
Wer möchte nicht lieber gestern als heute die Urlaubsreise an den weißen Sandstrand antreten, nachdem ihm die Pandemie im vergangenen Jahr einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte? Auch wenn unklar ist, wie sich das Infektions- und Impfgeschehen in den kommenden Monaten entwickeln werden, schauen sich die Menschen bereits nach ihrem Sommerurlaub um. Das Bremer Vermittlungsportal Traum-Ferienwohnungen.de verzeichnet seit Ende Dezember einen stetigen Anstieg von Webseitenbesuchern. Sprecherin Franziska Borel sagte dem WESER-KURIER: „In den letzten sieben Tagen haben auf unserem Portal über eine Million Urlauber nach Unterkünften gesucht, vor allem nach Ferienhäusern für die zweite Jahreshälfte 2021.“ Für die Osterferien interessieren sich die Verbraucher bisher kaum. Dagegen seien aktuell besonders die Monate Juli und August gefragt, ebenso steigt die Suche nach Domizilen im Mai und Juni an.
Laut Borel haben 81 Prozent in der vergangenen Woche nach Reisezielen in Deutschland gesucht, gefolgt von den Niederlanden. Das seien 20 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Am häufigsten suchen die Menschen derzeit nach Unterkünften an der Lübecker Bucht, auf Sylt oder auch auf Rügen. Bei Borkum und Norderney gebe es für Juli und August aktuell mehr Buchungsanfragen als freie Unterkünfte. In den beliebten deutschen Strandurlaubszielen werde es mit Ferienhäusern und Ferienwohnungen im Juli und August schon jetzt enger.
Der Vorstandschef des Reiseunterunternehmens Tui, Fritz Joussen, sagte vor Kurzem der „Rheinischen Post“, dass man einen weitgehend normalen Sommer erwarte: „Wir werden aber nur rund 80 Prozent so viele Flugreisen anbieten wie in den Jahren vor der Corona-Krise, um eine optimale Auslastung zu erreichen.“ In den Ferien im Juli und August seien viele Flüge auf Strecken im Mittelmeerraum voraussichtlich schnell ausgebucht. Für Mai sei das Angebot bereits zu 50 Prozent ausgelastet. Doch wer jetzt bucht, steht am Ende womöglich vor den gleichen Problemen wie im vergangenen Jahr. Hier einige wichtige Punkte im Überblick:
Was ist, wenn jemand schon jetzt eine Reise für ein Land bucht, das derzeit als Risikogebiet eingestuft oder mit eine Reisewarnung belegt ist?
Dazu sagt Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen: „Wenn der Kunde wissentlich eine Reise in ein Land bucht, das vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft oder mit einer Reisewarnung belegt ist, kann das Gericht entscheiden, dass der Kunde die Stornierungsgebühren zu tragen hat.“ Diese richten sich je nach Vertragsbedingungen.
Der Kunde hat sich im vergangenen Jahr für seine stornierte Reise einen Gutschein geben lassen, das Wunschhotel für dieses Jahr ist aber bereits ausgebucht. Was tun?
Bei einem Reisegutschein hat der Kunde kein Anrecht auf einen bestimmten Reisetermin. „Wenn im Wunschhotel bereits alles ausgebucht ist, dann ist das so“, bestätigt Mertgen-Sauer. „Wenn der Kunde im vergangenen Jahr aber so nett war und nach der Stornierung einen Gutschein statt Geld akzeptiert hat, sollte man an das Reiseunternehmen im Sinne des Servicegedankens appellieren, doch alles möglich zu machen, was geht.“ Wenn die Kunden den Gutschein vom vergangenen Jahr nicht bis Jahresende einlösen, können sie sich den Wert auszahlen lassen. Falls der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet, sichert die Bundesregierung den Wert des Gutscheins ab.
Einige Veranstalter bieten gegen Aufpreis Reisen an, die man bis zwei Wochen vor Antritt kostenlos stornieren kann. Was ist davon zu halten?
„Grundsätzlich klingt das ja erst mal nach einer guten Sache“, so Mertgen-Sauer. „Dazu gilt es aber, genau das Kleingedruckte zu lesen, um zu erfahren, ob der Kunde da wirklich so abgesichert ist, wie er sich das vorstellt. Risikolos zu buchen, halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unmöglich.“ Eine Reiserücktrittsversicherung würde zumindest in dem Fall zahlen, wenn der Urlauber vor Reiseantritt erkrankt oder einen Unfall hat. Manche Versicherer schließen die Zahlung im Corona-Falle aus, weil sie die Haftung bei Pandemien ausschließen.
Sind auch Auslandsreise ab Sommer wieder möglich?
Das hängt von den Impffortschritten der jeweiligen Länder in den kommenden Monaten ab – und ob dann Strände, Bars und Restaurants wieder geöffnet haben. Beispielsweise herrscht im Süden Spaniens in Andalusien ein Verbot von touristischen Reisen.
Nicht nur bei Reiseärger kann die Verbraucherzentrale Bremen mit ihren Beratungsangeboten helfen, Telefon 0421 -160777.
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