
Seit vergangener Nacht stehen die Bänder im Bremer Mercedes-Werk still. In der Spätschicht zu diesem Sonnabend wurde die Produktion in Sebaldsbrück heruntergefahren. Nun ist das eingetreten, was Daimler-intern als „Produktionsruhe“ bezeichnet wird. Alle nicht notwendigen Arbeiten wurden gestoppt, mindestens für die nächsten zwei Wochen – wahrscheinlich sogar noch länger.
In dieser Zeit ist nur noch eine Notbesetzung in den Produktionshallen und auf dem Gelände, sagt Betriebsratsvorsitzender Michael Peters. Dazu zählen etwa die Werksfeuerwehr und der Werksschutz. Wie viele Mitarbeiter noch arbeiten, dazu will Peters nichts sagen.
Klar ist aber, dass ein Großteil der rund 12.500 Beschäftigten in den kommenden zwei Wochen nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird. Für diese Abwesenheit haben Konzern und Betriebsrat gemeinsame Regelungen getroffen. Demnach müssen Mitarbeiter in der ersten Wochen der Produktionspause Resturlaub und Überstunden abbauen. Rein theoretisch könnten Beschäftigte auch Minusstunden machen, wenn weder freie Tage aus dem vergangenen Jahr noch Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto vorhanden sind. In der zweiten Woche der Produktionsruhe sollen Mitarbeiter dann einen Teil ihres Urlaubs für das aktuelle Jahr nehmen.
Mit diesem Schritt hat das Unternehmen eine Vorkehrung getroffen. Laut Peters geht man davon aus, dass die Pause noch länger dauern wird. „Mit großer Wahrscheinlichkeit gehen wir dann in Kurzarbeit über.“ Der Abbau von Überstunden und Urlaub sind eine Voraussetzung, damit ein Unternehmen Kurzarbeit für seine Beschäftigten betragen kann.
Laut Sozialgesetzbuch III kann ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und der Betrieb alles getan hat, um ihn zu vermindern oder zu beheben. „Das bedeutet, dass zunächst auch Zeitguthaben, Überstunden oder ähnliches abgefeiert werden müssen“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gleiches gelte für Urlaub.
Wie viel Zwangsurlaub Unternehmen anordnen können, lässt sich laut Schipp nicht pauschal sagen. Seiner Einschätzung nach kann es in einer Pandemie-Situation durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte oder zwei Drittel ihres Urlaubsanspruchs einsetzen müssen. Dringende betriebliche Gründe stehen den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer entgegen. Außerdem könne so vermieden werden, dass nach dem Produktionsstopp eine Großzahl von Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub beantragt.
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