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Mercedes-Kunde kann Auto zurückgeben

Thorsten Knuf und Lisa Boekhoff 24.09.2018 0 Kommentare

Wegen des Abgasskandals haben Diesel-Besitzer bei ihren Autos erhebliche Wertverluste hinnehmen müssen. Wenn sie ihr Auto per Bank haben finanzieren lassen, können sie es über einen Umweg loswerden.

  • Die Mercedes-Benz Bank hat in ihren Verträgen einen Fehler bei der Widerrufsfrist gemacht. Auch anderen Herstellerbanken drohen deshalb Käuferklagen.
    Die Mercedes-Benz Bank hat in ihren Verträgen einen Fehler bei der Widerrufsfrist gemacht. Auch anderen Herstellerbanken drohen deshalb Käuferklagen. (Marijan Murat/dpa)

    Es sind schwere Zeiten für den Diesel – und dessen Besitzer. Denn aufgrund des Abgasskandals und angesichts drohender Fahrverbote in Innenstädten leiden Verbraucher unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Der sogenannte Widerrufsjoker, der bereits im Zusammenhang mit Immobilienkrediten jüngst Bekanntheit gewann, kommt nun für Autodarlehen ins Spiel.

    Denn gibt es Formfehler im Kreditvertrag der Bank eines Autoherstellers, kann der Käufer diesem auch nach Ablauf der darin gesetzten Frist noch widersprechen. In Stuttgart hat das Landgericht gerade die Mercedes-Benz Bank wegen fehlerhafter Angaben im Vertrag verurteilt. Der Käufer kann vom Darlehen für das Fahrzeug zurücktreten, obwohl der Kauf vier Jahre zurückliegt.

    Denn die Frist zum Widerruf trat nach Ansicht des Gerichts aufgrund des Fehlers nicht in Kraft. Der Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden. Der Kläger wollte seinen Mercedes 220 CDI zurückgeben angesichts des geringeren Werts auf dem Markt. Die Bank gewährte die Rückabwicklung des Kredits zunächst nicht.

    Bank spricht von Einzelfall

    Der Anwalt Peter Hahn sieht durch das Urteil den Weg für Verbraucher frei, sich ohne Verlust von einem finanzierten Fahrzeug zu trennen. Weil es um einen neuen Vertrag gehe, gebe es keinen Abzug für bereits gefahrene Kilometer. „Der Kunde ist sein Fahrzeug quasi kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren“, sagt der Jurist von der Hamburger Kanzlei Hahn Rechtsanwälte mit Standort in Bremen.

    Die Bank spricht von einem Einzelfall. Die Entscheidung des Landgerichts sei noch nicht rechtskräftig. „Wir haben gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt“, sagt ein Bank-Sprecher. Das Gericht habe eine Information zur Zinszahlung beanstandet, es habe aber keine Nachteile für den Kunden gegeben. Zudem: „Es ist der erste Prozess, bei dem ein Richterspruch gegen die Mercedes-Benz Bank erging. In allen anderen Fällen haben die Gerichte unsere Auffassung bestätigt.“

    Das sieht Peter Hahn anders, die Aussage sei etwas schief. Seiner Wahrnehmung nach werden viele der Verfahren mit einem Vergleichsabschluss beendet. „Da gibt es dann kein Urteil. Darum entsteht bei den Verbrauchern leicht der Eindruck, die Mehrheit der Verfahren geht verloren. Das ist nach unserer Einschätzung nicht so.“

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    Derzeit gebe es bei Mercedes noch wenige Klagen. „Die Welle ging erst bei VW los und schwappt jetzt langsam auf andere Herstellerbanken über.“ Die Dimension möglicher Klagen zeigt aber eine Prüfung seiner Kanzlei: Rund 2000 neue Autokreditverträge habe man untersucht und dabei in 95 Prozent der Fälle verschiedene Fehler entdeckt. Bereits 100 Klagen gegen mehrere Herstellerbanken habe man daraufhin eingereicht.

    Der Widerrufsjoker, mit dem Hahn und andere Kanzleien um Mandanten werben, ist neben der Schadensersatzforderung ein zweiter Hebel für Verbraucher, um die Hersteller zu belangen. Vorteile sieht Hahn bei der Rückabwicklung des Kaufs über den Kreditvertrag, bei der es um formale Dinge geht und nicht um einen komplizierteren Nachweis einer Abgasmanipulation. „Deshalb ist das für viele eine Alternative.“ Wirtschaftlich führe der Weg zudem zum gleichen Ergebnis im Falle eines Vergleichs oder positiven Urteils.

    Nicht alle Autokreditverträge von Mercedes enthalten laut Hahn den vom Landgericht beanstandeten Fehler. Es gehe wahrscheinlich um den Zeitraum von Juni 2010 bis höchstens Anfang 2015. Auch andere Herstellerbanken sind laut Hahn betroffen: VW und BMW hätten ebenfalls den fehlerhaften Zinsbetrag – vermutlich aufgrund einer alten Rechtslage – angegeben.

    Merkel kündigt Entscheidung an

    Käufer von Benzinern können ebenfalls vom Widerrufsrecht profitieren. Doch erst aufgrund der Krise des Diesels rückt der Joker überhaupt in den Fokus. Drei Jahre sind seit Beginn des Abgasskandals bei Volkswagen vergangen, inzwischen stehen auch die anderen Autohersteller wegen zu hoher Stickoxid-Emissionen unter Druck. In Kürze sollen endlich auch die betroffenen Besitzer von Dieselfahrzeugen erfahren, wie es mit ihren Autos angesichts drohender Fahrverbote weitergeht.

    Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag ankündigte, soll bei einem erneuten Koalitionsausschuss von Union und SPD am kommenden Montag eine Entscheidung dazu herbeigeführt werden. Merkel selbst hatte sich am Sonntagabend mit den Chefs von VW, Daimler und BMW getroffen. Allerdings gab es dabei zunächst kein greifbares Ergebnis.

    „Wir haben über das Thema der Nachrüstungen gesprochen, und wir werden am nächsten Montag die Entscheidung finalisieren“, sagte Merkel. Die CDU schließt den Einsatz von Steuergeldern zur Lösung der Dieselkrise und Vermeidung von Fahrverboten nicht aus. Es sei zu früh, um dies mit absoluter Gewissheit festzulegen, sagte CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer.

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    Wie es in dieser Sache weitergeht, wird in den kommenden Tagen noch Gegenstand heftiger Diskussionen zwischen den Koalitionsparteien, den beteiligten Ministerien und den Autoherstellern sein. Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte nach dem Treffen mit der Branche am Sonntag gesagt, dass die Erneuerung der Autoflotten oberste Priorität habe. Scheuer will ein Förderprogramm auflegen, damit Handwerker und Lieferdienste ihre Fahrzeuge nachrüsten können und so auch bei Fahrverboten künftig auf jeden Fall in die Innenstädte fahren können.

    Die SPD pocht darauf, dass die Hersteller die Autos auf eigene Kosten technisch nachrüsten. Die Branche sträubt sich gegen Umbauten an Motor und Abgas-Systemen. Die Grünen gingen am Montag heftig mit der Bundesregierung und den Herstellern ins Gericht. Fraktionschef Anton Hofreiter sagte mit Blick auf das Treffen im Kanzleramt, seit Beginn des Abgasskandals seien drei Jahre vergangen – „und jetzt kommt wieder nichts raus“.

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