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Änderungen bei Haustrunk und Pfandflaschen
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Brauereien sollen stärker besteuert werden

Florian Schwiegershausen 07.01.2020 6 Kommentare

Das Bundesfinanzministerium will in Zukunft die Brauereien stärker besteuern. So sollen die Vorteile für Getränke wegfallen, die Brauereimitarbeitern tariflich zustehen. Bremens Finanzsenator befürwortet das.

  • Sehr zum Wohle ist Deutschlands Brauereien gerade nicht, angesichts der Änderungen, die das Bundesfinanzministerium plant. Dabei will es auch die Besteuerung des Haustrunks ändern, der den Mitarbeitern tarifvertraglich zusteht. AB-Inbev-Mitarbeiter
    Sehr zum Wohle ist Deutschlands Brauereien gerade nicht, angesichts der Änderungen, die das Bundesfinanzministerium plant. Dabei will es auch die Besteuerung des Haustrunks ändern, der den Mitarbeitern tarifvertraglich zusteht. AB-Inbev-Mitarbeiter erhalten jeden Monat fünf Marken, mit denen sie sich fünf Kästen Bier oder alkoholfreie Getränke für daheim holen können. (Axel Heimken)

    Deutschlands Brauereien sind beim Bundesfinanzministerium in Ungnade gefallen. Es geht gleich um zwei Dinge, die die Beamten dringend ändern wollen. Bei der einen geplanten Änderung zieht das Ministerium gleich den Unmut aller Brauereimitarbeiter Deutschlands auf sich. So wollen die Beamten die Regelungen zum Haustrunk ändern. Dabei handelt es sich um die Getränke, die die Mitarbeiter als Teil ihres Lohns tarifvertraglich verankert in Form von Naturalien jeden Monat nach Hause mitnehmen dürfen. Darauf müssen die Brauereien bisher keine Biersteuer zahlen. Das hätten die Beamten des Bundesfinanzministeriums in Zukunft gern anders.

    Haustrunk hat lange Tradition

    Claudia Hauschild, Sprecherin von AB Inbev Deutschland, sagt dazu: „Der Haustrunk für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brauereien existiert seit Generationen und ist vergleichbar mit den Deputat-Regelungen anderer Branchen in der Lebensmittelwirtschaft.“ Er ist im Manteltarifvertrag geregelt. Dass Haustrunk nicht automatisch mit Bier gleichzusetzen sei, erläutert die Sprecherin: „Bei Anheuser-Busch Inbev kann man ihn auch in Form von alkoholfreiem Bier, Mineralwasser oder anderen alkoholfreien Erfrischungsgetränken beziehen.“ Davon würden die Kollegen auch Gebrauch machen. Der Tarifvertrag für AB-Inbev-Mitarbeiter sieht vor, dass jeder von ihnen pro Monat fünf Biermarken erhält. Dabei entspricht eine Marke einem Kasten – egal ob Getränke mit Alkohol oder ohne.

    Mit Unverständnis auf diesen Plan reagiert der Bremer Chef der Gewerkschaft NGG, Dieter Nickel. Er verwies ebenso auf die lange Tradition, die der Haustrunk hat. Sollte das Bundesfinanzministerium die Getränke für die Mitarbeiter wirklich mit der vollen Biersteuer belegen, verweist er allerdings darauf: „Auch mit der vollen Biersteuer haben die Mitarbeiter ein Anrecht auf den Haustrunk, da er ja fest im Tarifvertrag verankert ist.“ Das bedeute im Umkehrschluss, dass die Brauereien, im Bremer Falle AB Inbev, die Biersteuer zusätzlich stemmen müssten, um das einzuhalten, was mit den Mitarbeitern ausgehandelt wurde. Gerade als Teil des letzten Tarifvertrags wurde ausgehandelt, dass jeder Mitarbeiter statt vier nun fünf Biermarken pro Monat erhalte. Dieser Tarifvertrag ist übrigens zum Jahresende ausgelaufen. Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag sollen laut Gewerkschaft jetzt im Januar beginnen.

