
Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor einer neuen Welle der Telefonabzocke. Um Vertrauen zu erwecken und die Leute an der Strippe zu halten, stellen sich die Betrüger am Telefon unter der Bezeichnung „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder „Bundesamt für Verbraucherschutz“ vor. Die Maschen, um bei Überrumpelten am Telefon einen schnellen Euro zu kassieren, seien vielfältig. „Uns liegen aktuell Beschwerden von Verbrauchern vor, denen ein ,Öko-Spar-System' aufgezwungen werden sollte“, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.
Andere Anrufer melden sich unter dem Vorwand, dass sie angeblich Beratungen zur Senkung der Energiekosten machen oder Teilnehmer für eine Umfrage suchen. Andere bieten etwa an, personenbezogene Daten aus Listen bei Gewinnspielfirmen zu löschen, verlangen für diesen nutzlosen Service um die 150 Euro oder schwatzen den gutgläubigen Menschen am Telefon ein Zeitungsabo auf.
Als Krönung werde den Angerufenen auch mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren gedroht, falls angebliche Rechnungen aus Gewinnspielen nicht bezahlt werden. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, wird am Schluss des Täuschungsmanövers meist noch die Rufnummer der Verbraucherzentrale als Rückrufnummer genannt, mitunter wird diese sogar im Display des Angerufenen angezeigt.
Oelmann weist darauf hin, dass die Verbraucherzentralen nie unaufgefordert anrufen: „Behauptet ein Anrufer, von der Verbraucherzentrale zu sein, seien Sie skeptisch und lassen sich nicht unter Druck setzen.“ Außerdem sollen die Angerufenen niemals persönliche Daten preisgeben. „Kontaktieren Sie uns im Zweifel nach dem Telefonat“, empfiehlt die Vorständin der Verbraucherzentrale. Werden am Telefon Fragen gestellt, nicht mit „Ja“ antworten. Laut Medienberichten werde im Extremfall das Telefonat so zusammengeschnitten, dass das „Ja“ an der passenden Stelle gesagt wurde, um einen Vertrag abzuschließen.
Sollte den Verbrauchern so etwas passieren, müssen sie die Rechnung nicht zahlen. Die Verbraucherzentrale rät jedoch, dass man die Rechnung nicht einfach ignorieren und sich dagegen wehren solle. Dazu gibt es bei der Verbraucherzentrale Musterbriefe, die man kostenlos herunterladen kann.
Ein Großteil der hier genannten Anrufe fällt außerdem unter die Telefonwerbung. Die ist eigentlich seit 2013 durch das „Anti-Abzocke-Gesetz“ verboten. Doch es gibt immer noch genug, die sich darum nicht scheren. Für Telefonwerbung bedarf es zuvor ausdrücklich der Einwilligung. Wenn diese nicht erfolgt ist, ist der Anruf wettbewerbswidrig. Nach Angaben der Bundesnetzagentur erhielt diese 2017 insgesamt mehr als 57000 schriftliche Beschwerden zu Telefonwerbung. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht das einer Verdopplung. Entsprechend stieg auch die Höhe der verhängten Bußgelder: 2017 waren es insgesamt knapp 1,2 Millionen Euro gegenüber knapp 900000 Euro im Vorjahr. Beschwerden über Telefonwerbung lassen sich einfach bei der Bundesnetzagentur online melden.
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