
Der Bremer Senat will Hausbesuche von Friseuren nun doch verbieten. Das sagte Lukas Fuhrmann, Sprecher der Senatorin für Gesundheit, dem WESER-KURIER. „Der Senat beschäftigt sich bereits mit der Frage, wie die Hausbesuche von Friseuren unterbunden werden können und welche weiteren Schritte notwendig sind.“
Bremen: Lücke in Corona-Verordnung sorgt für gemischt Gefühle
Erst am Dienstag hatte die Bremer Friseur-Innung ihre Mitglieder darüber informiert, dass laut Corona-Verordnung der Hansestadt Hausbesuche bei Kunden gar nicht verboten sind. Das sorgte im Handwerk für gemischte Reaktionen. Friseure waren einerseits verärgert, dass sie niemand auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Andererseits sorgten sich viele um den Infektionsschutz, der bei Hausbesuchen eventuell nicht richtig umgesetzt werden könnte.
Warum es – anders als in Niedersachsen und den anderen Bundesländern – diese Ausnahme gibt, erklärt Fuhrmann so: Als die Corona-Verordnung im Dezember erlassen wurde, habe es das Phänomen der mobilen Friseure nicht gegeben. Daher habe man keinen Handlungsbedarf gesehen.
Viele mobile Friseure in Bremen
Wer im Internet allerdings nach mobilen Friseuren in Bremen sucht, wird schnell fündig. Mehrere Friseure und Friseurinnen bieten dort an, zu ihren Kunden nach Hause zu kommen. Viele weisen auf ihrer Website allerdings darauf hin, dass sie wegen der Corona-Pandemie ihre Dienste aktuell nicht anbieten dürfen.
Nun bewertet der Senat die Situation aber anders als noch vor einem Monat: Mittlerweile gebe es "aber durchaus eine Handlungsnotwendigkeit", sagt Fuhrmann. "Diese Form der Tätigkeit kommt inzwischen vermehrt vor, außerdem entsteht auch durch die Mutation eine neue Situation.“ Im Klartext heißt das wohl: Hausbesuche von Friseuren dürften in Bremen bald verboten werden.
Friseur-Innung begrüßt Verbot
Die Bremer Friseur-Innung begrüßt das. Innerhalb der Branche habe die Ausnahme viele überrascht; nicht nur in Bremen habe es Reaktionen gegeben, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet. „Im Umfeld waren viele geradezu schockiert“, sagt Stefan Schiebe, Geschäftsführer der Innung. Groß sei das Unverständnis gewesen.
„Soweit die Auffassung besteht, mobiles Arbeiten sei erlaubt, müsse das doch erst recht für die Salons gelten, in denen die Hygiene- und Schutzstandards zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden vorbildlich umgesetzt – und auch überprüft – werden können. Sollte diese Auffassung nicht bestehen, dann müssen auch alle Friseure gleich behandelt werden“, sagt Obermeister Heiko Klumker. Ziel der Innung sei es jedoch, die Salons schnellstmöglich wieder öffnen zu können.
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