
Seit mehr als 20 Jahren wird im Bereich der Außen- und Unterweser über durchschnittlich einen Meter mehr Wassertiefe gestritten. Aus Sicht der Hafenwirtschaft ist die Vertiefung unverzichtbar, um eine bessere Erreichbarkeit der Häfen für immer größer werdende Handelsschiffe zu gewährleisten. Für die Gegner ist sie ein unnötiger Eingriff in die Natur. Politisch ist die Fahrrinnenanpassung nach wie vor gewollt. Was fehlt, ist immer noch das Baurecht. Dafür gibt es nun einen erneuten Anlauf.
Um den Weg für den zügigen Neustart frei zu machen, hat am Donnerstag die Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den alten, nicht umsetzbaren Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser aufgehoben. Dadurch kann der Träger des Vorhabens, das WSA Weser-Jade-Nordsee, nach eigenen Angaben jetzt gezielt die anstehenden Schritte vorbereiten und realisieren.
Das neue Verfahren mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Frühjahr beginnen. Die geplante Vertiefung bezieht sich auf die Außenweser bis Bremerhaven und den Abschnitt zwischen Brake und Bremerhaven.
Der 2011 erlassene Planfeststellungsbeschluss genehmigte zwar den Ausbau der Außenweser, aber er konnte nicht umgesetzt werden: Es folgten Klagen, und 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
„Die Anpassung der Fahrrinne der Außenweser ist für die Erreichbarkeit unserer Häfen und damit auch für die künftige Wettbewerbsfähigkeit von immenser Bedeutung“, sagt Bremens Häfensenatorin Claudia Schilling (SPD). „Der Bundesverkehrsminister hatte uns schriftlich bestätigt, dass mit der Aufnahme der Fahrrinnenanpassung in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz das Verfahren nun schneller geplant und umgesetzt werden kann. Mit dem heutigen Beschluss, der in enger Abstimmung mit meinem Haus erfolgte, erwarte ich, dass die ersten Planungsschritte jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden“, so die Senatorin weiter.
„Nach Jahren der Stagnation soll jetzt die umweltfreundliche Entwicklung der Schifffahrt auf der Weser vorankommen“, kommentiert Uwe Beckmeyer, Vorstandsvorsitzender des Wirtschaftsverbands Weser, die Ankündigung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, das kritisierte Planfeststellungsverfahren zu beenden und ein neues Verfahren zur Entwicklung der Außen- und Unterweser Nord anzustoßen. Der globale und arbeitsteilige Welthandel erfordere aktuell wasserbautechnische Maßnahmen zur Weiterentwicklung der tideabhängigen und tideunabhängigen Erreichbarkeit der bremischen und niedersächsischen Häfen für die internationale Schifffahrt. „Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaftskraft der Region mitsamt seinem Arbeitsplatzpotenzial.“
Eine zeitnahe Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser Nord werde auch zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag leisten, sagt Beckmeyer. Denn je besser die Wasserstraßen ausgebaut seien, desto mehr Gütertransporte würden statt auf der Straße mit Lkw auf dem Wasser mit umweltfreundlicheren Schiffen stattfinden. Eine einzigartige Chance mit dem Ziel, jahrzehntealte Probleme zu lösen, biete darüber hinaus der Generalplan Wesermarsch. Dessen Aufstellung durch die Bundeswasserstraßenverwaltung solle mit Bezug auf die Weseranpassung mitfinanziert werden.
Der Wirtschaftsverband Weser sieht die stärkere Einbindung der Öffentlichkeit als wesentlich für eine sinnvolle und zügige Umsetzung. Hierbei könne auch sichergestellt werden, dass negative Auswirkungen im Rahmen der Fahrrinnenanpassung zu vermeiden oder durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren seien. „Wir erwarten, dass die bereits erarbeiteten Unterlagen für das neue Verfahren genutzt werden und es durch die Synergieeffekte jetzt zügig vorangehen kann“, sagt Beckmeyer.
Wann mit einem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden kann, dazu hält sich die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bedeckt. Nach dem ersten Schritt, der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, werde bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens – auch als Scoping-Verfahren bekannt – zunächst entschieden, welche Untersuchungen konkret durchzuführen seien, so Sprecherin Claudia Thoma.
Beim danach folgenden Erörterungstermin könne es noch zu Planänderungen kommen. „Aus diesen Gründen kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, wie viel Zeit diese Verfahrensschritte beanspruchen“, so Thoma.
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