
Allerdings bezieht sich das nicht auf den gesamten Streckenabschnitt, der bisher in der Planung war: Die Fahrrinnenanpassung der Unterweser Süd von Brake nach Bremen wird vorerst zurückgestellt.
Enak Ferlemann (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, stellte am Montag in Bremerhaven den Fahrplan für das Infrastrukturprojekt vor. Zunächst sollen nur die Pläne für den Abschnitt Außenweser (von See bis Bremerhaven) und Unterweser Nord (Bremerhaven bis Brake) weiterverfolgt werden.
Der Abschnitt Süd werde deshalb zurückgestellt, weil sich aus Sicht des WSV für diesen Bereich die „insgesamt fürderartige Großprojekte üblichen Verfahrensrisiken im vorliegenden Fall besonders verdichten“.
Neues Planfeststellungsverfahren notwendig
Das WSV rechnet damit, dass es für diesen Abschnitt vertiefter Untersuchungen bedürfe, „da erhebliche Beeinträchtigungen von streng geschützten Naturgebieten nicht ausgeschlossen werden können.“ Ferlemann geht davon aus, dass die Vertiefung der Weser von Brake bis Bremen nicht vor 2030 erfolgen wird.
Die Außenweser soll so vertieft werden, dass Bremerhaven tideunabhängig von Großcontainerschiffen mit einem Abladetiefgang von bis zu 13,5 Meter erreicht werden kann. Der Abladetiefgang soll in Brake bei bis zu 12,8 Meter liegen.
Dass für die Vertiefung ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig ist, hatte das Bundesverwaltungsgericht im September festgestellt: Das Gericht hatte den Planfeststellungsbeschluss zur Außen- und Unterweser, der für alle drei Abschnitte galt, in Teilen für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Wirtschaftliche Notwendigkeit für Containerhafen Bremerhaven
Nach Ansicht der Leipziger Richter verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen das Abwägungsgebot im Sinne der europäischen Wasserrichtlinie. Denn die Planfeststellungsbehörde habe verkannt, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um eine Maßnahme, sondern um drei selbstständige Vorhaben handelt.
Da die drei Flussabschnitte jeweils separat betrachtet werden müssen und zudem weitere Überschneidungsvarianten zu betrachten seien, würden das im weiteren Verlauf sehr viel Zeit kosten, sagte Wirtschafts- und Häfensenator Martin Günthner (SPD). „Deshalb ist eine Weservertiefung in verschiedenen Geschwindigkeiten eine sinnvolle Entscheidung des Bundes.“
Die Vertiefung der Außenweser sei für den Containerhafen Bremerhaven eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Oberstes Interesse des Hafensenators ist es deshalb, „dass die hierfür erforderlichen Planungen rechtssicher abgeschlossen werden“. Ein vorläufiges Zurückstellen der südlichen Unterweser sei angesichts der erheblichen Risiken dafür hilfreich.
Weser muss schnell angepasst werden
Die beiden Abschnitte, die nun vordringlich behandelt würden, seien nicht von ungefähr im vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen, sagte Ferlemann. Die Weser müsse schnell angepasst werden, und zwar so, „dass die Schiffe tideunabhängig ein- und auslaufen können und nicht auf einer Flutwelle reiten müssen“.
Alles, was der Beschleunigung der Weservertiefung diene, sei zu begrüßen, sagte Ralf Rüdiger Heinrich, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Weser in Bremen. Allerdings sei der Verband skeptisch, ob diese ambitionierte Planung gelingen werde. „Die Erfahrungen aus der Vergangenheit sprechen dagegen“, sagte der Geschäftsführer.
Umweltverbund BUND benennt ökologische Gründe gegen einzelne Abschnitte
„Durch die Konzentration auf zwei Projekte können wir die Umsetzung des komplexen Gesamtvorhabens qualifiziert voranbringen und die dargelegten Mängel beseitigen“, so Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
„Wir ebnen damit den Weg hin zu einem sichereren Planfeststellungsverfahren und damit auch zu einem schnelleren Start der Baumaßnahme.“ Für den Umweltverbund BUND hat sich aufgrund dieser Konstellation nichts geändert: Jeder Abschnitt für sich sei aus ökologischen Gründen nicht vertretbar, so Martin Rode, Geschäftsführer des Bremer Landesverbands.
„So oder so werden wir uns mit aller Energie gegen die Weservertiefungstemmen.“ Unterdessen befasst sich seit Montag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der geplanten Elbvertiefung: Es soll entscheiden, ob die Hamburger Pläne zur Ausbaggerung rechtmäßig sind.
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