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Dubiose Schlüsseldienste
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402 Euro für ein Mal die Haustür öffnen

Florian Schwiegershausen 06.11.2017 1 Kommentar

Die Bundesnetzagentur hat dubiosen Schlüsseldiensten mehr als 15.000 Festnetznummern gesperrt. Dadurch sollen die Verbraucher nicht auf schwarze Schafe reinfallen, die örtliche Nähe vortäuschen.

  • Ortstermin - Schlüsseldienst - Sicherheit
    Schlüsseldienste gibt es so viele wie auch Schlüssel. Doch nicht jeder Betrieb arbeitet seriös. (Frank Thomas Koch)

    Es ist schnell passiert – so auch Patrick R. in seiner Wohnung in Bremen-Hemelingen. Es war nur ein Luftzug, und schon war die Haustür zugefallen. Und der Haustürschlüssel lag innen. Zum Glück hatte er sein Smartphone in der Hosentasche. Im Internet suchte er nach einem Schlüsseldienst und wurde schnell fündig. Dabei suchte er einen Dienst mit Bremer Vorwahl. Damit er nicht so lange warten müsse, dachte er sich. Es war an einem frühen Abend am Sonntag. Als Patrick R. es klingeln ließ, ging keiner dran. Wenige Minuten später klingelte es jedoch auf seinem Smartphone. Die Nummer war jedoch unterdrückt, sie war auf dem Display also nicht zu lesen. „Spätestens da hätte es mir eigentlich dämmern müssen.“ Am Telefon fragte Patrick R. gleich nach den Preisen. Dort hieß es lediglich: “30 Euro Anfahrtskosten, dann mal schauen.“

    Vor Ort hielt ihm der Mann vom Schlüsseldienst eine Preisliste vor, in die der 29-Jährige kurz reinschauen durfte. Den Auftrag beziehungsweise die Rechnung musste Patrick R. vorab unterschreiben. Mit Hilfe einer Plastikkarte war seine Haustür dann innerhalb von zehn Minuten wieder auf. Die Rechnung belief sich am Ende auf 402,22 Euro. „Da waren dann auch so Dinge wie 20 Euro als Kfz-Pauschale drauf“, erinnert er sich. Auf der Rechnung selbst war als Adresse die Scheringerstraße in Bremen-Nord angegeben.

    Örtliche Nähe vorgegaukelt

    Zumindest ist der besagte Schlüsseldienst noch aus Bremen gewesen. Denn viele Schlüsseldienste gaukeln mit Festnetznummern örtliche Nähe vor. Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur gerade bei zwei Netzbetreibern mehr als 15000 Festnetznummern sperren lassen, um diesen Missbrauch zu unterbinden. Die Masche lief so: Anbieter von Schlüsseldiensten hatten gegenüber dem Netzbetreiber vorgegeben, für ihn als Wiederverkäufer von Telekommunikationsdiensten tätig werden zu wollen. Tatsächlich haben die vermeintlichen Wiederverkäufer aber unter Angabe fiktiver Adressen sich selbst beziehungsweise Strohmännern in beliebigen Ortsnetzbereichen Rufnummern zuteilen lassen. In beiden Fällen hat der betroffene Netzbetreiber aufgrund des von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Verwaltungsverfahrens sämtliche dem Wiederverkäufer bereitgestellten Telefonnummern abgeschaltet. Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Wilhelm Eschweiler, sagte: „Wir überprüfen weiterhin konsequent Anbieter aller Branchen, die mit Rufnummern vortäuschen, vor Ort zu sein.“

    Doch was ist das beste Mittel gegen die „schwarzen Schafe“ unter den Schlüsseldiensten? Am besten ist es, einen oder zwei Ersatzschlüssel bei guten Freunden zu deponieren. Und zwar so, dass einer von beiden nicht gerade im Urlaub und damit erreichbar ist. Noch besser ist natürlich ein Nachbar, mit dem man sich gut versteht. 

    Vermieter fragen

    Wenn die Tür zugefallen ist: Ruhe bewahren und nicht gleich den nächstbesten Schlüsseldienst aus dem Internet oder den Gelben Seiten anklingeln. In den vergangenen Monaten kam es auch immer wieder vor, dass jemand kleine Werbeaufkleber mit Telefonnummern für Schlüsseldienste unter die Klingeln von Mehrfamilienhäusern geklebt hatte. In den meisten Fällen war dies eine Handynummer. Auch von solchen Anbietern lieber die Hände lassen, rät auch die Verbraucherzentrale.

    In Bremen ist es zum Glück sehr einfach, einen seriösen Schlüsseldienst zu finden. Denn das Präventionszentrum der Bremer Polizei führt eine sogenannte „Errichterliste“. Diese Liste dient eigentlich dazu, dass Bremer hier Firmen finden, die dabei behilflich sind, das Haus oder die Wohnung einbruchsicherer zu machen. Auf diesem Dokument im PDF-Format sind auch einige Schlüsseldienste aufgelistet, die quer durch Bremen verteilt sind und auch einen 24-Stunden-Notdienst anbieten. Die Bremer Polizei versichert, dass auf diese Liste nur Unternehmen kommen, die vertrauenswürdig sind. Denn die Betriebe müssen einen ganzen Katalog von Kriterien seitens der Polizei erfüllen. Wer sich nachts um drei Uhr ausgesperrt hat, ohne Handy ist aber vielleicht in der Nähe einer Polizeidienststelle wohnt, kann dort vorbeischauen und die Beamten nach einem Betrieb aus der Liste fragen - allerdings nur im absoluten Notfall, falls Freunde oder Nachbarn nicht behilflich sein können.

