
Viele Dieselfahrer machen sich seit dieser Woche neue Hoffnungen, für den erlittenen Wertverlust bei ihrem Selbstzünder zumindest ein wenig entschädigt zu werden. Das deutsche Recht bietet ab sofort eine neue Möglichkeit, die Rechte von Verbrauchern klären zu lassen: die sogenannte Musterfeststellungsklage. Mit ihr wird sich als erstes Volkswagen vor Gericht auseinandersetzen müssen – eine weitere juristische Baustelle des Wolfsburger Konzerns.
Eines ist klar: „Amerikanische Verhältnisse“ werden damit hierzulande nicht einkehren. Und genau das bemängeln manche Kritiker. Das Abschreckungspotenzial der Sammelklagen in den USA kann das neue Instrumentarium gar nicht entfalten. Denn geprellte Verbraucher erhalten dadurch keine direkt durchsetzbaren Forderungen. Justizministerin Katarina Barley (SPD) spricht von einer „Art Vorprüfung“. Liegen tatsächlich Ansprüche vor, muss am Ende wieder jeder selbst klagen.
Trotzdem sollte der neue Klageweg nicht unterschätzt werden. Wer einen VW-Diesel fährt und bislang Kosten und Mühen eines selbst geführten Rechtsstreits scheute, gewinnt erst einmal Zeit – die Gefahr der Verjährung ist gebannt. Bestenfalls wird das Verfahren eine klare Orientierung bieten, was Volkswagen seinen Kunden schuldig ist. Das kann Jahre dauern. Aber sind die Vorwürfe stichhaltig, wird der Hersteller enorm unter Zugzwang geraten, angemessene Entschädigungen anzubieten. Auf Zehntausende Einzelverfahren würde er es kaum ankommen lassen.
Auf der Hand liegt auch, dass sich die neue Klage erst noch bewähren muss. Fraglich ist etwa, dass dazu nur bestimmte Verbände und Einrichtungen berechtigt sind. Freien Zusammenschlüssen Geschädigter steht der Weg nicht offen. Wie auch immer der Fall VW-Diesel ausgeht – gut möglich, dass sich der Schutz der Verbraucherrechte letztlich als immer noch ungenügend herausstellt.
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