
Wunsch und Wirklichkeit gehen bei der Energiewende in Deutschland mitunter auseinander. Besonders deutlich ist der Widerspruch, wenn es um den Ausbau der Windräder an Land geht.
Um die Ziele der Bundesregierung für den Klimaschutz einzuhalten, müssten jährlich mehr als tausend Rotoren zusätzlich entstehen. Tatsächlich kamen vergangenes Jahr nur gut 400 hinzu. Die Stiftung Klimaneutralität schlug deshalb am Donnerstag vor, das Bundesbaugesetz zu ändern. Dann würde der Bund den Flächenbedarf definieren und die Kommunen müssten dem nachkommen.
Für jedes Bundesland und jede Kommune soll festgeschrieben werden, welche Fläche sie für Windenergie zur Verfügung stellen müssen. „Das wäre ein großer Schritt nach vorne“, sagte Rainer Baake (Grüne), Chef der Stiftung Klimaneutralität und ehemaliger Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Der Bundestag solle im Baugesetz vorschreiben, dass grundsätzlich zwei Prozent der Landesfläche mit Rotoren bebaut werden können. Heute ist etwa ein Prozent belegt.
Nicht jede Kommune müsste dann exakt zwei Prozent der Fläche reservieren, sondern die Summe wäre dann entscheidend. Der Vorschlag der Stiftung sieht vor, dass Gebiete abgezogen werden, die durch Autobahnen, Bahnlinien, Naturschutzgebiete und Ähnliches besetzt sind. Im Durchschnitt sollten die zwei Prozent dann aber zusammenkommen, so Baake.
Was das praktisch bedeutet, zeigt eine Karte der Stiftung. Gelbe Flächen geben an, wo wenige neue Windräder dazu kämen. Diese gibt es in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, dem Ruhrgebiet, Ostwestfalen, rund um Bremen, Hamburg, in Ballungsräumen wie Berlin oder München, und auch in Süd- und Ostbayern. Allerdings dominieren die blauen Flächen, wo mit zusätzlichen Rotoren und Windparks zu rechnen wäre: beispielsweise im südwestlichen Niedersachsen zwischen Bremen und der nordrhein-westfälischen Landesgrenze, im zentralen, westlichen und nördlichen Bayern, in großen Teilen Baden-Württembergs, Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Thüringens.
Mit der Rechtsänderung will die Stiftung erreichen, dass Kommunen mehr Windflächen ausweisen und Klagen vor Gericht die Planung nicht mehr so verzögern wie heute. „Wenn der Bund den Flächenbedarf für Windanlagen definiert und die Kommunen dem nachkommen müssen, fällt ein wesentlicher Streitpunkt vor Gericht weg“, sagte der Berliner Verwaltungsrechtler Remo Klinger. „Andere umstrittene Fragen wie etwa der Artenschutz bedrohter Tiere blieben aber offen“, schränkte er ein.
Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, begrüßte den Vorschlag: „Er rückt die Verantwortung der Kommunen in den Mittelpunkt der Debatte.“ Außerdem „brauchen wir eine Diskussion darüber, dass sich viele Kommunen und ganze Bundesländer praktisch aus der Verantwortung für den Ausbau der Windenergie verabschieden.“ Diese Spitze zeigt unter anderem nach Bayern – dort werden bislang kaum neue Anlagen gebaut. Sollten die Grünen mit der Union nach der Bundestagswahl im September über eine gemeinsame Bundesregierung verhandeln, könnte Baakes Vorschlag auf der Tagesordnung stehen.
Dass der Windausbau nicht mit den eigens definierten Zielen Schritt hält, weiß auch die Bundesregierung. Bereits 2019 hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ein „Aktionsprogramm Wind“ vorgelegt, das teilweise umgesetzt wurde. Dazu gehört unter anderem die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Trotzdem bleibt das Tempo bisher gering.
Anwalt Klinger weist zudem auf diesen Umstand hin: „Das eigentliche Problem ist nicht die Komplexität der Planungsverfahren, sondern das fehlende Personal. Den Behörden fehlen Planerinnen und Planer, den Gerichten Richterinnen und Richter. Vor allem deswegen schleppen sich viele Verfahren über Jahre hin.“
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