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Unternehmen in Bremen und umzu wollen impfen

Stefan Lakeband 25.03.2021 4 Kommentare

Um das Impftempo in Deutschland zu erhöhen, wollen Unternehmen ihren Mitarbeitern Impfungen anbieten. Noch gibt es jedoch einige Hindernisse.

  • Unternehmen in Bremen und umzu rechnen damit, frühestens im Mai ihren Mitarbeitern Impfangebote machen zu können.
    Unternehmen in Bremen und umzu rechnen damit, frühestens im Mai ihren Mitarbeitern Impfangebote machen zu können. (Nicolas Armer)

    Etliche Unternehmen in Bremen und umzu wollen ihren Mitarbeitern Corona-Impfungen anbieten und somit das Tempo, in dem in Deutschland geimpft wird, beschleunigen. Beim Shoppingcenter Dodenhof in Posthausen prüft die Geschäftsleitung derzeit zusammen mit dem Betriebsarzt die nötigen Rahmenbedingungen für Impfangebote. Als großer Arbeitgeber habe man auch eine Verantwortung für die Beschäftigten, sagt Ralph Dodenhof. „Wir halten das Impfen in den Betrieben daher für ein wichtiges flankierendes Instrument, um die Durchimpfung der Bevölkerung so schnell wie möglich zu erreichen.“ Erfahrungen, wie so etwas ablaufen kann, hat das Unternehmen bereits mit der jährlichen Grippeschutzimpfung gemacht. Der Betriebsarzt könne die Impfungen zusammen mit einem anderen Arzt und Unterstützung in der Logistik durch ausgebildete Ersthelfer auf jeden Fall vornehmen. 

    Damit reiht sich Dodenhof in eine Reihe von Unternehmen ein, die ihre Mitarbeiter gerne impfen würden. Erst kürzlich hatte McDonald’s angekündigt, allen seinen 63.000 Mitarbeitern in Deutschland eine Impfmöglichkeit bieten zu wollen. Dazu wolle man mit lokalen Ärzten zusammenarbeiten. Auch der Arbeitgeberverband BDA hatte erklärt, dass seine Mitglieder bereit seien, die Impfbemühungen zu unterstützen. Es liege „seitens der Wirtschaft ein umfassendes Angebot zur Einbindung der Betriebsärzte in die Impfstrategie vor“, heißt es in einer Erklärung des BDA. 

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    Autobauer Daimler, der allein in Bremen rund 12.000 Mitarbeiter beschäftigt, wäre zu einer Impfung über den Betriebsarzt ebenfalls bereit. Eine Unternehmenssprecherin verweist jedoch auf die nationale Impfstrategie – in die sind Betriebsärzte bislang noch nicht eingebunden. Um das zu ändern, hat es bereits vor zwei Wochen ein Treffen zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) gegeben, dem mehr als 3500 Mediziner angehören. „Wir brauchen einfache und unbürokratische Lösungen“, sagte VDBW-Präsident Wolfgang Panter im Anschluss. Darunter zählt der Verbandschef etwa klare Regeln zur Haftung bei Impfungen durch die Betriebsärzte sowie eine Strategie zur Priorisierung. Die Einteilung in die bislang geltenden Impfgruppen halte er bei der betrieblichen Umsetzung für nicht praktikabel. Der VDBW schlägt daher ein vereinfachtes Verfahren vor: Zuerst sollten in den Unternehmen alle über 60-Jährigen geimpft werden, anschließend die Gruppe der über 50-Jährigen. Auf dieses Problem verweist auch Friederike Ahlers, Sprecherin des Bremerhavener Tiefkühlkost-Herstellers Frosta. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wüssten Arbeitgeber nicht über Vorerkrankungen der Beschäftigten Bescheid. Daher sei es nicht möglich, danach zu priorisieren. Auch in Bremen haben Betriebsärzte ihre Bereitschaft signalisiert, sagt Jan Neumann, kommissarischer Vorsitzender des Bremer VDBW. „Wir haben bereits Kontakt zum Impfzentrum aufgenommen und unser Interesse signalisiert.“  

    „Momentan geht es vorrangig darum, inwiefern die niedergelassenen Ärzte mit in die Impfungen einbezogen werden“, teilt Alicia Bernhardt, Sprecherin der Bremer Gesundheitssenatorin, mit. „Inwiefern auch die Betriebsärzte einbezogen werden, wird zu einem anderen Zeitpunkt entschieden.“ Neben der rechtlichen Situation ist auch die Verfügbarkeit von Impfstoff ein wesentliches Hemmnis. Sowohl bei Frosta als auch bei Dodenhof geht man nach aktueller Einschätzung davon aus, dass die Betriebsärzte frühestens ab Mai mit den Impfungen beginnen könnten.

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    Selbst wenn diese Hürde genommen ist, dürfen Unternehmen ihren Angestellten eine Impfung aber lediglich anbieten. Darauf verweist Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammer. „Wenn ich nicht will, muss ich mich nicht impfen lassen“, sagt die Leiterin der Rechtsberatung. Außerdem müsse man seinem Arbeitgeber nicht mitteilen, ob man gegen Corona geimpft sei. Dementsprechend dürfe das Unternehmen auch keine Sanktionen androhen oder gar eine Kündigung aussprechen. Anders in Israel: Dort hat der Chef der nationalen Lotterie angekündigt, Mitarbeiter, die Impfungen verweigern, entlassen zu wollen.

    Laut Hauer könnte es auch in Deutschland in Einzelfällen Ausnahmen geben. So hätten manche Arbeitgeber eine besondere Schutzpflicht gegenüber Dritten. Das kann Hauer zufolge etwa das Krankenhaus sein, das dafür sorgen muss, dass sich die Patienten nicht mit Corona anstecken. In diesem Fall könnte das Wohl der Patienten über der Impfablehnung des Mitarbeiters stehen. „Diese Rechtsfrage ist momentan aber noch ungeklärt“, sagt die Juristin. 

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