen zu Hause aufhalten, auch zum Einkaufen dürfen sie Wohnung oder Haus nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen. Die Quarantäne darf nach 14 Tagen verlassen werden, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr auftreten. Dies gelte auch bei einem sogenannten asymptomatischen Verlauf. Geregelt ist die Quarantäne-Regelung nach Angaben des Behördensprechers in der Corona-Verordnung des Landes Bremen.
Kontaktperson der Kategorie I: Verpflichtende Quarantäne gilt auch für Kontaktpersonen der Kategorie I. Wer zu dieser Gruppe mit einem höheren Infektionsrisiko gehört, hat das Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegt. Demnach trifft dies auf Menschen zu, die länger als 15 Minuten engen Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten. Als ein weiteres Kriterium ist hinzugekommen: Menschen, die sich längere Zeit – als Beispiel werden 30 Minuten genannt – in einem Raum mit hoher Konzentration an infektiösen Aerosolen aufgehalten haben, werden ebenfalls Kategorie I zugeordnet. In diesen Fällen wird von einem höheren Infektionsrisiko für die Kontaktpersonen ausgegangen.
„Wichtig dabei ist: Kontaktpersonen der Kategorie I dürfen die 14-tägige Quarantäne auch dann nicht abbrechen oder verkürzen, wenn ein Corona-Test negativ ausfällt“, betont Fuhrmann. „Nur das Gesundheitsamt darf ein vorzeitiges Ende der Quarantäne anordnen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Kontaktpersonen die Isolierung verlassen, obwohl sie noch ansteckend sein könnten. Es habe bereits Fälle gegeben, in denen Betroffene nach etwa zehn Tagen Symptome gezeigt hätten.
Kontaktpersonen selber informieren
Fuhrmann: „Im Idealfall werden die Kontaktpersonen noch am selben Tag informiert, an dem das Gesundheitsamt von dem positiven Test des Infizierten Kenntnis hat. Angesichts der steigenden Zahl von Infizierten ist es im Moment aber nicht mehr in jedem Fall möglich, dass das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der Kategorie I tagesgleich benachrichtigt. Deshalb ist es sinnvoll, dass positiv getestete Personen die direkten Kontaktpersonen, die sie dem Gesundheitsamt nennen, selbst schon informieren.“ Diese Unterstützung sei in der aktuellen Situation hilfreich, so der Behördensprecher. Die Kontaktpersonen bekämen aber in jedem Fall ein Schreiben vom Gesundheitsamt, das zum Nachweis beim Arbeitgeber erforderlich sein könne. Auch bei dieser schriftlichen Bestätigung könne es derzeit Verzögerungen geben.
Corona-Test für Kategorie I-Kontaktpersonen: Laut Testverordnung des Bundes haben Kontaktpersonen der Kategorie I grundsätzlich Anrecht auf einen Corona-Test. „Die Labore sind wegen der steigenden Zahl der Infektionen sehr ausgelastet. Nicht in jedem Fall ist deshalb ein Test bei Kategorie-I-Kontaktpersonen umgehend möglich“, sagt der Behördensprecher. Vorrang hätten Kontaktpersonen dieser Kategorie aus systemrelevanten Bereichen und wenn es sich um besonders gefährdete Menschen handele. Dazu zählten etwa Kitas, Pflegeheime und Risikogruppen. „Selbstverständlich wird getestet, wenn Symptome auftreten“, so Fuhrmann.
Angehörige von Kategorie-I-Kontaktpersonen: Wer in einem Haushalt mit einer symptomfreien Kontaktperson der Kategorie I lebt – gemeint sind auch Wohngemeinschaften –, muss sich laut dem Behördensprecher nicht verpflichtend in häusliche Quarantäne begeben.
Kein unmittelbarer Kontakt: Ein Kollege in einem anderen Büro wird positiv getestet, was gilt in diesem Fall? „Gab es keinen längeren direkten Kontakt von Angesicht zu Angesicht und ohne Mund-Nasen-Schutz, werden diese Kontaktpersonen der Kategorie II zugeordnet“, erläutert Fuhrmann und verweist auf die RKI-Bestimmungen. Eine Quarantänepflicht gelte in diesen Fällen nicht. „Allerdings sollte man seine Kontakte reduzieren“, so der Behördensprecher.