    Außerhalb dieser Liste gibt es natürlich auch andere seriöse Schlüsseldienste in Bremen. Hilfreich ist es auch, ruhig mal den Vermieter zu fragen, wer der zuständige Betrieb ist für die Schließanlage im Haus. Dies macht natürlich auch nur vorab Sinn, und nicht erst, wenn jemand in der unangenehmen Situation ist, dass er vor seiner Haustür steht. Wer dann per Smartphone im Internet nach einem Schlüsseldienst sucht, merkt, wie viele davon in Bremen theoretisch ansässig sein müssten. Ein Blick auf das Impressum der Seite hilft da schon weiter. Da sitzt der Betreiber des Internetauftritts plötzlich nicht in Bremen sondern irgendwo in Westfalen und noch weiter weg. Er gibt den Auftrag an einen Betrieb weiter, der womöglich nur im Speckgürtel von Bremen sitzt. Entsprechend kann die Anfahrt länger dauern und teurer werden. Auf diese Weise wird gleichzeitig der telefonische Kontakt zum Handwerker vor Ort verschleiert.

    Keine Fixpreise, höchstens Richtwerte

    Die Bremer Verbraucherzentrale rät: Prüfen Sie vorgefertigte Auftragsformulare vor der Unterschrift genau. Streichen Sie nicht vereinbarte oder gewünschte Passagen oder bestätigen Sie nur die Erteilung des Auftrags. Niemand kann Sie zwingen, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren. Legen Sie beim Auftrag an den Schlüsseldienst fest, dass nur die verschlossene Tür wieder geöffnet werden soll. Eine Auswechslung des ganzen Schlosses ist in den meisten Fällen nicht notwendig.

    Fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach dem verbindlichen Komplettpreis für die Türöffnung und einigen Sie sich mit dem Schlüsseldienst auf einen Festpreis. Schildern Sie dabei die Situation detailliert, damit der Unternehmer möglichst genau kalkulieren kann. Am besten führen Sie das Gespräch unter Zeugen. Haben Sie im Vorfeld keine Absprachen über den Preis getroffen, richtet er sich nach der üblichen Vergütung. Hierzu kann die Preisempfehlung des Bundesverbandes Metall herangezogen werden. So hat es auch das Amtsgericht Lingen in einem Urteil festgelegt (Aktenzeichen 4 C 529/16). Nach dieser Empfehlung kosten einfache Türöffnungen mit einer Arbeitszeit von maximal 15 Minuten, je nach Einsatzgebiet, zwischen 75 und 100 Euro. Hinzu kommen Fahrtkostenpauschalen in Höhe von 36 Euro sowie gegebenenfalls Zuschläge für Einsätze außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit.

    Allerdings gibt es keine fixen Preise, höchstens Richtwerte. Das sei zum Beispiel die Arbeitsstunde für Handwerker, die mit 40 bis 50 Euro zugrunde gelegt werde. „An einem Wochentag zu normalen Öffnungszeiten darf das simple Öffnen einer zugefallenen Wohnungstür, das höchstens ein paar Minuten dauert, demnach nicht deutlich mehr als 100 Euro kosten. Am Wochenende oder nachts ist ein Aufschlag von 50 Prozent im Rahmen“, betont Gerrit Cegielka, Rechtsexperte der Bremer Verbraucherzentrale. Die Realität sei aber oft, dass diverse Zuschläge vor Ort berechnet würden und oft das Schloss ausgetauscht werde – weil angeblich unvorhergesehene Schwierigkeiten aufgetaucht seien. „Das ist Unsinn bei einer solch simplen Sache“, betont Cegielka.

    Keine Barzahlung

    Oft versuchen die Handwerker vor Ort, die Menschen in ihrer Notsituation zu einer Unterschrift zu bewegen. Viele Firmen versuchen auch, den Betrag gleich bar zu kassieren. Zahlen Sie aber nur, wenn eine detaillierte Rechnung mit allen Einzelposten vorliegt und diese der Vereinbarung entspricht. Manche Notdienste verlangen eine Bearbeitungs- oder Buchungsgebühr, wenn jemand nicht sofort oder per Scheck zahlen mag. Dies ist unzulässig. (Landgericht Bremen, Urteil vom 07.01.1996, Az.: 1 O 725/96). Sollte der gerufene Handwerker Sie unter Druck setzen, etwa indem er droht, die Tür wieder zu verschließen: Zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen – denn Nötigung ist strafbar. Ein Nachbar als Zeuge ist in solchen Situationen immer hilfreich.

    Patrick R. hat inzwischen woanders einen Zweitschlüssel deponiert: „Das habe ich erst jetzt nachgeholt. Denn ich bin erst seit September in Bremen und kannte hier noch niemanden.“

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