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60 Jahre KPD-Verbot: Zeitzeugen erinnern sich

Jürgen Theiner 06.08.2016 0 Kommentare

Das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) jährt sich in diesen Tagen zum sechzigsten Mal. Der Gröpelinger Willi Gerns erlebte den Tag hinter Gittern.

  • Das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) jährt sich in diesen Tagen zum sechzigsten Mal. Der Gröpelinger Willi Gerns erlebte den Tag hinter Gittern.

    Heinrich Hannover und Willi Gerns
    Blick zurück im Zorn: Heinrich Hannover (links) und Willi Gerns. (Karsten Klama)

    Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation und Geheimbündelei: Die strafrechtlichen Vorwürfe, mit denen sich Willi Gerns konfrontiert sah, wogen schwer. Und sie hatten Folgen für den heute 85-jährigen Gröpelinger. Gerns musste für zwei Jahre hinter Gitter. 1955 war das, in jener halbautoritären Ära der frühen Bundesrepublik, als die Angst vor den „Roten“ zur Paranoia wurde und die kommunistischen Organisationen zunächst schleichend kriminalisiert und dann Zug um Zug ausgeschaltet wurden – mit dem Höhepunkt des Verbots der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), das sich in diesen Tagen zum sechzigsten Mal jährt.

    Gerns war Kommunist und ist es bis heute, daraus hat er nie ein Hehl gemacht. 1930 kam er als Spross einer Arbeiterfamilie in Hannover zur Welt. Der Vater war Mitglied der „Roten Hilfe“, einer Vorfeldorganisation der KPD, die Mutter eher christlich orientiert. Früh musste sich Willi Gerns an harte Arbeit gewöhnen. „Als der Zweite Weltkrieg zu Ende war, habe ich mir auf Baustellen der britischen Besatzungsmacht mein erstes Geld verdient, später dann als Land- und angelernter Metallarbeiter“, erzählt Gerns.

    In der Überwindung des Kapitalismus sah er als schon als junger Mann den Schlüssel zu einer gerechteren, friedlichen Gesellschaft. Diese Überzeugung führte ihn in die Freie Deutsche Jugend (FDJ), eine kommunistische Jugendorganisation, die sowohl der westdeutschen KP als auch der im Osten regierenden SED nahestand. Am 26. Juni 1951 traf die FDJ der Bannstrahl der Bundesregierung. CDU-Kanzler Konrad Adenauer ließ den KP-Nachwuchs verbieten, und noch im selben Jahr strengte er vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die KPD an.

    Kampf im Verborgenen

    Als führender FDJ-Funktionär operierte Gerns fortan im Verborgenen, doch das ging nicht auf Dauer gut. 1955 wurde er verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis nach Wolfenbüttel gebracht. Wenige Monate später kam es zum Prozess vor dem Landgericht Lüneburg, die Anklage vertrat der spätere Generalbundesanwalt Siegfried Buback.

    „Die Prozessführung durch den Vorsitzenden war unglaublich“, ereifert sich Gerns noch sechs Jahrzehnte später. „Das war ein ehemaliger NS-Kriegsgerichtsrat. Der hatte im Elsass an Todesurteilen gegen französische Resistance-Kämpfer mitgewirkt.“ Ein Kommunistenfresser erster Güte also, der da über Gerns zu Gericht saß – und ihm auch ständig ins Wort fiel, wenn er sich zu den Tatvorwürfen äußerte, wie sich der 85-Jährige erinnert.

    Der Schuldspruch war schnell gefällt: Zwei Jahre Gefängnis, „die ich auch bis zum letzten Tag abgesessen habe“, so Gerns. Das Verbot der KPD im August 1956 erlebte er mithin hinter Gittern. Es war nicht der letzte politische Prozess, mit dem Willi Gerns überzogen wurde. 1960 verhaftete ihn die Polizei nach einem Warnstreik in einer Metallfabrik in Hannover. Zu dem Bündel strafrechtlicher Vorwürfe, das gegen ihn geschnürt wurde, zählte unter anderem das Verfassen eines Flugblatts, in dem Bundeskanzler Adenauer und Arbeitsminister Theodor Blank als „Arbeiterfeinde“ bezeichnet wurden.

    Prozess gegen Bremer Kommunisten

    Mit Meinungsfreiheit hatte eine solche Schmähung nach Ansicht des Landgerichts Lüneburg nichts zu tun. Es verurteilte Willi Gerns 1962 zu einem Jahr Haft. In der Revision wurden daraus 1965 immerhin noch fünf Monate. Nach Abzug der U-Haft blieben davon sechs Wochen übrig, die der inzwischen in Bremen ansässige Gerns in der Oslebshauser Haftanstalt abbrummte. Kuriosum am Rande: Das Landgericht machte Gerns in seinem Urteil zur Auflage, auf Verlangen des Bundeskanzlers eine Zeitungsanzeige aufzugeben (und natürlich zu bezahlen), in der das Urteil publiziert würde. Adenauer machte davon allerdings keinen Gebrauch.

    Über eine solche zeitgeschichtliche Anek­dote mag man heute schmunzeln, doch dem Rechtsanwalt Heinrich Hannover war damals angesichts solcher Urteile nicht zum Lachen zumute. „Sie waren Ausdruck eines antikommunistischen Zeitgeistes, den die Regierung nach Kräften beförderte“, sagt der prominente Jurist, der seit 1954 in Bremen praktizierte und in unzähligen Prozessen Menschen verteidigte, die Kommunisten waren oder die ein Staatsanwalt dafür hielt. Von welchem Geist manche Strafkammer bis in die 1960er Jahren beseelt war, zeigte sich bei einem viel beachteten Prozess gegen den prominenten Bremer Kommunisten Willy Meyer-Buer im Jahr 1963.

    Rehabilitierung der Opfer

    Dort musste sich Meyer-Buer vorhalten lassen, er habe aus Verurteilungen während der NS-Zeit „nichts gelernt“, wie sich Heinrich Hannover erinnert. Als Anwalt wurde er wegen seiner einschlägigen Mandate unter Juristenkollegen häufig angefeindet. Es kam zu Ehrengerichtsverfahren, die zum Teil Geldbußen nach sich zogen. „Sogar meine Kinder hatten in der Schule unter diesem Klima zu leiden “, sagt Hannover im Rückblick. „Es war nicht ganz einfach, das alles zu ertragen.“

    Um die Jahrtausendwende, als in Berlin eine rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder amtierte, hielt Heinrich Hannover den Zeitpunkt für gekommen, eine Rehabilitierung der Opfer der antikommunistischen Gesinnungsjustiz in die Wege zu leiten. In einem Brief wandte er sich in diesem Sinne an Schröder, der vor seiner politischen Karriere selbst Anwalt war und den Hannover gut zu kennen glaubte.

    „Von Schröder habe ich allerdings keine Antwort bekommen“, bedauert Hannover. „Stattdessen schrieb mir ein Ministerialrat, dass in Westdeutschland immer alles rechtsstaatlich zugegangen sei. Dem habe ich dann zurückgeschrieben, er möge seinem Chef ausrichten, dass er sich schämen soll.“

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