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Auf diesen rechtlichen Grundlagen geschehen Abschiebungen

Milan Jaeger 22.12.2016 0 Kommentare

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern beteiligt sich Bremen nicht an der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan. Aber warum ist das so?

  • Lesen Sie acht Antworten zu den rechtlichen Grundlagen.

    Afghanen werden in Bremen grundsätzlich geduldet und müssen dafür keinen Asylantrag stellen. Sie müssen lediglich bei der Ausländerbehörde beantragen, aus humanitären Gründen hierbleiben zu können.
    Afghanen werden in Bremen grundsätzlich geduldet und müssen dafür keinen Asylantrag stellen. Sie müssen lediglich bei der Ausländerbehörde beantragen, aus humanitären Gründen hierbleiben zu können. (Frank Thomas Koch)

    Ist Afghanistan ein sicheres Herkunftsland?

    Bisher duldete Deutschland Afghanen, selbst wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde, zum Teil jahrelang. Auch Bremen. Abgeschoben wurden sie aufgrund der Sicherheitslage in Afghanistan nicht.

    Wieso wurden nun Afghanen aus Deutschland abgeschoben?

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat darauf bestanden. Er will das Signal aussenden, dass nicht alle Flüchtlinge aus Afghanistan in Deutschland bleiben können. Der politische Gegner wirft ihm Symbolpolitik vor. Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) sprach von „Show-Abschiebungen“. Sechs Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland) haben sich in der vergangenen Woche an der ersten Sammelabschiebung beteiligt. Die Asylanträge der abgeschobenen Afghanen waren abgelehnt worden.

    Wie viele Menschen wurden abgeschoben?

    Eigentlich sollten 50 Afghanen in ihr Heimatland gebracht werden. Letztlich waren es aber nur 34 Personen. Es waren auch Straftäter unter ihnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abschiebung eines Mannes kurz vor dem Abflug aus Frankfurt noch gestoppt. Der Grund für die Entscheidung: Sein erster Asylantrag, der abgelehnt wurde, liegt schon mehr als 30 Monate zurück. In der Zwischenzeit hat er einen Folgeantrag gestellt und diesen mit der veränderten Sicherheitslage in Afghanistan begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat damit also keine Entscheidung zur Sicherheitslage in Afghanistan getroffen.

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    Auf welcher Grundlage haben die sechs Bundesländer die Abschiebung durchgeführt?

    Aufgrund der Einschätzung der Bundesregierung, dass es in Afghanistan sichere Regionen gibt, in die man abschieben könne. De Maizière bezeichnet Afghanistan in vielen Gegenden als „hinreichend sicher“. Bundesregierung und EU haben mit der afghanischen Regierung eine Vereinbarung über die Abschiebung und die Aufnahme von abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan getroffen. Nach dem Willen von de Maizière soll es weitere Abschiebungen geben.

    Wieso beteiligt sich Bremen nicht an den Abschiebungen?

    Abschiebungen sind Sache der Bundesländer. Im Unterschied zu den sechs Landesregierungen, die sich in der vergangenen Woche an den Abschiebungen beteiligt haben, ist man in Bremen der Ansicht, dass Afghanistan zu unsicher sei. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat erklärt: „Die optimistische Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan entspricht nicht der Realität.“

    Wieso haben die 89 Afghanen nun eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

    Afghanen werden in Bremen grundsätzlich geduldet. Hierfür müssen sie keinen Asylantrag stellen. Sie müssen lediglich bei der Ausländerbehörde beantragen, aus humanitären Gründen hierbleiben zu können. Im November sind die rund 150 geduldeten Afghanen, die in Bremen leben, nun laut der Sprecherin der Innenbehörde, Rose Gerdts-Schiffler, überprüft worden. 89 von ihnen wurde eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate erteilt. In einem halben Jahr werden die 89 Personen erneut überprüft. Unter den übrigen 64 Personen, die keine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, sind laut Gerdts-Schiffler auch Straftäter. Wenn sich die Sicherheitslage in Afghanistan ändert, könnten sie abgeschoben werden.

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    Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die 89 Aufenthaltsberechtigungen erteilt?

    Laut Gerdts-Schiffler war die Erteilung der Aufenthaltstitel „längstens überfällig“. Da die Ausländerbehörde gerade etwas Luft hatte, seien die Mitarbeiter aufgefordert worden, die Aufenthaltsberechtigungen innerhalb einer Frist zu erteilen. In Paragraf 25, Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: „Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.“

    Ist das Vorgehen ein Rechtsbruch?

    Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigungen steht im Einklang mit der Gesetzgebung. Den Vorwurf, dass wegen Personalmangels auf eine genaue Prüfung der Fälle verzichtet worden sei, weist Gerdts-Schiffler zurück. „Es wurde lediglich auf eine persönliche Anhörung der Betroffenen verzichtet, nicht aber auf die Prüfung der Akten.“

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