    Die Pläne zum Haustrunk sind noch in der Mache. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzminister der Länder um Stellungnahme gebeten. Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) gibt dem Plan ein Okay, wie seine Sprecherin Dagmar Bleiker sagt: „Generell spricht sich das Finanzressort für eine Reduzierung der Ausnahmen im Steuerrecht aus. Es hat keine Einwände gegen die Abschaffung der Steuerbefreiung für Haustrunk.“ Bleiker verwies dabei auf den Bundesrechnungshof. Der habe sich damit befasst und die Haustrunkregelung hinterfragt.

    Anders sieht das Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). Der sagte dem WESER-KURIER: „Die Biersteuerbefreiung wurde ursprünglich aus sozialen Gründen und zur Unterbindung der illegalen Selbstbedienung eingeführt. Auch wenn diese Gründe aus heutiger Sicht sicherlich auch hinterfragt werden könnten, spreche ich mich dafür aus, diese in Deutschland bestehende Tradition beizubehalten.“ Nach Ansicht von Hilbers spreche dafür auch, dass das zu erwartende Mehraufkommen an Biersteuern sehr überschaubar ausfallen dürfe.

    Doch das Bundesfinanzministerium hat es noch auf eine andere Regelung abgesehen. Denn für die Beamten ist Bierflasche nicht gleich Bierflasche. Sie überlegen, die herkömmlichen Standardpfandflaschen anders zu behandeln als die Reliefflaschen, auf die ein spezieller Schriftzug oder ein besonderes Logo ins Glas eingearbeitet sind. Nur für Reliefflaschen sollen Brauereien in Zukunft in der Bilanz Rückstellungen bilden dürfen. Begründung: Nur hier sei ja eindeutig der Besitzer erkennbar. Damit wären Standardpfandflaschen steuerlich schlechter gestellt.

    AB Inbev in Sorge wegen Flaschen

    Davon wäre AB Inbev sehr betroffen. Dort werden 70 Prozent aller in Deutschland zum Unternehmen gehörenden Biere in den Poolflaschen abgefüllt, der Rest in Indivualflaschen. Auch sehr stark würde dies die Brauerei Veltins im Sauerland treffen, wo die Quote laut Unternehmensangaben bei 50 zu 50 liegt. AB-Inbev-Sprecherin Claudia Hauschild sagt dazu: „Wir beobachten das, wie alle anderen Brauereien, natürlich mit großer Sorge. Bei der Entscheidung wurden offenbar weder die praktische Umsetzung für die Brauereien noch die weitreichenden Folgen für die zukünftige Entwicklung des Mehrwegsystems bedacht.“ Schließlich könnte die Regelung dazu führen, dass Brauereien in Zukunft nur noch auf individualisierte Flaschen setzen, mit denen nur ein Abfüller etwas anfangen kann – im Gegensatz zu Standardflaschen. Der Deutsche Brauer-Bund ist in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium. „Wir brauchen Ideen, wie der Mehrweganteil von Getränken grundsätzlich erhöht werden kann, anstatt die Brauer, die das System überdurchschnittlich tragen, zusätzlich mit Kosten zu belasten“, ergänzte die Sprecherin.

    Zur Sache

    Einige Brauereien heben die Preise an

    Fassbier wird in vielen Fällen für die Gastronomie teurer. Der führende deutsche Bierhersteller, die Radeberger-Gruppe, hebt für den Großteil seiner Produkte den Fassbierpreis Anfang März an. Ausgenommen von diesem Schritt seien vor allem die Kölsch-Fassbiere der Gruppe, sagte eine Sprecherin der Radeberger Gruppe. Zur Höhe der geplanten Preisanhebungen machte das Unternehmen keine Angaben. Zur Radeberger Gruppe gehören mehr als 40 Biermarken in Deutschland. Ebenso will Krombacher die Fassbierpreise anheben.

    Die Radeberger-Gruppe erhöht außerdem für einen kleineren Teil seiner Flaschenbiere die Abgabepreise, darunter Schöfferhofer Weizen, Berliner Pilsner und Ur-Krostitzer. Das zum Oetker-Konzern gehörende Unternehmen begründete die Preiserhöhungen mit stetigen Kostensteigerungen, die nun nicht mehr intern kompensiert werden könnten.

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    peridoxicon am 26.02.2021 20:54
    Nein, dauert es nicht. Bitte informieren, bevor man hier Quatsch erzählt. Der Impfstoff ist sicher und zugelassen.
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    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

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