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80 Afghanen dürfen in Bremen bleiben

Jürgen Theiner 15.12.2016 35 Kommentare

Die Bremer Ausländerbehörde hat einer größeren Gruppe von Afghanen Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Die Umstände der Entscheidung werfen Fragen auf.

  • Die Bremer Ausländerbehörde hat einer größeren Gruppe von Afghanen Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Die Umstände der Behördenentscheidung werfen Fragen auf.

    Die Ausländerbehörde hat ihren Sitz im Bremer Stadtamt.
    Die Ausländerbehörde hat ihren Sitz im Bremer Stadtamt. (Frank Thomas Koch)

    Die Ausländerbehörde des Stadtamtes hat im November in einer Hauruck-Aktion rund 80 geduldeten afghanischen Staatsbürgern eine Aufenthaltserlaubnis bis in den Frühsommer 2017 verschafft. Für die behördenintern als „Afghanistan-Sonderaktion November 2016“ bezeichnete Maßnahme wurden offenbar ausländerrechtliche Bestimmungen zumindest sehr wohlwollend ausgelegt.

    Das legen interne Dokumente des Stadtamtes vor, die dem WESER-KURIER vorliegen. Bei der Personengruppe handelte es sich um afghanische Staatsbürger, die keinen Asylantrag gestellt hatten und lediglich über einen Duldungsstatus verfügten. Am 28. Oktober verschickte eine Referatsleiterin der Ausländerbehörde an die zuständigen Sachbearbeiter eine Rundmail, in der die „Sonderaktion“ für die 80-köpfige Gruppe angekündigt wurde.  „Bitte starten Sie sofort“, so der Appell an die Beschäftigten des Amtes.

    An die Mail angehängt war eine „Handreichung“, in der zunächst die Zielsetzung der Aktion klar benannt wurde: „Alle afghanischen Staatsangehörigen in Duldung sollen ... eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erhalten.“ Die Sachbearbeiter wurden aufgefordert, die Fälle „prioritär zu bearbeiten“. Ingesamt vermittelt die Dienstanweisung den Eindruck, dass die Sachbearbeiter die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnisse nicht allzu penibel überprüfen sollten.

    Kabul soll Rückführung afghanischer Staatsbürger erleichtern

    Beispiel: Von der üblichen Mindestaufenthaltsdauer von 18 Monaten sei abzusehen, nicht einmal ein schriftliches Gesuch der Betroffenen müsse vorliegen. „Ein Antrag durch den Kunden wird unterstellt“, heißt es in der Handreichung. Ebenfalls erstaunlich: „Es werden keine strafrechtlichen Abfragen eingeleitet“, vielmehr sei nach Inhalt der jeweiligen Akte zu entscheiden. Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse, heißt es in dem Schreiben an die Mitarbeiter schließlich, seien den afghanischen Staatsbürgern per Post zuzuschicken. Von Stadtamtskunden wird normalerweise erwartet, dass sie in Passangelegenheiten selbst auf der Behörde erscheinen.

    Die „Sonderaktion“ für die Afghanen steht in einem gewissen Widerspruch zu den jüngsten politischen Weichenstellungen auf Bundes- und EU-Ebene. Erst vor wenigen Wochen hatte die Europäische Union ein Abkommen mit der afghanischen Regierung geschlossen, das finanzielle Hilfeleistungen der EU für den Aufbau ziviler Strukturen in dem Land am Hindukusch vorsieht. Im Gegenzug soll die Regierung in Kabul die Rückführung afghanischer Staatsbürger in ihr Heimatland erleichtern.

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    Das Geld aus Brüssel ist deshalb nicht zuletzt für entsprechende Programme zur Re-Integration vorgesehen. Auch die Bundesregierung hatte zuletzt deutlich gemacht, dass sie die Abschiebung von Afghanen forcieren will. Menschenrechtsgruppen kritisieren dies allerdings. Erst am vergangenen Wochenende demonstrierten rund 750 Menschen in der Bremer Innenstadt gegen Abschiebungen nach Afghanistan. In dem Land herrsche Krieg, die Rückkehrer erwarteten dort zumindest Not und Perspektivlosigkeit, teilweise auch Gefahr für Leib und Leben, hieß es auf der Kundgebung.

    Duldungsfälle sind liegen geblieben 

    Die Leiterin der Ausländerbehörde im Stadtamt, Bettina Scharrelmann, sieht das ähnlich. Im Gespräch mit dem WESER-KURIER sagte sie, ihr Amt habe die zunächst auf sechs Monate befristeten Aufenthaltserlaubnisse ausgesprochen, „weil wir für die Sicherheit der Menschen im Falle Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nicht garantieren können“.

    Vor diesem Hintergrund habe man auch davon abgesehen, dass die meisten der rund 80 betroffenen Afghanen gegenwärtig nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Normalerweise ist die Fähigkeit zur eigenen Existenzsicherung Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerbehörde kann hierüber allerdings hinwegsehen.

    Warum kam die „Sonderaktion“ gerade jetzt unter größte Eile zustande? Bettina Scharrelmann macht dafür nicht zuletzt „Effizienzgründe“ geltend. Die Bearbeitung diverser Duldungsfälle afghanischer Staatsbürger sei in den vergangenen Monaten wegen anderer, dringenderer Dinge in der Ausländerbehörde liegen geblieben. Daher habe man sich jetzt entschlossen, die Fälle gesammelt abzuarbeiten. Den Afghanen blieben nun weitere sechs Monate in Bremen. „In dieser Zeit kann dann geklärt werden, wie es um die Möglichkeiten einer Rückführung steht“, so Scharrelmann.

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