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Nach Urteil des Verwaltungsgerichts
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OTB verliert die Mehrheit

Jürgen Hinrichs 08.02.2019 2 Kommentare

Der Planfeststellungsbeschluss zum OTB ist vom Bremer Verwaltungsgericht als rechtswidrig verworfen worden. Abgesehen von der SPD beharrt nun keine Partei mehr darauf, den Schwerlasthafen wie geplant zu bauen.

  • Der Deich am Naturschutzgebiet Luneplate. Hier war der Standort für den OTB geplant gewesen.
    Der Deich am Naturschutzgebiet Luneplate. Hier war der Standort für den OTB geplant gewesen. (Carmen Jaspersen/dpa)

    Die Wogen schlagen hoch nach dem Gerichtsurteil zum geplanten Offshore-Terminal in Bremerhaven (OTB). Grüne, Linke und FDP fordern mehr oder weniger deutlich ein Ende des Projekts. Die CDU will es nicht mehr auf die Produktion und den Umschlag von Windkraftanlagen auf hoher See beschränkt sehen. Einzig die SPD beharrt noch darauf, den Schwerlasthafen so zu bauen, wie er seit mehr als zehn Jahren geplant wird.

    Der Planfeststellungsbeschluss zum OTB ist am Donnerstag vom Bremer Verwaltungsgericht als rechtswidrig verworfen worden. Es sei von den Behörden nicht hinreichend untermauert worden, dass der Terminal gebraucht wird. Nur dann ließe sich der Eingriff in ein Natur- und Vogelschutzgebiet rechtfertigen, erklärte das Gericht.

    Berufung gegen das Urteil wird vorbereitet

    „Der Senat ist 2008 mit einem teuren Prestigeprojekt gestartet und steht nach wie vor mit leeren Händen da“, stellt Kristina Vogt fest. Die Fraktionsvorsitzende der Linken in der Bremischen Bürgerschaft erwartet nach dem Urteil ein Umdenken: „Bis zum Sankt Nimmerleinstag zu prozessieren, ergibt aus unserer Sicht keinen Sinn.“ Die Fixierung auf den OTB sei zeitlich überholt und blockiere sinnvollere Investitionsvorhaben in Bremerhaven.

    „Wir haben deshalb den Bürgermeister aufgefordert, in der kommenden Landtagssitzung eine Regierungserklärung zur künftigen Infrastrukturpolitik in Bremerhaven abzugeben“, erklärt die Abgeordnete. Das Gericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den OTB von November 2015 zwar als fehlerhaft eingestuft, ihn aber nicht aufgehoben. Die Behörden könnten die Mängel ausräumen und wollen das auch tun, wie Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) ankündigte.

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    Vorsorglich bereite seine Behörde aber auch eine Berufung gegen das Urteil vor. Und sie prüfe, ob mit dem Kläger ein Vergleich möglich ist. Vor Gericht gezogen waren die Umweltschützer des BUND. Besonders kompromissbereit zeigen sie sich nicht: „Da braucht es eine Menge Fantasie. Die Positionen liegen weit auseinander“, erklärte BUND-Geschäftsführer Martin Rode. Der Senat solle von dem naturschädigenden Vorhaben endlich Abstand nehmen.

    Der Hafen ist es nicht allein, von dem sich die Landesregierung eine Stärkung der regionalen Wirtschaft erhofft. Geplant ist im Bereich des Blexer Bogens darüber hinaus ein riesiges Gewerbegebiet mit mehr als 200 Hektar. „Das finden Sie in dieser Größenordnung nirgendwo sonst an der Küste“, sagte Günth­ner. Die Bauleitplanung für die Fläche auf der Luneplate soll im kommenden Jahr abgeschlossen sein. Danach, so die Absicht, wird in vier Etappen bis zum Jahr 2027 das gesamte Areal entwickelt. Ansiedeln sollen sich insbesondere Unternehmen der Umweltbranche. Für den Wirtschaftssenator steht allerdings fest: „Das geht nur, wenn der OTB kommt.“

    Versagen des rot-grünen Senats

    Die CDU sieht das anders. Nach dem Urteil an Offshore festzuhalten und den OTB an kleinere Bedarfe anzupassen, ergebe für sie keinen Sinn. Stattdessen, so Fraktionschef Thomas Röwekamp, sollte die rechtliche Beschränkung auf den Umschlag von Windkraftanlagen aufgegeben und der Terminal als Hafen für jedwede Schwerlast geplant werden. Auch das Gericht habe anerkannt, dass für die Bedarfsbegründung vor allem regionalwirtschaftliche Effekte zählen, noch vor den Beiträgen des OTB zum Klimaschutz.

    Das ist eine Auslegung des Urteils, die wieder juristisch geprüft werden müsste. Bisher war vom Senat, von den Planungsbehörden und den Gerichten die Förderung regenerativer Energien als ganz wesentlich erachtet worden, um überhaupt in Erwägung zu ziehen, ein europarechtlich verankertes Naturschutzgebiet zu beschädigen.

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    Für Röwekamp dokumentiert das Urteil ein Versagen des rot-grünen Senats: „Dieses Desaster hat der Wirtschaftssenator zu verantworten und wäre durch weniger dilettantische Arbeit vermeidbar gewesen.“ Die FDP spricht von einer schallenden Ohrfeige. Seit der Planung des OTB habe sich die Marktsituation dramatisch verändert. Spätestens die Entscheidung von Siemens, Cuxhaven als Standort für die Offshore-Produktion gegenüber Bremerhaven zu bevorzugen, sei der Wendepunkt gewesen. „Notwendige Investitionen in die Hafeninfrastruktur von Bremerhaven werden durch weitere Gerichtsprozesse nur aufgeschoben und weiteres Geld wird verbrannt“, kritisiert Hauke Hilz, hafenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

    „Immer weiter zu prozessieren, kostet Zeit und Geld“, sagt auch Grünen-Fraktionschefin Maike Schaefer. Der Senat solle jetzt eine Denkpause einlegen und Alternativen prüfen, zum Beispiel im Fischereihafen.

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